STAATSI\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614799 Thema: Nutzung der im EU-Recht eröffneten Möglichkeit von Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hat Sachsen in den Ausschüssen des Bundesrates zur Einbringung des Gesetzesentwurfes zu ,,Opt-out" der grün mitregierten Länder abgestimmt und falls Sachsen der Einbringung des Gesetzesentwurfes nicht zugestimmt hat, was sind die Gründe für die Ablehnung? Der Freistaat Sachsen hat in den Ausschüssen und im Plenum des Bundesrates für den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, Thüringen (Bundesrat Drucksache 317115) zum Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gentechnikgesetzes zur Umsetzung der sogenannten Opt-out Richtlinie (EU) 20151412 gestimmt. Frage 2: Welches Modell mit welchen Zuständigkeiten und Regelungsbefugnissen zur Umsetzung der in der EU vereinbarten ,,Ausstiegsklausel" (Opt-out) im Rahmen der Zulassung des Anbaus von GVO favorisiert die Sächsische Staatsregierung aus welchen Gründen? Die Staatsregierung favorisiert eine bundeseinheitliche Umsetzung der Opt-out Richtlinie mit bundesweit einheitlichen Entscheidungen durch eine Bundesbehörde. Dadurch soll ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und somit Rechtsunsicherheit für die Betroffenen vermieden werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. April 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5162 Dresden, ll'o*,lolt' -€ Tag der I I Deutschen Einheit I t¡ttlll FreistaatS¡chsen ,t ot.-o3.ro,zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Fiir Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugâng für êlektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Frage 3: lnwiefern unterstützt die Sächsische Staatsregierung den Ruf nach bundesweiten Anbauverboten für alle in der EU zugelassenen GVO durch den Bund sowie die Ausweitung des Anbauverbotes auf GVO im Falle ihrer Neuzulassung? Sowohl für den dezeit einzigen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismus (GVO), den Mais MON810, als auch für sieben weitere im Zulassungsverfahren befindliche Maislinien hat die Bundesrepublik Deutschland bereits im Herbst 2015 von der Möglichkeit des Opt-out Gebrauch gemacht. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Ländern, wobei der Freistaat Sachsen für ein bundeseinheitliches Vorgehen plädiert hatte. lnfolgedessen ist in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig und in nächster Zeit kein Anbau von GVO - außer gegebenenfalls zu Forschungszwecken - zulässig. Auch in Zukunft wird sich der Freistaat Sachsen in Zulassungsverfahren zum Anbau von GVO dafür einsetzen, dass es bundeseinheitliche Regelungen beziehungsweise Entscheidungen dazu gibt. Ob ein Anbauverbot angezeigt ist, ist entsprechend den Vorgaben der Opt-out Richtlinie im Einzelfall zu entscheiden . Frage 4: Warum hält es die Sächsische Staatsregierung für notwendig/ nicht für notwendig, dass die Zulassungsverfahren auf EU-Ebene überprüft werden und diese künftig so geregelt werden, dass eine verschärfte, umfassende und von lndustrieeinflüssen unabhängige Risikobewertung auf Basis unabhängiger Risikostudien gewährleistet wird? Die Staatsregierung befünruortet grundsätzlich eine Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung des Verfahrens, auch hinsichtlich der Risikobewertung und der Umweltverträglichkeitsprüfung . Die Prüfung sollte jedoch ergebnisoffen sein, sodass weder Verschärfungen der Regelungen noch Vereinfachungen der komplexen und oft langwierigen Verfahren von vornherein ausgeschlossen werden. Ziel bleibt eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende, objektive und transparente Bewertung der GVO. Frage 5: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung vom Stand der Bearbeitung des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag und inwiefern setzt sich die Sächsische Staatsregierung auf Bundesebene dafür ein, dass besagter Gesetzesentwurf zeitnah behandelt wird? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates als Drucksache 18/6664 dem Bundestag zugeleitet, aber dort bisher noch nicht beraten. Die Staatsregierung hat keinen Einfluss auf die Behandlung des Gesetzentwurfes im Bundestag. M ndl Grüßen Thomas Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 idt 2016-05-02T08:54:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes