STAATSM1MISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9813 Dresden,^ Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4788 Thema: Straftaten zwischen dem 1. April und 4. April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal- Statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) mit Datenbestand vom 8. April 2016. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch verändern. Frage 1: Wie viele Diebstähle unter erschwerenden Umständen, Körperverletzungsdelikte , Sexualdelikte und Tötungsdelikte wurden zwischen dem 1. April und dem 4. April 2016 in Sachsen begangen? Bitte aufschlüssein nach Gemeinde und Delikt. Im PASS wurden zwischen dem 1. und 4. April 2016 521 Diebstähle unter erschwerenden Umständen, 236 Körperverletzungsdelikte, elf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zwei Straftaten gegen das Leben erfasst. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welchen Aufenthaltsstatus hatten die Tatverdächtigen und welchen die Geschädigten bzw. Opfer? Bitte aufschlüsseln nach Fällen aus Frage 1. Zu den zwischen dem 1. und 4. April 2016 begangenen 770 Straftaten konnten bisher 117 Tatverdächtige mit deutscher Staatsbürgerschaft und 71 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt werden. Letztere sind im PASS mit folgenden Angaben zum Aufenthaltsstatus erfasst: Aufenthaltsstatus Anzahl Arbeitnehmer 1 Asylbewerber 19 Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) EU-Bürger Gewerbetreibender sonstiger legaler Aufenthalt 11 keine Angaben 31 Bei Opfern und Geschädigten wird der Aufenthaltsstatus im PASS nicht abgebildet. Seit 2016 besteht jedoch die Möglichkeit, im Katalogfeld "Opferspezifik" den Wert "Asytbewerber/Flüchtling" zu erfassen. Für die in Frage 1 genannten Straftaten wurde bei 15 Personen der Katalogwert "Asylbewerber/Flüchtling" erfasst. Frage 3: In welchen Fällen wurden unbekannte Tatverdächtige als "nicht deutsch", mit "Akzent sprechend", "südländisch" oder "ausländisch" oder im Sinne der vorgenannten Merkmale beschrieben? Bitte aufschlüsseln nach Fällen aus Frage 1. In keinem Fall im Sinne der Frage 1 wurden unbekannte Tatverdächtige als "nicht deutsch", mit "Akzent sprechend", "südländisch" oder "ausländisch" beschrieben. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Die Frage "im Sinne der vorgenannten Merkmale" ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: In welchen Fällen aus Frage 1 wurde keine Untersuchungshaft gegen die Tatverdächtigen angeordnet und Festnahmen wieder aufgehoben? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Beantwortung der Frage erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand. Die mit der Fragestellung erfragten Informationen werden weder durch die sächsische Polizei noch durch die sächsischen Staatsanwaltschaften statistisch noch in Datenbanken erfasst, so dass die Frage auch nicht aufgrund einer Datenbankauswertung beantwortet werden kann. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher zunächst eine Auswertung aller in Frage 1 aufgelisteten Straftaten gegen bekannte Tatverdächtige durch die Polizei erfordern. Sodann müssten die auf diese Weise recherchierten Verfahren durch die Polizei bzw. - soweit die Verfahren bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden - nach Ubermittlung der betreffenden Aktenzeichen durch die Staatsanwaltschaften manuell durchgesehen und daraufhin ausgewertet werden, ob der Beschuldigte vorläufig festgenommen und anschließend wieder frei gelassen worden ist bzw. ob Untersuchungshaft angeordnet wurde. Dies ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären insofern umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der Polizei, der sächsischen Staatsanwaltschaften und der Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Setzen und Ausführen der elektronischen Recherchen und der manuellen Auswertung durch die Polizei, das Beiziehen, Auswerten und Übersenden von Aktenzeichen, das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Der insgesamt dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Allein schon eine Recherche, um den erforderlichen Aufwand valide abschätzen zu können, wäre unverhältnismäßig. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter von Polizei , Staatsanwaltschaften und Gerichten über einen mehrere Tage währenden Zeiträum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde Seite 3 von 4 STAATSM1TM1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1NJ dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes und der Strafrechtspflege nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu ^ em Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des holten Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Eyfrischränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und der Strafrechtsiäflegjfe nicht zu leisten ist. Mit ichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4788 Straftatenobergruppe Gemeinde Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Anzahl Fälle Diebstahl unter erschwerenden Umständen Adorf/Vogtl. Annaberg-Buchholz Arnsdorf Auerbach/Vogtl. Bad Düben Bad Lausick Bad Muskau Bad Schlema Bärenstein Bautzen Bernsdorf (Bautzen) Bischofswerda Bohlen Borna Borsdorf Brand-Erbisdorf Brandis Breitenbrunn/Erzgeb. Chemnitz 12 32 Coswig 4 7Delitzsch Demitz-Thumitz Döbeln Dorfhain Dresden 39 87 Ebersbach- Neugersdorf Eibenstock Eichigt Elstra Falkenstein/Vogtl. Frankenberg/Sa. Freiberg Freital Geithain Straftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwerenden Umständen Gemeinde Anzahl Fälle Geringswalde Glauchau Göda Görlitz 12 15 Grimma Gröditz Groitzsch Großenhain Großharthau Großröhrsdorf Großschirma Großweitzschen Grünhain-Beierfeld Hartha Hartmannsdorf Heidenau 4 1Hohenstein-Ernstthal Hohndorf 1 5 1 Hoyerswerda Kamenz KHngenberg Krau schwitz Krostitz Laußnitz Lauta Leipzig 54 182 Lichtenstein/Sa. Limbach-Oberfrohna Löbau Löbnitz Machern Marienberg Markersdorf Straftaten oberg ru p pe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwerenden Umständen Gemeinde Anzahl Fälle Markkleeberg 4 3Markranstädt Meerane 1 4Meißen Mühlental Naundorf Neißeaue Neukirchen/Erzgeb. Neukirchen/Pleiße Neustadt i. Sa. 2 2Niesky Nassen Nünchritz Olbernhau Olbersdorf Oppach Oschatz Ostrau Ostritz 10 Ottendorf-Okrilla Penig Pirna Flauen Pulsnitz 9 2 4Radeberg Radebeul Radeburg Reichenbach im V. Reinsdorf Riesa Rötha Schirgiswalde-Kirschau Schkeuditz Straftatenobergruppe Gemeinde Schneeberg Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. ^e[bstbesti m m u n g Anzahl Fälle Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwerenden Umständen Schönwölkau Schwarzenberg/Erzgeb. Sebnitz 1 1 3 3 1 Seifhennersdorf Stolpen Taucha Ta u ra Thalheim/Erzgeb. Thermalbad Wiesenbad Thum Torgau 6 1 1 1 1 2 1 1 2 1 8 1 Trebendorf Trebsen/Mulde Weinböhla Weischlitz Weißwasser/O.L. Werdau Wilkau-Haßlau Würzen Zeithain Zittau Zschopau Zwe n kau Zwickau 2016-05-04T13:48:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes