STAATSMlNl STERl UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4805 Thema: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftliehen Engagements (FRL "Wir für Sachsen ") Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Projekte und Projektträger wurden in den Jahren 2015 und 2016 Fördermittel gemäß o.g. Richtlinie beantragt, bewilligt und ausgezahlt ? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern, Projekten, beantragtem Zuschuss, Bewilligungen und Auszahlungen) Die Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftliehen Engagements (FRL "Wir für Sachsen ") vom 10. Oktober 2007 erfolgt im Wesentlichen durch die Bürgerstiftung Dresden, eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Für die eigenverantwortliche Prüfung der Anträge auf pauschale Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche , die Weiterreichung der Mittel in privatrechtlicher Form an die Endempfänger , die Prüfung der Verwendungsnachweise sowie für grundlegende statistische Erhebungen werden der Bürgerstiftung die dafür notwendigen Personal- und Sachkosten finanziert. Die Bürgerstiftung Dresden ist keine Behörde und gehört nicht zum Geschäftsbereich der Staatsregierung. Eine detaillierte Beantwortung der Teilfrage 1 hätte die Aufbereitung und Übermittlung von ca. 11 .500 Datensätzen in einer ausdruckbaren Form zur Folge. Dies würde bei der Bürgerstiftung Dresden einen erheblichen Mehraufwand erfordern, der über die vereinbarten Leistungen zur Umsetzung des Programms hinaus gehen würde und zusätzlich zu vereinbaren und zu vergüten wäre. Zudem werden bei der Weitergabe ihrer Datensätze und deren Veröffentlichung datenschutzrechtliche Aspekte relevant. Bei der Beantwortung wird deshalb auf das bei der Staatsregierung vorhandene Wissen zurück gegriffen. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-16/297 Dresden, ,;(p. Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Für das Jahr 2015 wurden fristgemäß für 5.705 Projekte Anträge nach der FRL "Wir für Sachsen" gestellt. Davon erhielten 5.576 eine Förderung. Insgesamt wurden 6.629,8 T€ an Landesmitteln ausgereicht. Für das Jahr 2016 wurden fristgemäß für 5. 792 Projekte Anträge nach der FRL "Wir für Sachsen" eingegangen. Davon erhielten 5.668 eine Förderung. Insgesamt wurden 8.343,9 T€ an Landesmitteln ausgereicht. Die Aufgliederung der genannten Daten nach der Struktur der Projektträger ist in der Anlage 1 dargestellt. Frage 2: Welche Anträge haben 2015 gemäß o.g. Richtlinie keine Zuwendung erhalten? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern, Projekten, beantragtem Zuschuss , Ablehnungsgründen) Im Jahr 2015 wurden für insgesamt 129 fristgemäß eingegangene Projektanträge keine Verträge abgeschlossen. Gründe dafür waren Antragsrücknahmen durch die Projektträger (34 Fälle), Ablehnungen wegen des Projektinhalts oder wegen Unvollständigkeit der Unterlagen (83 Fälle) sowie Ablehnungen der Anträgeaufgrund der Empfehlungen des jeweiligen Regionalbeirates (12 Fälle). Aufgeteilt nach Projektträgern ergibt sich für die 129 Fälle folgende Übersicht: • Projektgruppen: • Kirchen und Religionsgemeinschaften: • Wohlfahrtsverbände: • Städte und Gemeinden: • Verbände: • Vereine: • gemeinnützige Unternehmen: Frage 3: 1 Fall, 16 Fälle, 8 Fälle, 16 Fälle, 9 Fälle, 78 Fälle und 1 Fall. Welche Projektanträge wurden 2016 gemäß o.g. noch nicht bewilligt? (Bitte einzeln auflisten nach Projektträgern, beantragtem Zuschuss und Ursachen der Verzögerung bei der Ausstellung der Zuwendungsbescheide) und wann ist mit Förderzusagen bzw. -absagen gemäß o.g. Richtlinie für 2016 spätestens zu rechnen ? Es erfolgen durch die Bürgerstiftung Dresden keine Bewilligungen nach Zuwendungsrecht Die Bürgerstiftung Dresden ist keine Behörde, die Weiterreichung der Mittel an die Endempfänger erfolgt in privatrechtlicher Form. Alle Verträge für das Jahr 2016 wurden am 26.02.2016 durch die Bürgerstiftung Dresden versandt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten auch alle Ablehnungen. Es gibt keine offenen Verfahren. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Liegen Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vor (wenn ja, bitte Projektträger und Projekt jeweils angeben) und warum wurden im Falle einer Nichtgenehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns keine Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß o.g. Richtlinie ab 1.1.2016 erteilt? Bei der Weitergabe der Mittel durch die Bürgerstiftung gilt kein Zuwendungsrecht, insofern kann kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden. Die Weiterreichung der Mittel an die Endempfänger erfolgt in privatrechtlicher Form. Die Durchführung ehrenamtlicher Projekte kann grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht werden, ob einzelne oder alle daran beteiligte Personen eine personengebundene Aufwandsentschädigung nach der Richtlinie "Wir für Sachsen" erhalten. Bürgerschaftliches Engagement ist prinzipiell unentgeltlich. Frage 5: Wie hat sich das Volumen der Richtlinie, die Anzahl der Antragstellenden und die Anzahl bewilligten und abgelehnten Projekte (und der in ihnen geförderten Ehrenamtlichen ) sowie die regionale Verteilung der Anträge, Bewilligungen und Ablehnungen nach Landkreisen seit 2005 entwickelt? (bitte in Jahresscheiben darstellen und angeben, in welchen Jahren wie viele Ehrenamtliche für jeweils wie viele Monate pro Jahr in welcher Region gefördert wurden) Im Jahr 2005 erfolgte keine Mittelauszahlung. Aus den für die FRL "Wir für Sachsen" eingestellten Mitteln sind neben den Aufwandsentschädigungen für die in den einzelnen Projekten tätigten Ehrenamtlichen auch die für die Umsetzung des Programms notwendigen Personal- und Sachkosten für die Bürgerstiftung Dresden zu finanzieren. Die Summe der für Aufwandsentschädigungen bewilligten Mittel hat sich wie folgt entwickelt : Jahr bewilligte Mittel (T€) 2006 6.108,0 2007 7.282,4 2008 7.543,4 2009 7.432,8 2010 (mit Nachbewilligungen) 5.082,6 2011 6.204,0 2012 6.235,4 2013 6.092,1 2014 6.239,6 2015 6.629,8 2016 8.343,9 Die Anzahl der bewilligten und abgelehnten Anträge hat sich wie folgt entwickelt: Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anzahl der bewilligten Anzahl der abgelehnten Anträge Anträge 4.297 225 4.840 62 5.435 149 5.365 132 5.083 540 5.102 156 5.274 154 5.027 82 5.476 91 5.576 95 5.668 82 Die Anzahl der begünstigten I nicht begünstigten Personen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr begünstigte Personen nicht begünstigte Personen 2006 20.548 nicht erfasst 2007 21.411 413 2008 22.131 292 2009 21.727 546 2010 18.405 2.073 2011 18.174 598 2012 18.262 508 2013 17.831 286 2014 19.248 307 2015 19.528 327 2016 20.498 272 Die Entwicklung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten in den Jahren 2008 bis 2015 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Für die Jahre 2006 und 2007 erfolgte noch keine detaillierte statistische Erfassung. Die Erhebung für 2016 ist noch nicht abgeschlossen. ln Abhängigkeit von den im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln und dem vorliegenden Antragsvolumen sowie unter der Maßgabe, eine Aufwandsentschädigung in der laut Richtlinie maximal zulässigen Höhe von 40,00 Euro monatlich zu ermöglichen, wurden auf Empfehlung des Programm-Beirates in der Vergangenheit bei ganzjährigen Projekten maximal 9 Monate gefördert, 2016 erstmals maximal 11 Monate . Anlagen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/4805 2015 2016 fristgemäße bewilligte Zuwendungs- fristgemäße bewilligte Zuwendungs- Projektträger Anträge Anträge betrag AnträQe AnträQe betraQ Gruppen 2 1 0,4 T€ 0 0 O,OT€ Kirchen und Religionsgemeinschaften 605 589 525,2 T€ 630 617 671,9 T€ Wohlfahrtsverbände 717 709 1.012,9 T€ 647 639 1.043,2 T€ Städte und Gemeinden 669 653 416,8 T€ 688 671 522,1 T€ Stiftungen 25 25 30,8 T€ 34 34 48,6 T€ Verbände 446 437 384,2 T€ 517 504 686,1 T€ Vereine 3.051 2.973 3.978,4 T€ 3.089 3.017 5.021,1 T€ gemeinnützige Unternehmen 190 189 281,1 T€ 187 186 350,9 T€ L___ Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/4805 Gesamt 2015 2014 Region bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € 1 LK Bautzen 524 1.690 572.360,00 492 1.565 510.040,00 2 Erzgebirgskreis 719 2.190 754.800,00 716 2.181 718.600,00 3 LK Leipzig 293 1.044 367.440,00 283 1.041 345.600,00 4 LK Meißen 339 1.158 386.880,00 331 1.129 370.560,00 5 LK Mittelsachsen 483 1.589 535.720,00 475 1.609 513.760,00 6 LK Görlitz 515 1.593 520.920,00 514 1.595 500.900,00 7 LK Nordsachsen 334 1.137 399.440,00 348 1.179 391.840,00 8 LK Sächs. Schweiz/Osterzgeb. 327 1.068 355.560,00 322 1.004 318.160,00 9 Vogtlandkreis 352 1.141 392.960,00 344 1.117 363.800,00 10 LKZwickau 471 1.641 569.200,00 459 1.637 539.400,00 11 Chemnitz Stadt 319 1.210 406.360,00 309 1.195 381.000,00 12 Dresden Stadt 448 2.031 662.280,00 429 1.999 631 .000,00 13 Leipzig Stadt 452 2.036 705.920,00 454 1.997 654.940,00 Summe 5.576 19.528 6.629.840,00 5.476 19.248 6.239.600,00 Gesamt 2013 2012 Region bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € 1 LK Bautzen 457 1.489 499.720,00 487 1.549 511.800,00 2 Erzgebirgskreis 688 2.082 719.680,00 701 2.044 714.320,00 3 LK Leipzig 266 943 331.880,00 289 963 339.640,00 4 LK Meißen 303 1.063 367.840,00 331 1.255 433.960,00 5 LK Mittelsachsen 429 1.466 498.560,00 456 1.478 495.080,00 6 LK Görlitz 456 1.469 494.120,00 482 1.497 508.120,00 7 LK Nordsachsen 315 1.083 381.200,00 328 1 .111 392.240,00 8 LK Sächs. Schweiz/Osterzgeb. 298 979 333.400,00 295 945 318.520,00 9 Vogtlandkreis 306 1.032 356.720,00 321 1.102 378.720,00 10 LKZwickau 428 1.540 535.800,00 488 1.729 600.760,00 11 Chemnitz Stadt 292 1.120 373.080,00 292 1.123 376.960,00 12 Dresden Stadt 386 1.896 621.560,00 407 1.877 611.800,00 13 Leipzig Stadt 403 1.669 578.520,00 397 1.589 553.480,00 Summe 5.027 17.831 6.092.0!JO,OO - 5.274 18.262 6.235.400,00 Seite 1 von 2 Gesamt 2011 2010 (ohne Nachbewilligungen) I Region bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in€ 1 LK Bautzen 474 1.531 517.840,00 467 1.564 421.200,00 2 Erzgebirgskreis 667 2.030 707.840,00 686 2.055 576.000,00 3 LK Leipzig 268 914 319.400,00 272 909 250.240,00 4 LK Meißen 310 1.263 433.960,00 295 1.197 324.280,00 5 LK Mittelsachsen 459 1.511 512.080,00 464 1.502 402.800,00 6 LK Görlitz 451 1.472 486.840,00 473 1.551 410.080,00 7 LK Nordsachsen 322 1.091 388.440,00 321 1.114 312.640,00 8 LK Sächs. SchweiZ/Osterzgeb. 283 951 326.600,00 293 1.009 265.920,00 9 Vogtlandkreis 315 1.057 366.080,00 297 1.033 285.280,00 10 LKZwickau 486 1.792 617.320,00 466 1.803 494.680,00 11 Chemnitz Stadt 271 1.077 360.720,00 266 1.170 302.120,00 12 Dresden Stadt 392 1.907 619.480,00 384 1.923 502.240,00 13 Leipzig Stadt 404 1.578 547.440,00 399 1.575 435.120,00 Summe 5.102 18.174 6.204.040,00 5.083 18.405 4.982.600,00 --- Gesamt 2009 2008 Region bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € bew. Anträge geförd. Pers. Betrag in € 1 LK Bautzen 488 1.746 591.080,00 544 2.049 705.120,00 2 Erzgebirgskreis 770 2.679 940.320,00 765 2.607 910.520,00 3 LK Leipzig 308 1.114 383.760,00 338 1.242 427.240,00 4 LK Meißen 320 1.379 480.640,00 344 1.397 488.200,00 5 LK Mittelsachsen 486 1.786 600.640,00 470 1.829 614.720,00 6 LK Görlitz 489 1.855 629.200,00 483 1.880 629.320,00 7 LK Nordsachsen 331 1.285 455.160,00 333 1.326 460.360,00 8 LK Sächs. SchweiZ/Osterzgeb. 309 1.070 358.400,00 322 1.145 385.320,00 9 Vogtlandkreis 282 1.216 415.160,00 296 1.216 418.240,00 10 LKZwickau 493 2.117 746.240,00 467 2.069 718.120,00 11 Chemnitz Stadt 301 1.402 455.240,00 286 1.320 431.320,00 12 Dresden Stadt 398 2.118 697.280,00 402 2.081 668.040,00 13 Leipzig Stadt 390 1.960 679.720,00 385 1.970 686.840,00 Summe 5.365 21.727 7.432.840,00 5.435 22.131 7.543.360,00 Seite 2 von 2 2016-05-11T12:32:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes