STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort: angeben) 31-0141.500817 Dresden, . Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4798 Thema: Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 25. Februar 2016 fand ein Gespräch zwischen Medienvertretern, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren und der sächsischen Polizei statt. Am 3. März verkündete der Präsident der Polizeidirektion, Bernd Merbitz, Journalisten bei Versammlungen besser schützen zu wollen. In der Antwort auf die Anfrage Drs. 6/4323 legt die Staatsregierung die durch die Polizeidirektion Leipzig getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen dar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen wurden durch die Polizeidirektion Dresden getroffen? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen wurden durch welche weiteren Polizeibehör den des Freistaates Sachsen getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die in der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4323 ausführlich dargestellten Maßnahmen werden je nach Lagebeurteilung grundsätzlich lageangepasst durch die Polizeibehörden bzw. den Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen in deren jeweiliger Zuständigkeit veranlasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiIhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit hat ein Austausch über die Sicherheit von Medienvertretern bei Ver- Sammlungen zwischen den Polizeidirektionen und ggf. weiteren Behörden des Freistaates stattgefunden? Frage 4: Welche Maßnahmen/Veranstaltungen hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren bzw. andere Behörden des Freistaates Sachsen zur Sensibilisierung der Polizei im Umgang mit Journalisten bei Versammlungen seit dem 25. Februar 2016 durchgeführt bzw. für die Zukunft geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Grundsätzlich fungieren die Pressestellen der sächsischen Sicherheitsbehörden als Ansprechpartner für die Belange von Medien Vertretern. Situationsbezogen werden in diesem Rahmen Pressegespräche über Gesichtspunkte der Sicherheit von Mecfienvertretern geführt. Am 25. Februar 2016 fand ein Gespräch zwischen Vertretern des Deutschen Journalistenverbandes Landesverband Sachsen (DJV Sachsen), der Landespressekonferenz Sachsen (LPK) und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) statt, um sich über die Gewährleistung der Pressefreiheit bei Versammlungen in Sachsen auszutauschen Im Gespräch schilderten die Beteiligten die Herausforderungen und gegenseitigen Erwartungen bei der Ausführung ihrer Arbeit während der Pegida- bzw. Legida -Versammlungen. Im Ergebnis sagte das SMI zu, die Polizeibehörden für die Belange der Journalisten weiter zu sensibilisieren. In den Einsatzbesprechungen vor Demonstrationen soll auf die Belange von Journalisten explizit hingewiesen werden. Neben dem bereits geplanten Treffen von Journalisten mit Polizeisprechern im März 2016 soll es weitere Treffen von Bereitschaftspolizisten und Einsatzleitern mit Medienvertretern geben, die regelmäßig bei Demonstrationen im Einsatz sind. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass Journalisten ihre Arbeit auch Polizeianwärtern in Ausbildung vorstellen. Der DJV Sachsen sagte dafür seine Unterstützung zu. Am 9. März 2016 fand eine Beratung des Pressesprechers des SMI mit den Presse- Sprechern der sächsischen Polizeidienststellen statt. Dieser wohnten auch Vertreter der LPK bei. Es wurden Aspekte der Sicherheit von Medienvertretern, insbesondere bei Versammlungslagen in Dresden und Leipzig, thematisiert. Am 23. März 2016 fand in der Bereitschaftspolizei Dresden ein weiteres Treffen zwisehen Medienvertretern und Einsatzbeamten der Bereitschaftspolizei statt. Ziel war der Austausch zu Fragen der Sicherheit von Medienvertretern bei Versammlungen. Grundsätzlich ist die Thematik des Umgangs mit Journalisten Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3962 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETNJ Überdies finden in den Polizeidirektionen und im Bereitschaftspolizeipräsidium dezentrale F^rtbildungsveranstaltungen zum Umgang mit Medienvertretern statt. lm f?ahm^n .von Einsatzbesprechungen werden die Einsatzkräfte zudem lageangepas ^t üb/6r den Umgang mit Medienvertretern informiert und entsprechend sensibilisier 1it.frMitjfreu^dlichen Grüßen \Jt^ Markus Ulbig\ Seite 3 von 3 2016-05-06T08:54:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes