STAATSM1N1STER1UM i DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9812 Dresden, \ Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4773 Thema: Personenkontrollen bei der Critical Mass Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 25.03.2016 fand wie jeden letzten Freitag im Monat die Critical Mass in Dresden statt. Vor der eigentlichen Fahrt seien von der Polizei die Personalien einiger Radfahrer aufgenommen worden , die sich gegen 18:30 Uhr am Skatepark an der Üngnerallee aufhielten . Als Grund hätten die Polizisten angegeben, dass es später noch im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz zu Straftaten kommen wird oder kommen könnte. Es wurden nicht von allen anwesenden Radfahrern die Personalien aufgenommen. Auch die Auswahl der Zielpersonen durch die Polizei sei willkürlich erschienen. Eine Kontrolle während der Critical Mass durch die Polizei sei nicht erfolgt. Ob die Personen, deren Personalien aufgenommen wurden, überhaupt mitfuhren, sei der Polizei daher nicht bekannt geworden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Aufweiche konkrete Rechtsgrundlage stützten sich die beschriebenen polizeilichen Maßnahmen? (Bitte auch konkrete Tatbestandsalternative angeben.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: w!ewurde" die p®rsonen ausgewählt, deren Personalien aufgenommen wurden, insbesondere inwieweit begründet die Teilnahme an früheren Demonstrationen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. eine Störung Tm'Sinne des § 21 Abs. 1 SächsPolG? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Am 25. März 2016, gegen 18:30 Uhr, stellten Polizeibedienstete des Polizeirevieres ?-rTf,?-en^lvl?.e. eine Gm"ppe. V2n Radfahrern fest, die sich an der"Halfpipe"'an-der'Ling^ ^r?lTe,in.Dre*sd,e,n ,au1!hielLEin-e der pel'sonen trus eine Warnweste.' Dieser entledigTe !LSIC_h_be'T A,nbhck des Streifenwagens. Zwei weitere Personen hatten jeweils ein schwarzes Tuch oder einen schwarzen Schal ins Gesicht gezogen. Um herauszufinden , ob es sich bei den Personen um mögliche Teilnehmer bzw. Veranstalter der vom Fragesteller benannten Veranstaltung handeln könnte, wurden diese Personen "kontrolliert und auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates iachsen befragt. ube^ die tatsächliche Durchführung einer sogenannten "Critical Mass" am 25. März 2016 in Dresden liegen keine Erkenntnisse vor" Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4325 verwiesen. Frage 4: Inwieweit handelten die beteiligten Polizisten aufgrund einer Anweisung mit welchem Inhalt von welcher Stelle? Die Polizeibediensteten handelten eigenverantwortlich im Rahmen der Streifentätigkeit. Frage 5: l.nw'ew?t^wurden. strafanzeigen gege" 'Teilnehmer der Demonstration wegen welcher Sachverhaltes/Straftatbestandes erstattet bzw. wurden" 'd7e"erfas~sten PersoiValien zwischenzeitlich gelöscht? Es tiefen k^ine Strafanzeigen im genannten Sachzusammenhang vor. Es wurden keine P^fson^ndaten gespeichert. Mit fifäuncflichen Grüßen ' Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-05-04T13:43:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes