STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- NIS90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4801 Thema: Überarbeitung der Förderrichtlinien im Sozialbereich Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums wurden seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages 2014 mit welchen konkreten Änderungen überarbeitet (Bitte einzeln auflisten nach Förderrichtlinie unter Angabe der wortgenauen Änderungen)? Folgende Förderrichtlinien wurden seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages überarbeitet: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Oparationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020) vom 17. Februar 2015 (SächsABI. S. 336); Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 3. Dezember 2015 (SächsABI. S. 1808); Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2015 (SächsABI. 2016 S. 55); Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt vom 9. März 2016 (SächsABI. 366); Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141-51-16/273 Dresden, /(o . Mail 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung). Die Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt erfolgt voraussichtlich am 19. Mai 2016. Hinsichtlich der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 3. Dezember 2015 wird eine Synopse (Anlage 1) beigefügt, der die wortgenauen Änderungen entnommen werden können. Für die anderen Richtlinien wird auf die Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt verwiesen. Durch einen Vergleich mit der alten Richtlinie können die wortgenauen Änderungen festgestellt werden. Im Übrigen sind folgende Richtlinien neu erlassen worden : Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen vom 10. März 2015 und 8. Juli 2015 (SächsABI. S. 464 und 992); Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung eines Zuschusses für Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft (RL Ausbildungszuschuss Alten pflege) vom 16. Juli 2015 (SächsABI. S. 1 086); Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 4. September 2015 (SächsABI. S. 1233). Frage 2: Wurde bei den bereits überarbeiteten Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums im Vorfeld externer Sachverstand einbezogen? Wenn ja, wer? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Anhörung sind folgende Verbände angehört worden: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationeilen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020: siehe Anlage 2; Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe: Bund-Länder-Gremium zur Prävention von HIV/AIDS, STI und Hepatiden und der Landes-Arbeitskreis AIDS-Prävention; Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen: kommunale Spitzenverbände, Kommunaler Sozialverband Sachsen, Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, Sächsi- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ scher Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V., Landkreise und Kreisfreie Städte; Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt: Frauenverbände, Vertreter der Fachverbände Männerarbeit und der LSBTTIQ; Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung): kommunale Spitzenverbände, Kommunaler Sozialverband Sachsen, Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie die Arztpraxen, die die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchführen. Frage 3: Welche Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums wurden noch nicht überarbeitet (Bitte einzeln auflisten nach Förderrichtlinie unter Angabe ~er Gründe )? Eine Übersicht kann der Anlage 3 entnommen werden. Die Frage nach den Angaben der Gründe berührt den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, weil davon die internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse innerhalb der Staatsregierung betroffen sind. Frage 4: Wird bei den noch nicht überarbeiteten Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums im Vorfeld externer Sachverstand einbezogen? Wenn ja, wer? Wenn nein, warum nicht? Bei der Überarbeitung von Förderrichtlinien werden vor der KabinettsbefassunQ betroffene Fachverbände und Interessensvertreter angehört. Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur Drs.-Nr. : 6/4801 Synopse zum Änderungsentwurf der RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe gültige Fassung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe AbschnittA 1.1 Satz 1: Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABI. SDr. S. S226), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. März 2009 (SächsABI. S. 560), zu§ 44 Sä HO, Zuwendungen für Projekte auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe. Satz 4: Vorhaben nach dieser Richtlinie, die gleichzeitig die Anforderungen der Anlage 1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung- RL ILE/2007) vom 18. Oktober 2007 (SächsABI. S. 1601), die zuletzt durch Richtlinie vom 28. Juni 2009 (SächsABI. S. 1312) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, können vorrangig gefördert werden. Abschnitt A 2. c): Selbsthilfegruppen nach einer Transplantation nach dem Gesetz über Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben Entwurf zur Änderung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe AbschnittA 1.1 Satz 1: Der Freistaat Sachsen gewährt nach den§§ 23 und 33 der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBI. S. 1S3), die zuletzt durch Artikel1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABI. SDr. S. S 226), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2015 (SächsABI. S. 560 SDr. S. S 848), in der jeweils geltenden Fassung, und nach Maßgabe dieser Richtlinie auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe. Satz 4: Vorhaben nach dieser Richtlinie, die gleichzeitig den Zielen der LEADER- Entwicklungsstrategien in den jeweils geltenden Fassungen dienen, können vorrangig gefördert werden . AbschnittA 2. c): Selbsthilfegruppen nach einer Transplantation nach dem Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. (Transplantationsgesetz- TPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBI. I S. 2206), das durch Artikel3 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBI. I S. 1990, 2009) geändert worden ist, und deren Verbände sowie juristische Personen, die die Aufklärung der Bevölkerung nach dem Transplantationsgesetz wahrnehmen. Abschnitt B 3.1 Satz 4: Die wissenschaftliche Bewertung überregionaler Projekte behält sich das Staatsministerium für Soziales vor. Abschnitt B 3.2 Satz 2: Das Staatsministerium für Soziales kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen zulassen. Abschnitt C Überschrift: Maßnahmen der Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Abschnitt C 1.1.2 Satz 2: Fachkräfte an Beratungsstellen sind a) Diplomsozialarbeiter/Sozialpädagogen, Pädagogen, b) Diplom-Psychologen. Abschnitt C 1.2.3: Anlage 1 zur Drs.-Nr.: 6/4801 September 2007 (BGBI. I S. 2206), das durch Artikel Sd des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBI. I S. 2423) geändert worden ist, und deren Verbände sowie juristische Personen, die die Aufklärung der Bevölkerung nach dem Transplantationsgesetz wahrnehmen. Abschnitt B 3.1 Satz 4: Die wissenschaftliche Bewertung überregionaler Projekte behält sich das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vor. Abschnitt B 3.2 Satz 2: Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen zulassen. Abschnitt C Maßnahmen der Prävention von HIV-Infektionen, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Abschnitt C 1.1.2 Satz 2: Fachkräfte an Beratungsstellen sind a) Diplomsozialarbeiter/Sozialpädagogen, Pädagogen, b) Diplom-Psychologen, Soziologen c) Personen mit vergleichbaren Fachhochschul- oder Hochschulabschlüssen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Sozial-, Sexual- oder Geisteswissenschaften. Abschnitt C 1.2.3: Anlage 1 zur Drs.-Nr.: 6/4801 Der Personal- und Sachausgabenzuschuss kann pro Jahr für 1 Fachkraft Der Personal- und Sachausgabenzuschuss kann pro Jahr für 1 Fachkraft (Vollzeitstelle) bis zu 27 600 EUR betragen. Für 1 Verwaltungskraft (Vollzeitstelle) bis zu 32 000 Euro betragen. Für 1 Verwaltungskraft (Vollzeitstelle) kann der Personalausgabenzuschuss bis zu 15 000 EUR pro Jahr (Vollzeitstelle) kann der Personalausgabenzuschuss bis zu 16 000 Euro pro betragen. Jahr betragen. AbschnittE AbschnittE 1. Satz 2: 1. Satz 2: Über§ 1 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz Über§ 1 des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes vom 7. (SächsAGTPG) vom 7. November 2005 (SächsGVBI. S. 274) hinausgehend gilt November 2005 (SächsGVBI. S. 274), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom auch der Zuwendungsempfänger als nach Landesrecht zuständige Stelle im 14. Dezember 2011 (SächsGVBI. S. 655) geändert worden ist, in der jeweils Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 TPG. geltenden Fassung, hinausgehend gilt auch der Zuwendungsempfänger als nach Landesrecht zuständige Stelle im Sinne von§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes. Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/4801 Verteiler- Anhörung zum Entwurf der EFRE-Richtlinie SMS 2014 (Stand 13.11.2014) Deutscher PARITÄTISCHER Deutscher Gewerkschaftsbund Wohlfahrtsverband Bezirk Sachsen Landesverband Sachsen e.V. Frau Manja Sellenthin Frau Kristin Höfler Schutzenplatz 14 Am Brauhaus 8 01067 Dresden 01 099 Dresden DVL- Landesbüro Sachsen Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Umweltverbände Herrn Reiko Müller Frau Christina Kretzschmar Lukasstraße 6 Lange Straße 43 01069 Dresden 01796 Pirna Handwerkskammer Chemnitz Industrie- und Handelskammer Dresden Herr Markus Winkeiströter Frau Manuela Gogsch Frau Gabi Hilbert LangerWeg 4 Limbaeher Str. 195 01239 Dresden 09116 Chemnitz Landesfrauenrat Sachsen e.V. Landestourismusverband Sachsen e.V. Frau Dr. Heidi Becherer Herrn Manfred Böhme I Frau Andrea Kis Strehlener Straße 24 Messering 8 II Haus F 01069 Dresden 01067 Dresden Liga der Spitzenverbände Sächsischer Landesbauernverband e.V. der freien Wohlfahrtspflege Herrn Andreas Jahnel Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Wolfshügelstr. 22 Sachsen e.V. 01324 Dresden Herrn Michael Melzer Obere Bergstr. 1 01445 Radebeul Sächsischer Landkreistag Sächsischer Städte- und Gemeindetag Frau Veronika Lowke Frau Cornelia Leser Kathe-Kollwitz-Ufer 88 Glacisstr. 3 01309 Dresden 01099 Dresden Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. Bundesagentur für Arbeit Herrn Lars Kroemer Regionaldirektion Sachsen Bautzner Str. 17 Frau Gabriele Auwärter 01 099 Dresden Königstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/4801 BKK Landesverband Mitte AOK PLUS- Die Gesundheitskasse für Sachsen Landesvertretung Sachsen und Thüringen. Herr Falk Eckmajer Frau Carmen Wanke Tiergartenstraße 32 Sternplatz 7 01219 Dresden 01067 Dresden IKKCiassic Verband der privaten Krankenversicherungen e. Frau Dr. Petra Kurze V. Tannenstraße 4b Frau Barbara Schmitz 01099 Dresden Glinkastraße 40 10117 Berlin Knappschaft-Bahn-See Verband der Ersatzkassen e.V. Regionaldirektion Chemnitz Landesvertretung Sachsen Frau Anne Singer Herrn Claudius Wehner Jagdschänkenstr. 50 Glacisstraße 4 09117 Chemnitz 01099 Dresden Verband der Privatkliniken in Sachsen und Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen Sachsen-Anhalt e.V. Geschäftsstelle Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Günther Herrn lngo Dörr Am Brauhaus 8 Gustav-Mahler-Straße 2 01099 Dresden 041 09 Leipzig Sächsische Landesärztekammer Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. Hauptgeschäftsführer Geschäftsführung Herrn Michael Schulte Westenberg Herr Dr. Stephan Helm Schützenhöhe 16 Humboldtstraße 2a 01099 Dresden 041 05 Leipzig Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen bpa - Bundesverband privater Landesgeschäftsstelle Anbieter sozialer Dienste e.V. Frau Anja Roth Landesgeschäftsstelle Sachsen Schützenhöhe 12 Alter Amtshof 2-4 01099 Dresden 041 09 Leipzig Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. e.V Sandstrasse 116 Geschäftsstelle Mitte 09114 Chemnitz Corinthstr. 13 04157 Leipzig Landesverband für Hospizarbeit und Kommunaler Sozialverband Sachsen Palliativmedizin Sachsen e.V. Thomasiusstraße 1 Ermelstraße 17 041 09 Leipzig 01277 Dresden Landesseniorenbeirat Sozialverband Deutschland e.V. Vorsitzende des Landesseniorenbeirates Frau Landesverband Sachsen Petra Keckert Bürgerstr. 53-55 01127 Dresden Referatsleiterin Frau Dr. Judith Oexle Geschäftsstelle Referat 33 Seite 2 von 3 Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/4801 Beauftragter der Sächsischen Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Staatsregierung für die Belange von e.V. Menschen mit Behinderungen Geschaftsstelle Leipzig Herrn Stephan Pöhler Beethovenstraße 14 Albertstr. 10 041 07 Leipzig 01097 Dresden Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 Menschen mit Behinderungen 01067 Dresden Referatsleiter Herrn Jochen Schnabel Geschaftsstelle Referat 41 Albertstraße 1 0 01097 Dresden vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Verband Sächsischer Immobilienwirtschaft e.V. Wohnungsgenossenschaften e. V. Weißeritzstraße 3 Antonstr. 37 01067 Dresden 01097 Dresden Landesrektorenkonferenz Sachsen Silicon Saxony e.V. c/o Universitat Leipzig Manfred-von-Ardenne-Ring 20, Haus F Büro der Rektorin 01 099 Dresden Ritterstraße 26 041 09 Leipzig Sozialversicherung für Landwirtschaft, Bundesverband ambulanter Dienste und Forsten und Gartenbau stationäre Einrichtungen OT Hönow Landesverband Sachsen e. V. Hoppegartnerstraße 100 Bautzener Landstraße 7 15366 Hoppegarten 01324 Dresden Sächsischer Pflegerat Medizinischer Dienst der Krankenkassen im Diakonissenkrankenhaus Freistaat Sachsen e. V. Holzhofgasse 29 Am Schießhaus 1 01099 Dresden 01067 Dresden Alzheimergesellschaft Sachsen e. V. LandesSeniorenVertretung für Sachsen e. V. Markt 7 c/o Frau Christa Demmler 09306 Rochlitz Dammeringstraße 115 04179 Leipzig Sozialverband VdK Sachsen e. V. Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen Elisenstraße 12 e. V. 09111 Chemnitz Michelangelestraße 2 01217 Dresden Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Landesverband Sachsen Heinrich-Seck-Straße 47 09112 Chemnitz Seite 3 von 3 Anlage 3 zur Drs.-Nr.: 6/4801 Richtlinie des SMS zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL -PsySu) Richtlinie des SMS zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL- PsySu) Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft im Rahmen der Umsetzung des Operationeilen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 (EFRE-Richtlinie SMS) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren Richtlinie des SMS zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe) Richtlinie des SMS zur Förderung der sozialen Arbeit (FöRL Soziale Arbeit) Richtlinie des SMS zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( FRL Jugendpauschale ) Richtlinie des SMS zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz) Richtlinie des SMS zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) Richtlinie des SMS zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz/Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen - FördRL WOS) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD) 1 Anlage 3 zur Drs.-Nr.: 6/4801 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung) Richtlinie des SMS zur Förderung des bürgerschaftliehen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") Richtlinie des SMS zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) 2 2016-05-11T12:29:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes