STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1N Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9809 Dresden,? Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4775 Thema: Demonstrationsgeschehen am 4. April 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Leipziger Volkszeitung berichtete am 4. April 2016: ,Zur Absicherung war auch dieses Mal ein Kontrollbereich in der Innenstadt eingerichtet worden, in dem anlassunabhängig Personenkontrollen durchgeführt werden konnten, wie die Polizei im Nachgang bestätigte.' (Quelle: httD://www.lvz.de/SDecials/ThemensDecials/Leaida-und- Proteste/Leaida/Live-Ticker-zu-Leaida-und-Protesten-am-4.-April)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde ein Kontrollbereich Leipzig am 4. April 2016 von der Polizei eingerichtet? in Der Kontrollbereich wurde aufgrund § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) eingerichtet. Frage 2: Welchen zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich umfasste der Kontrollbereich aus Frage 1? Zeitlicher Geltungsbereich: Der Kontrollbereich galt am 4. April 2016 von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Räumlicher Geltungsbereich: Pfaffendorfer Straße / Nordplatz / Eutritzscher Straße / Kurt-Schumacher- Straße / Preußenseite / Sachsenseite / Brandenburger Straße ind. OBI- Parkplatz / Hofmeisterstraße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schützenstraße / Querstraße / Grimmaischer Steinweg / Augustusplatz / Grünewaldstraße / Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Härtelstraße / Straße des 17. Juni / Beethovenstraße / Kreisverkehr am Johannapark / Edvard-Grieg-Allee / Marschnerstraße / Käthe-Kollwitz-Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Waldstraße / Hinrichsenstraße / Leibnitzstraße / Emil-Fuchs-Straße / Pfaffendorfer Straße Frage 3: Wie viele Kontrollen wurden innerhalb des Kontrollbereiches aus Frage 1 durchgeführt und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt, Personen in Gewahrsam genommen und Platzverweise erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Art des registrierten Verstoßes!) Die Frage nach der Anzahl der Kontrollen und Platzverweise kann mangels Erfassungs - und Berichtspflichten nicht beantwortet werden, da von der Polizeidirektion Leipzig deshalb keine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen sowie über Platzverweise geführt wird. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.O). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (in der Fragestellung wird der nicht definierte Begriff "Verstöße" verwendet), die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum müssten zunächst alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für das'gesamte Stadtgebiet Leipzig erfasst werden. Danach ist allein mit erheblichem Aufwand elektronisch recherchierbar, welche dieser Straftaten dem Kontrollbereich in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des Kontrollbereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. Gewahrsamnahmen oder Platzverweise wurden im Zusammenhang mit dem Kontrollbereich nicht bekannt. Seite 2 von 3 STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Polizisten aus welchen Bundesländern und Polizeidienststellen wurden am 4. April 2016 in Leipzig eingesetzt und wie viele wurden von der Einsatzleitung angefordert? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Bundesland und Bundespolizei !) Die Anzahl der eingesetzten Kräfte ist der Tabelle zu entnehmen: Bundesland/Dienststelle Anzahl eingesetzter Einsatzkräfte (gerundet) Berlin 20 Brandenburg 90 Niedersachsen 120 Sachsen-Anhalt 90 Bundespolizei 265 Bereitschaftspolizeipräsidium 495 Polizeiverwaltungsamt 10 Polizeidirektion Leipzig 315 andere Polizeidirektionen 25 Die Polizeidirektion Leipzig hatte als einsatzführende Dienststelle einen Unterstützungsbedarf von elf Hundertschaften für die Bewältigung dieser Einsatzlage angemeldet . Frage 5: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen des Demonstrationsgeschehens am 4. April 2016 in Leipzig festgestellt und Personen in Gewahrsam genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktart!) Es wir^auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-W.: 6/4/82 verwiesen. Personen/wurden nicht in Gewahrsam genommen. "fr:"- Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-05-04T13:41:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes