STAATSMITMISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2750 Dresden ?I April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4758 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Er- Kenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Sächsische Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des Lf^ Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Sächsische Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschütz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Sächsische Staatsregierung hat den Informations-anspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Sächsisehe Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarisehen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zu-lassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken , als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCT-iSETsJ Frage 1 Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teil nehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Anfang März 2016 Flauen Der Dritte Weg - Stützpunkt Vogtland Verteilaktion von asylfeindlichen Infoschriften 03.03.2016 Borna JN Borna Plakataktion zum Trauermarsch in Chemnitz 03.03.2016 Sebnitz NPD ca. 75 Demonstration "Unser Land - unsere Heimat - Asylchaos stoppen - Rechtsstaatlichkeit siehern " 04.03.2016 Großröhrsdorf Rechtsextremisten ca. 65 Demonstration "Bürger begehren auf - wider den politischen Rechtsbruch ", Redner u. a. Simon RICHTER 06.03.2016 Chemnitz JN Sachsen ca. 140 Aufzug unter dem Motto "Vergissmeinnicht", Redner u. a. Jens BAUR, Maik MÜLLER 11.03.2016 Zwickau Der Dritte Weg - Stützpunkt Mittelsach - sen/Erzgebirge Verteilaktion von asylfeindlichen Infoschriften 12.03.2016 Glashütte Rechtsextremisten ca. 60 rechtsextremistische Party 12.03.2016 Raum Görlitz Die Rechte, Kreisverband Ostsachsenl Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl 13.03.2016 Eilenburg Rechtsextremisten ca. 150 Demonstration "Schluss mit dem Asylchaos! Eilenburg -Ost darf nicht zum Asylghetto verkom- Seite 3 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner men!" Mitte März 2016 Auerbach Der Dritte Weg - Stützpunkt Vogtland Verteilaktion von asylfeindlichen Infoschriften 16.03.2016 Meißen Rechtsextremisten ca. 100 Demonstration "1. Jahr Initiative Heimatschutz", Redner u. a. Alexander KURTH 16.03.2016 Moritzburg NPD ca. 60 Demonstration zum Thema "Grenzenlosen Asylmissbrauch stoppen! Heimat konsequent schützen! Zuwanderungs -Lobbyisten abwählen !", Redner Jens BAUR, Peter SCHREIBER, Jürgen GANSEL 17.03.2016 Sebnitz NPD ca. 65 Demonstration "Unser Land - unsere Heimat Asylchaos stoppen - Rechtsstaatlichkeit siehern " 19.03.2016 Nordsachsen NPD Landesparteitag 20.03.2016 Sachsen JN IT-Sicherheitsschulung 22.03.2016 Döbeln JN Mittelsachsen Verteilaktion 26.03.2016 Bautzen Rechtsextremisten ca. 90 Demonstration "Asylflut stoppen - Gemeinsam gegen Krieg", Redner u. a. Alexander KURTH, David KÖCKERT 26.03.2016 Torgau OT Staupitz] Rechtsextremisten ca. 240 rechtsextremistisches Konzert mit Auftritten von Endstufe, Punkfront, Seite 4 von 6 STAATSM1MSTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Kraft durch Froide 27.03.2016 Hoyerswerda Rechtsextremisten Osterfeier 31.03.2016 Sebnitz NPD ca. 50 Demonstration "Unser Land - unsere Heimat Asylchaos stoppen - Rechtsstaatlichkeit siehern " * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat März 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextrem . Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung/Funktion, ggf. Bands, Liedermaeher , Redner 04.03.2016 Görlitz Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration gegen die Asylpolitik 07.03.2016 Leipzig Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration von LEG l DA 13.03.2016 Flauen Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Kundgebung "Wir sind Deutschland" Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextrem . Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung/Funktion, ggf. Bands, Liedermaeher , Redner 19.03.2016 Chemnitz Nichtextremisten Beteiligung (Anmeldung eines Teilaufzugs und Teilnahme) von Rechtsextremisten am Sternmarsch unter dem Motto "Mit Einigkeit zu Recht und Freiheit" 22.03.2016 Altenberg Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration zum Thema "Regionalbezogene Themen/Politik und Sicherheit in der Gemeinde " * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat März 2016 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Naqhmeldungen, Neubewertungen o. ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? / / Es wurder/keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. .' Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 6 von 6 2016-05-02T11:27:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes