STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4809 Thema: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Förderanträge gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren (RL Alltagsbeg Ieiter) müssen bis spätestens 31.1 0. des Vorjahres gestellt werden, in dem mit dem Vorhaben begonnen werden soll . Mit Projektbeginn werden 80 Prozent der Zuwendung ausgezahlt. Die Auszahlung der restlichen Fördersumme erfolgt zum Projektende nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu erbringen. Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank- Förderbank - (SAB). Die Zuwendung wird für eine Projektdauer von 12 Monaten gewährt. Der Alltagsbegleiter erhält eine Aufwandsentschädigung von 80 EUR pro Monat, wenn die Alltagsbegleitung mindestens 32 Stunden im Monat betrug. Bei geringerer Stundenzahl reduziert sich die Aufwandsentschädigung anteilig. Der Projektträger erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 EUR pro Alltagsbegleiter pro Monat, wenn die Alltagsbegleitung mindestens 16 Stunden je Alltagsbegleiter im Monat betrug. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-16/300 Dresden, /10 . Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 1: Für welche Projekte und Projektträger wurden in den Jahren 2015 und 2016 Fördermittel gemäß o. g. Richtlinie beantragt, bewilligt und ausgezahlt? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern, Projekten, beantragtem Zuschuss, Bewilligungen und Auszahlungen) Bei der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank (SAB) sind zum 31 .0ktober 2015-88 Anträge auf eine Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren für das Projektjahr 2016 mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 1.277.880,00 EUR eingegangen . 85 Anträge konnten im Dezember 2015 positiv, mit der von den Antragstellern beantragten Zuwendung, verbeschieden werden. Die bewilligte Gesamtzuwendung betrug 1.247.880,00 EUR. Ein Projektträger hat nach der Bewilligung seinen Antrag zurückgenommen. Dessen bewilligte Zuwendung betrug 7.200,00 EUR. Im März 2016 kam es zu einer Anfrage der SAB, ob weitere Fördermittel verfügbar sind, um dem Antrag eines Projektträgers entsprechen zu können, der aufgrund der Akquirierung von zusätzlichen Alltagsbegleitern weitere Mittel beantragt hat. Nach Prüfung , ob die notwendigen Haushaltsmittel verfügbar sind, konnte eine positive Rückmeldung an dieSABgegeben werden. Unter Berücksichtigung des zurückgenommenen Antrages und der Bewilligung des Mehrbedarfs eines Projektträgers beträgt die Gesamtzuwendung 1.244.680,00 EUR. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 995.744,00 EUR. Bisher wurden (Stand 19.04.2016) 979.584,00 EUR von der SAB ausgezahlt. Die übrigen 20 % werden nach Vorlage des Verwendungsnachweises, 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes, ausgezahlt; dies umfasst 248.936,00 EUR. Diese sind im Haushaltsjahr 2017 fällig. Die näheren Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden. Auf eine gesonderte Spalte für die Antragssummen wurde verzichtet, da die Zuwendungen wie beantragt, bewilligt wurden. Gemäß Nr. 6.5 der o. g. Förderrichtlinie erteilen die Projektträger ihr Einverständnis zur Veröffentlichung eines Verzeichnisses, welches Auskunft über die einzelnen Zuwendungsempfänger und der geförderten Vorhaben gibt. Das aktuelle Verzeichnis kann auf der Webseite http://senioren.alltagsbegleitungsachsen .de/ abgerufen werden. Dieses gibt Auskunft über die Projektträger, den Durchführungsort, den Landkreis sowie die Kontaktdaten des Projektträgers. Für Bewilligungen im Jahr 2016 für das Projektjahr 2017 endet die Antragsfrist am 31.10.2016, so dass gegenwärtig hierzu keine Auskünfte möglich sind. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAl.ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Welche Anträge haben 2015 gemäß o. g. Richtlinie keine Zuwendung erhalten? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern, Projekten, beantragtem Zuschuss) Die Anträge von zwei Antragstellern mussten aufgrundder Rechtsform abgelehnt werden . Gemäß Nr. 3.2 der Förderrichtlinie können Projektträger gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sein. Die beantragte Zuwendung dieser zwei Antragsteller betrug 30.000,00 EUR wovon 24.000,00 EUR im Jahr 2016 sowie 6.000,00 EUR im Jahr 2017 hätten ausgezahlt werden müssen. Ein Projektträger hat seinen Antrag bereits vor der Bewilligung zurückgenommen. Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, hat ein Projektträger nach der Bewilligung, aber noch vor Auszahlung der Zuwendung seinen Antrag zurückgenommen. Die Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden. Frage 3: Welche Projektanträge wurden 2016 gemäß o. g. Richtlinie noch nicht bewilligt (bitte einzeln auflisten nach Projektträger, beantragtem Zuschuss, und Ursachen der Verzögerung bei der Ausstellung der Zuwendungsbescheide) und wann ist mit Förderzusagen bzw. -absagen gemäß o. g. Richtlinie für 2016 spätestens zu rechnen? Die SAB hat alle Anträge im Jahr 2015 für das Bewilligungsjahr 2016 abschließend bearbeitet. Bewilligungen im Jahr 2016 für das Projektjahr 2017 erfolgen erst nach Ablauf der Antragsfrist am 31 .10.2016. Frage 4: Liegen Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vor (wenn ja, bitte Projektträger und Projekt jeweils angeben) und warum wurden im Falle einer Nichtgenehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns keine Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß o. g. Richtlinie ab 01.01.2016 erteilt? Es lagen keine Anträge vor. Frage 5: Wie ist der Stand des Vollzuges der Richtlinie im Doppelhaushalt 2015/2016 - was wurde verausgabt, was steht noch zur Verfügung, was geschieht mit nichtverausgabten Restmitteln? Im Doppelhaushalt 2015/2016 waren für die Förderrichtlinie Alltagsbegleiter für Senioren im Kapitel 0803 Titel68455 für das Haushaltsjahr-2015 -1.427.800,00 EUR und im Haushaltsjahr 2016- 1.306.000,00 EUR veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 waren Zuwendungen für die Bewilligungen aus dem Jahr 2014 (80%) sowie für die Bewilligungen aus dem Jahr 2013 (20%) fällig. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 744.350,75 EUR verausgabt; Rückzahlungen sind hierbei nicht berücksichtigt . Bei der Förderrichtlinie Alltagsbegleiter für Senioren handelt es sich um Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ konsumtive Ausgaben. Lediglich Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan nur für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert. Die Übertragbarkeit für die Ausgabereste wurde aufgrund der vorgenannten Regelung nicht beantragt. Im Haushaltsjahr 2016 sind 80% der Zuwendungen für das Projektjahr 2016 (Bewilligungen 2015) fällig. Zudem sind nach Vorlage der Verwendungsnachweise die restlichen Zuwendungen in Höhe von 20% aus dem Bewilligungsjahr 2014 fällig . An die Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank - Förderbank wurden mit Fälligkeit zum 28.01.2016 Mittel in Höhe von 1.046.000,00 EUR angeordnet. Hiervon wurden bereits 979.584,00 EUR ausgezahlt. Zum jetzigen Zeitpunkt benötigt die Sächsische Aufbaubank - Förderbank im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 1.124.859,02 EUR. Dem Freistaat Sachsen stehen bedeutende demographische Veränderungen bevor. Neben dem Rückgang der Bevölkerung in einem Großteil der Landkreise wird auch eine Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung zugunsten älterer Bevölkerungsgruppen vollzogen. Der Freistaat Sachsen hat u. a. mit dem Installieren von Pflegekoordinatoren weitere Maßnahmen ergriffen, um der demographischen Entwicklung zu begegnen. Die Pflegekoordinatoren haben u. a. die Aufgabe Alltagsbegleiterprojekte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu installieren. Hierfür wurde die Zielgröße definiert, dass je 1.000 Einwohner ein Alltagsbegleiter zur Verfügung steht, um unterstützungsbedürftige betagte Menschen zu betreuen und zu begleiten. Dies bedeutet, dass sich zukünftig der Bedarf an Haushaltsmitteln weiter erhöhen wird. Mit freundlichen Grüßen Anlage Übersicht zur Förderung nach der Förderrichtlinie Alltagsbegleiter für Senioren für das Jahr 2016, Stand: 22.04.2016 Seite4von4 Freistaat SACHSEN r---------------------------------------------------------_;.A.;;.n;,;;;lage zur Drs.-Nr.: 6/4809 Förderrichtlinie AlltaQsbeQieiter für Senioren .. --~· ----- -- -- ·- -----··· -- - -------·· lfd. Antragsteller LATB Zuw. ges. 2016 2017 Nr. 1 Netz-Werk e.V. Mittweida Mittweida 10 10.800,00 € 8.640,00 € 2.160,00€ 2 Deutsch-Asiatische Gesellschaft e.V. Leipzig 5 6.000,00€ 4.800,00 € 1.200,00€ 3 Diakonisches Werk - Stadtmission Plauen e.V. Plauen 8 9.600,00 E 7.680,00 € 1.920,00€ 4 Senioren Selbsthilfe e.V. Torgau 15 18.000,00 € 14.400.00 € 3.600.00 € 5 Ev. - Luth. St. Aegidien Kirchgemeinde Oschatz Oschatz 12 14.400,00 € 11 .520,00 € 2.880,00 € 6 FV Jugend-, Kultur und Sozialzentrum Aue e.V. Aue 6 7.200,00 € 5.760,00 € 1.440,00 € 7 Jüdische Gemeinde zu Dresden Dresden 8 9.600,00 € 7.680,00 € 1.920.00 € 8 DRK KV Vogtland/Reichenbach Reichenbach 20 24.000,00 € 19.200,00 € 4.800,00 € 9 Theodor-Haebler-Vermächtnisstiftung Großschönau 6 7.200,00€ 5.760,00€ 1.440,00 € 10 Gemeinde Lohsa Lohsa 7 8.400,00 € 6.720,00 € 1.680,00€ 11 Wohnungsgenossenschaft "Einheit" eG Chemnitz 15 18.000,00 € 14.400,00 € 3.600,00 € 12 Caritasverband Oberlausitz e.V. Bautzen 5 6.000,00 € 4.800,00 € 1.200,00 € 13 Diak. Werk der Ev. -Luth. LK Sa. Im KB Pirna e. V. Pirna 20 24.000,00 € 19.200,00 € 4.800.00 € 14 Leuchtturm Majak e. V. Bautzen 20 24.000,00 € 19.200.00 € 4.800.00 € 15 AWO Kreisverband Aue/Schwarzenberg e. V. Breitenbrunn 10 12.000,00 € 9.600,00 € 2.400,00 € 16 Gemeindeverwaltung Beilrode Beilrode 6 7.200,00 € 5.760,00 € 1.440,00 € 17 ATZE e. V. Pirna 12 14.400,00 E 11.520,00 € 2.880,00 € 18 vbff in Ostsachsen e. V. (Vorhabensort: Hoyerswerda) Zittau 20 24.000,00 € 19.200,00 € 4.800,00 € 19 vbff in Ostsachsen e. V. (Vorhabensort: Zittau und Umgeb.) Zittau 15 18.000,00 E 14.400,00 € 3.600,00 € 20 Wohn- und Lebensräume e. V. Plauen 12 14.400,00 € 11.520,00 € 2.880,00 € 21 PeppConcept e. v. Limbach-Oberfrohna 30 36.000,00 € 28.800,00€ 7.200,00€ 22 Caritasverband Leipzig e. V. Leij)zig 20 24.000,00 E 19.200,00 € 4.800,00 € 23 Bürgerverein Gohlis e. V. Leipzig 10 9,600,00 € 7.680.00 € 1.920.00€ 24 Familienzentrum Grottendorf e. V. Grottendorf 14 16.800,00 € 13.440,00 € 3.360,00 € 25 DRK Kreiverband Leipzig-Land e. V. Zwenkau 10 12.000,00 € 9.600,00 € 2.400,00 € 26 Aktiv ab 50 e. V. Zwickau 10 12.000,00 € 9.600,00 € 2.400.00 € 27 KIW-Gesellschaft e. v. Dresden 11 13.200,00 € 10.560,00 € 2.640,00 € 28 Arbeitsloseninitiative Sachsen e. V. Pausa_Mühltroff 20 24.000,00 € 19.200,00 € 4.800,00 € 29 Integrationszentrum Globus e. V. Chemnitz 5 6.000,00€ 4.800,00 € 1.200,00 € 30 Frauen und Berufe. V. Hohenstein-Ernstthai 38 45.600,00€ 36.480,00 € 9.120.00 € 31 Hoffnung-Nadeshda e. V. Freiberg 22 26.400,00 € 21 .120,00 € 5.280,00 € 32 Berufsförderverein Lehrhof Löbau e. V. Löbau 20 24.000,00 € 19.200,00 € 4.800,00 € 33 Frauen auf dem Weg nach Europa e. V. Görlitz 5 6.000,00 € 4.800,00 € 1.200.00€ 34 Volkssolidarität-Regionalverband Freiberg e. V. Flöha 6 7.200,00 € 5.760,00 € 1.440,00 € 35 Vielfalt der Bürger e. V. Langenbemsdorf 10 12.000,00 € 9.600,00 € 2.400,00 € 36 Miteinander e. V. Weißwasser 20 24.000,00 € 19.200.00 € 4.800.00 € 37 Gemeinde Rietsehen Rietsehen 5 6.000,00 E 4.800,00 € 1.200,00 € 38 Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein eG Lichtenstein 6 7.200,00 € 5.760,00 € 1.440,00€ 39 DRK Kreisverband Sebnitz e. V. Sebnitz 6 7.200,00 € 5.760,00 € 1.440,00 € 40 Volkssolidarität KV Zwickau e. V. Zwickau 15 18.000,00€ 14.400,00 € 3.600,00 € 41 Valtenbergwichtel e. V. Neukirch 10 12.000,00 € 9.600,00 € 2.400.00 € 42 AWO KV Annaberg/Mittleres Erzgebirge e. V. Annaberg Buchholz 20 24.000,00 € 19,200.00 € 4.800,00 € 43 Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. Leipzig 15 18.000,00 € 14.400,00 € 3.600,00 € 44 Verein "Wir sind wir" e. V. Weißwasser 15 18.000,00 € 14.400,00 € 3.600,00 € 45 Alter, Leben und Gesundheit e. V. Leipzig 12 14.400.00 € 11 .520,00 € 2.880,00 € 46 Volkssolidarität Dresden e. V. Dresden 20 24.000,00€ 19.200,00€ 4.800.00€ 47 Integrationsverein Leipzig-Brücke der Kulturen e. V. Leipzig 15 18.000,00 € 14.400,00 € 3.600,00 € 48 Sächsisches Umschulu_r19S- und Fortbildungswerk DD e. V. Dresden 14 16.800,00 € 13.440.00€ 3.36_0,00 € 49 "Regenbogen" Familienzentrum, Mehrgen.haus e. V . Freital 50 Graue Löwen e. V. Leipzig 51 Ev.- Lutherische Kirchgemeinde Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt 52 ASB RV Zittau I Görlitz Görlitz 53 Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft e. G. Chemnitz 54 Diakonisches Werk im KB Auerbach e. V. Auerbach 55 Aktive Senioren Laußig e. V. Laußig 56 Caritasverband für Dresden e. V. Dresden 57 Landfrauenverein Görlitz e. V. Hirschfelde 58 HELP e. V. Lößnitz und Umgebung 59 Phillipusgemeinde Lehmen Lehmen 60 Stadtteilzentrum Ankere. V. Leipzig 61 Wohnungsgenossenschaft Johannstadt e. G. Dresden 62 Stadt Glauchau Glauchau 63 Stadt Lengenfeld Lengenfeld 64 Kulturwerk Adorf e. V. Adorf 65 Sport- und Freizeitraum e. V. Zittau 66 Advents - Wohlfahrtswerk e. V. Görlitz 67 Deutscher Frauenring LV Sachsen e. V. Oppach 68 dfb RV Sachsen Ost e. V. Dresden 69 Internationales Engagement Chemnitz e. V. Chemnitz 70 Internationales Engagement Chemnitz e. V. Limbach - Oberfrohna 71 Frauenförderwerk Dresden e. V. Dresden 72 Johanniter- Unfall - Hilfe e. V. Aue I Erzgebirkskreis 73 Wohnungsgenossenschaft 'Wismut" Stellberg e. G. Stellberg 74 Verein zur Bewahrung und Förderung des ländlichen Raumes Beilrode Ostelbien im LK Nordsachsen e. V. 75 Kolorite. V, Chemnitz 76 Nachbarschaftshilfe24 e. V. Grimma 77 CJD Sachsen (Vorhabensort: Annaberg - Buchholz) Chemnitz 78 CJD Sachsen (Vorhabensort: Freiberg) Chemnitz 79 Das Zusammenleben e. V. Freital 80 BGL Nachbarschaftshilfeverein e. V. Leipzig 81 Ev. -Luth. Kirchgemeinde am Fichtalberg Kurort Oberwiesenthai 82 Ev. Luth. Kirchgemeinde Bautzen-Gesundbrunnen Bautzen 83 Jugend- und Altenhilfeverein e. V. Leipzig 84 Nachbarschaftshilfeverein e. V. Dresden 85 Wohnungsgenossenschaft "Glück auf' Obernhau eG Olbernhau 86 FAMILe. V. Pirna 2. Nicht förderfäh' .. lfd. Antragsteller Nr. 1 gemeinnützige Leuchipunkt GmbH 2 Stadtteil Leipzig-Probstheida gGmbH 10 12.000,00 € 7 5.040.00 € 0 0,00€ 5 7.200,00 € 5 6.000,00 € 35 42.000,00 € 5 6.000,00 € 6 7.200,00 € 30 36.000,00 € 6 7.200,00 € 5 3.840,00 € 20 24.000,00 € 10 12.000,00 € 10 12.000,00 € 12 14.400,00 € 20 24.000,00 ~ 5 6,000,00 € 12 14.400,00 € 7 8.400,00 € 5 6.000.00 € 30 36.000,00 € 10 12.000,00 € 30 36.000,00 € 9 10.800,00 € 7 6.000,00 € 8 9.600,00 € 12 14.400,00 € 10 16.000,00 € 10 12.000,00 € 12 14.400,00 € 10 12.000,00 € 5 6,000,00 € 0 0,00€ 5 6.000,00 € 20 24.000,00 € 6 7.200,00 € 5 6.000,00 € 5 3,000,00 € 1.244.680,00 ( IATB beantragte Zuwendung 15 18.000,00€ 10 12.000,00€ 30.000,00€ Gesamt: 1.274.680,00 € 9.600,00 € 4.032,00 € 0,00€ 5.760,00 € 4.800,00 € 33.600,00 € 4.800,00 € 5.760,00 € 28.800,00 € 5.760,00 € 3.072,00 € 19.200,00 € 9.600,00 € 9.600,00 € 11 .520,00€ 19.200,00 € 4.800,00 € 11.520,00 € 6.720,00 € 4.800,00 € 28.800,00 € 9.600,00 € 28.800,00 € 8.640,00€ 4.800,00 € 7.680,00 € 11 .520,00 € 12.800,00 € 9,600,00 € 11.520,00 € 9.600,00 € 4.800,00 € 0,00€ 4.800,00 € 19.200,00€ 5.760,00€ 4,800,00€ 2.400,00 € 995.744,00 2016 14.400,00 € 9,600,00 € 24.000,00€ 1.019.744,00 € - 2.400,00 € 1.008,00€ 0,00€ 1.440,00 € 1.200,00 € 8.400,00 € 1.200,00 € 1.440,00 € 7.200,00 € 1.440,00 € 768,00 € 4.800,00 € 2.400.00€ 2.400,00 € 2.880.00 € 4.800,00 € 1,200,00 € 2.880,00 € 1.680,00€ 1.200,00€ 7.200,00 € 2.400.00 € 7.200,00 € 2.160,00€ 1.200.00 € 1.920,00 € 2,880,00 € 3.200,00 € 2.400,00 € 2.880,00 € 2.400,00 € 1.200,00 € 0,00€ 1.200,00€ 4.800,00€ 1.440,00 € 1.200,00 € 600.00 € 248.936,00 2017 3.600.00 € 2.400,00 € 6.000,00€ 254.936,00 € Antrag nach Bewilligung von 7.200,00 € zurtlckgenommen, Bewilligung zusätzlicher M~tel Antrag vor Bewilligung zurOckgenommen 2016-05-11T12:34:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes