SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4771 Thema: DAl-Klassen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Kinder mit Migrationshintergrund, die im schulpflichtigen Alter sind, können nicht die Schule besuchen, weil es kein Angebot für einen Platz in einer DAZ - Klassen gibt? Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen. Frage 2: Wieviel DAZ-Kiassen können nicht eingerichtet werden, weil es keine Lehrer*innen zur Absicherung des Unterrichtsbetriebes gibt? Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen. Frage 3: Wie viele Stellen sind unbesetzt, weil keine DAZ - Lehrer vorhanden sind? Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die angefragten Daten (Stichtag 15. April 2016) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zahlder Zahlder unbesetzte Landkreis (LK) Schüler nicht eingerichteten Stellen Vorbereitungsklassen CVZÄ) LK Bautzen 20 1 (berufliche Schule) 1,69 LK Görlitz 19 1 (berufliche Schule) 1,69 LK Sächsische Schweiz- 10 1 (Oberschule) 1 Osterzgebirge Es ist aus Kapazitätsgründen, z. B. aufgrund fehlender Lehrkräfte, nicht immer möglich, sofort eine neue Vorbereitungsklasse einzurichten. Die in der Seite 1 von 3 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50-60/4771/2 Dresden, (f. April2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Übersicht abgebildeten schulpflichtigen Kinder werden allerdings spätestens bis Anfang Mai 2016 in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen. ln der Stadt Leipzig verzögerte sich aufgrund des besonderen Zuzugs von Migranten die Durchführung der besonderen Bildungsberatung bei 40 Schülern. Auch diese Schüler werden bis Anfang Mai in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen. Frage 4: Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund müssen, um in die DAZ Klasse zu gelangen, weitere Schulwege wie gleichaltrige Kinder ohne Zuweisung in eine DAZ Klasse aber mit vergleichbarem Ausgangspunkt bewältigen? Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen. Vorbereitungsklassen werden unter Beachtung aller rechtlichen Grundlagen gebildet. Dazu zählt auch die Einhaltung der Bestimmungen zum zurnutbaren Schulweg . Die Schulwegzeiten wurden zuletzt im Landesentwicklungsplan 2013 dahingehend geregelt , dass für Grundschüler eine Fahrzeit von 30 Minuten, für Schüler der weiterführenden Schulen eine maximale Fahrzeit von 45 Minuten angestrebt wird . Darüber hinaus ist in ständiger Rechtsprechung (so z. B. SächsOVG vom 12.11.201 0; Az.: 2 B 248/1 0) anerkannt, dass für Grundschüler, Oberschüler und Gymnasiasten ein Schulweg von 60 Minuten pro Wegstrecke zumutbar ist. Unzumutbare Schulwege liegen nach der Rechtsprechung erst dann vor, wenn eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die aus der reinen Fahrzeit, den Umsteigewartezeiten sowie den Zeiten für die Fußwege von der Wohnung oder der Schule zur jeweiligen Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs zusammengesetzten Gesamtreisezeiten für den betroffenen Schüler unzumutbar sind oder der Beginn der Reisezeiten in unzumutbarer Weise in die frühen Morgen- oder Nachtstunden fällt (so VG Dresden vom 24.08.2005; Az. : 5 K 1236/05). Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zum Verstoß gegen die dargestellten Richtwerte vor. Frage 5: Welche zusätzliche Unterstützung erhalten die Schulen, die DAZ- Klassen haben z.B. für Schulpsychologen, Sozialarbeiter, materielle Unterstützung? Die Sächsische Staatsregierung hat zur Unterstützung einer gelingenden schulischen Integration umfangreiche Rahmenbedingungen geschaffen. Dazu gehört vor allem der Betreuungslehrer, der als Berater, Mentor und Integrationsbegleiter verantwortlich ist für die Beratung und Sensibilisierung aller am Integrationsprozess Beteiligten, für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen in der jeweiligen Schule, für die Koordinierung der Teilintegration und Übergangsprozesse und für die außerschulische Kooperation . Schulen mit Vorbereitungsklassen können außerdem auf alle im Regelsystem vorhandenen Unterstützungsleistungen zurückgreifen . Schulpsychologen werden auf Anforderung durch die Schulen tätig und stehen darüber hinaus zur anonymen Fallbesprechung zur Verfügung. Sie beraten u. a. zur Schullaufbahn und zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund im System Schule. Außerdem unterbreiten sie Angebote zur Supervision sowie Fortbildung. Die Sächsische Bildungsagentur führt Arbeitsberatungen und Erfahrungsaustausch für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache durch. Zudem werden Schulleitungsberatungen mit Fortbildungscharakter zum Thema "Migration und sprachliche Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Bildung" organisiert. Die Koordinatorinnen Migration/Integration der Sächsischen Bildungsagentur beraten Schulleitungen und Lehrkräfte. Die Entscheidung über den Einsatz von Schulsozialarbeitern erfolgt in der Regel durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung . Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2016-05-02T12:32:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes