STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN FTeistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9805 Dresden,^April 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4768 Thema: Erkenntnisse zur Veranstaltung "Imperium Fighting Championship " am 26. März 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraget: Welche allgemeinpolizeilichen, staatsschutz- und/oder verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor in Bezug auf die Veranstaltung "Imperium Fighting Championship" am 26. März 2016 in Leipzig sowie die maßgeblichen Veranstalter bzw. Organisatoren, Unterstützer, Sponsoren, Besucher und Teilnehmer dieser Veranstaltung? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4600 verwiesen. Frage 2: Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Absicherung der Veranstaltung und deren Durchführung sowie der An-/Abreise von Beteiligten und Gästen getroffen und welche Gefahren p rognose lag diesen Maßnahmen jeweils zugrunde? Für die Durchführung von eventuell notwendig werdenden polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung wurden Polizeibeamte für Raumschutzmaßnahmen im Umfeld des Veranstaltungsraumes eingesetzt. Dabei war insbesondere die Betrachtung möglicher Wechselwirkungen mit anderen Veranstaltungen im zeitlichen Kontext im Bereich der Polizeidirektion Leipzig relevant. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVHNISTBRIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Frage 3: .. _ . .. Welche Vorkommnisse strafrechtlicher Relevanz sind im Ankündigung, Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung bekannt geworden ? Der Polizeidirektion Leipzig sind keine Vorkommnisse mit strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der A'nkündigung, Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung bekannt geworden. Frage 4: In welcher Weise und mit welcher Absicht sind Behörden des Freistaates Sachsen im Vorfeld der Durchführung der Veranstaltung mit Veranstaltern bzw. Organisatoren , Vermietern, anderen Beteiligten oder Anliegern in Kontakt getreten und inwiefern wurde dabei auf ggf. vorliegende verfassungsschutzrelevante Er Kenntnisse hingewiesen? Eine K6ntaK(aufnahme im Sinne der Fragestellung fand nicht statt. Mit fr^unqTlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-05-02T11:06:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes