STAATSMI7M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9802 ^1Dresden, t"J . April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4765 Thema: Aufzug der sogenannten "Bürgerbewegung Grimma" am 1. April 2016 in Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben sich an o. g. Aufzug beteiligt und inwieweit sind diese welchen Strukturen der extremen Rechten zuzurechnen und/oder als Anhänger der Kategorien B oder C welcher Fußballfanszenen bekannt? Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer l. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. An der Versammlung nahmen ca. 70 Personen teil. Über die Teilnahme von Personen, die als Fußballanhänger der Kategorie B bzw. C zuzurechnen sind, liegen keine Erkenntnisse vor. Die "Bürgerbewegung Grimma" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen derzeit keine konkreten Hinweise auf die Teilnahme von Rechtsextremisten an dieser Veranstaltung vor. Frage 2: Wie viele Kräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem o. g. Aufzug im Einsatz und wie viele dieser Kräfte waren in ziviler Kleidung eingesetzt? Es wurden ca. 75 Polizeibedienstete eingesetzt. Davon waren vier Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTBR1UM DES INNERE Freistaat SÄCHSE1N Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose bestand im Vorfeld der Versammlung und inwieweit wurde ihr durch Beauflagung - insbesondere hinsichtlich der Streckenführung - oder durch welche anderen Maßnahmen Rechnung getragen? Bei der polizeilichen Lagebeurteilung im Vorfeld der Versammlung wurden Störungen sowie Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Personen einkalkuliert. D-em wurde mit der Durchführung lageangepasster polizeilicher Einsatzmaßnahmen Rechnung getragen. Die Versammlung wurde durch die zuständige Versammlungsbehörde wie angezeigt beschieden. Frage 4: Welche Verstöße gegen erteilte Auflagen, von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufzug ausgehende Straftaten (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Kurzdarstellung des Sachverhalts, Stand des Ermittlungsverfahrens) und Ordnungswidrigkeiten sowie welche anderen besonderen Vorkommnisse wurden bekannt? Aus dem Teilnehmerkreis der Versammlung "Bürgerbewegung Grimma" wurden zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz bekannt. Frage 5: Wie viele Personenkontrollen und wie viele Platzverweise wurden im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Versammlung nach welchen Rechtsgrundlagen und aus welchen tatsächlichen Gründen gegen wie viele Personen durchgeführt bzw. erteilt? Zur Verhinderung von Störungen der Versammlung "Bürgerbewegung Grimma" erfolgte die Idegftitätsfeststellung von zehn Personen auf der Grundlage des § 19 Abs. 1, Nr. 1 des P^izeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG). Diesen Personen wurden aus d^em reichen Grund Platzverweise auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Satz 1 Säch^Pol@ erteilt. fliehen Grüßen Seite 2 von 2 2016-05-02T11:05:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes