Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraltion Drs.-Nr.:6/4791 Thema: Nachfrage zu den Kleinen Anfragen Drs. 6/4427 und 6/2533 Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Sächsische Staatsregierung teilte als Antwort auf die Frage 3 der Drs. 6/4427 mit, nicht wahrgenommene, aber gebuchte und organisierte Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern (Abschiebungen ) würden ‚statistisch nicht erfasst‘. Auf die komplett identische Frage 4 der Drs. 6/2533 wurde jedoch mit aussagekräftigem Zahlenmaterial für die Jahre 2013 bis 2015 (2015 bis 31. August) geantwortet. Das würde bedeuten, dass die statistische Erfassung der nicht wahrgenommenen , aber gebuchten und organisierten Flugrückführungen zum 31. August 2015 geendet haben muss.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde die statistische Erfassung der nicht wahrgenommenen, aber gebuchten und organisierten Flugrückführungen eingestellt? Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Daher wurde auch keine statistische Erfassung eingestellt. Frage 2: Wurde diese statistische Erfassung zum 31. August 2015 eingestellt? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS24-0141.51/3212 Dresden, 29. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 3: Sollte es keine Änderung für die statistische Erfassung gegeben haben, wie erklärt dann die Staatsregierung, dass die nicht wahrgenommenen, aber gebuchten und organisierten Flugrückführungen bis zum 31. August 2015 angegeben werden konnten (Drs. 6/2533), die Flugrückführungen für den Zeitraum vom 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015 statistisch jedoch nicht erfasst wurden (Drs.6/4427)? Die Angaben zu den in der Vergangenheit erfragten Daten wurden durch die Behörden durch händische Auswertung aller betroffenen Fälle ermittelt. Flugbuchungen erfolgten durch die Zentrale Ausländerbehörde noch in einem überschaubaren Umfang, so dass den Mitarbeitern eine individuelle Listenführung möglich war und Kleine Anfragen in der Vergangenheit entsprechend beantwortet werden konnten. Infolge des insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 erfolgten verstärkten Massenzustromes von Flüchtlingen in das Bundesgebiet, ist der Arbeitsanfall in der Zentralen Ausländerbehörde signifikant angestiegen, so dass eine individuelle händische Erfassung der erfragten Daten durch die Mitarbeiter ohne Beeinträchtigung der Kernaufgaben der Behörde nicht mehr möglich ist. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf.14-I-97). Frage 4: Warum ist es der Regierung nicht möglich die Kosten der nicht wahrgenommenen , aber gebuchten und organisierten Flugrückführungen zu ermitteln? Die verwundert umso mehr, da die BILD-Zeitung am 28.09.2015 (vgl. http://www.bild.de/regional/dresden/asylrecht/chaos-um-sachsens-abgelehnteasylbewerber -42755236.bild.html) eine Größenordnung von „mehreren zehntausend Euro“ nannte. Ist die Größenordnung richtig? Die Aussagen der Staatsregierung, die im genannten Artikel der BILD-Zeitung veröffentlicht sind, stellen lediglich eine Vermutung der anfallenden Kosten dar. Mangels statistischer Erfassung kann die Höhe der Kosten für nicht wahrgenommene, aber gebuchte und organisierte Flugrückführungen nicht benannt werden. Auf die Antwort auf die Frage 5 wird verwiesen. STAATSM11M1STER1UM DES 1NNEKN Freistaat SÄCHSE1N Frage 5: Bezugnehmend auf Drs. 6/2533 und Drs. 6/4427: Wie viele gescheiterte Abschiebungen per Flugzeug sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- Übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung müss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Von einer umfassenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4427 mitgeteilt, werden Rückführungen nicht getrennt nach Flug- und Landabschiebungen erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten der Zentralen Ausländerbehörde für den betreffenden Zeitraum überprüft werden. Danach müssten ca. 180.000 Akten angefordert, in der Akte nach Informationen über im Jahr 2015 gescheiterte Flugabschiebungen und die aufgrund von Stornierungen entstandenen Kosten gesucht und die Akten an Registraturen oder Bearbeiter zurückgegeben werden. Dies würde pro Akte geschätzt mindestens eine Stunde Arbeitsaufwand in Anspruch nehmen , d§^ entspricht mindestens 180.000 Arbeitsstunden, d. h. 22.500 achtstündige Arbeitstage. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung ^teh^den Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit üef- Zer^tralen Ausländerbehörde nicht leistbar Mit fr^undflichen Grüßen ais Ulbig Seite 3 von 3 6_4791_rs SB2-6PS-Biz16050209261 2016-05-02T11:07:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes