(o C\f.-$ (o o c{ STÀATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 614825 Thema: Stand der Erarbeitung wasserbehördlicher Handlungskonzepte durch die unteren Wasserbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Landesdirektion Sachsen hat mit Erlass vom 18. Juni 2015 als obere Wasserbehörde geregelt, dass die unteren Wasserbehörden die erforderlichen Vorbereitungen und Handlungen zur unverzüglichen Durchsetzung rechtmäßiger Zustände in der kommunalen Abwasserbeseitigung nach dem 31. Dezember 2015 treffen. Auf Grundlage des wasserbehördlichen Handlungskonzeptes kann die zuständige untere Wasserbehörde (gemeinsam mit dem für die öffentliche Abwasserbeseitigung zuständigen Aufgabenträger) koordiniert und effektiv handeln, um zielgerichtet und unverzüglich rechtmäßige Zustände im Bereich der Abwasserbeseitigung zu erreichen. Die Landesdirektion Sachsen wird im Rahmen des bestehenden Aufsichtsmanagements das Vorgehen der unteren Wasserbehörden im Freistaat Sachsen fachaufsichtlich begleiten.(Drs 6/3654)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Die unteren Wasserbehörden welcher Landkreise und Kreisfreien Städte haben der Landesdirektion Sachsen bis zum 3l . März 2016, die mit dem Erlass vom 18. Juni 2015 geforderten wasserbehördlichen Handlungskonzepte, in denen die erforderlichen Vorbereitungen und Handlungen zur unverzüglichen Durchsetzung rechtmäßiger Zuständeder kommunalen Abwasserentsorgung nach dem 31. Dezember 2015 in ihrem Zuständigkeitsbereich festgelegt sind, nicht vorgelegt bzw. zugeleitet? Eine Vorlagepflicht des wasserbehördlichen Handlungskonzeptes an die Landesdirektion Sachsen wurde im Erlass vom 18. Juni 2015 nicht formuliert und war auch nicht beabsichtigt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. April 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5163 Dresden, O?.O5, loftt Tag der I I DeutschenEinheitll I¡ttIII FreisteatSachsenI or,-o3.ro,zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0'1097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplåtze gìlt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlússelte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Die unteren Wasserbehörden haben der Landesdirektion Sachsen die Erstaufstellung des wasserbehördlichen Handlungskonzeptes bestätigt. Frage 2: Was waren die von den betreffenden unteren Wasserbehörden für die Nichtvorlage der Handlungskonzepte genannten Gründe und Begründungen ? Frage 3: ln welcher Weise ist die Landesdirektion Sachsen gegenüber den unteren Wasserbehörden tätig geworden, die zum Stichtag keine wasserbehördlichen Handlungskonzepte vorgelegt haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Es wird auf die Antwort zu Frage 1 venruiesen Frage 4: Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Prüfung der wasserbehördlichen Handlungskonzepte durch die Landesdirektion Sachsen und die Ableitung von möglichen Hinweisen und Empfehlungen an die unteren Wasserbehörden? Die Landesdirektion Sachsen beabsichtigt nicht, die wasserbehördlichen Handlungskonzepte zu prüfen. Es handelt sich um Konzepte zur Strukturierung einer Aufgabe der zuständigen kommunalen Behörden. Gemäß Erlass soll die Herangehensweise derjeweiligen spezifischen Situation im Zuständigkeitsbereich des Landkreises beziehungsweise der Kreisfreien Stadt entsprechen. Die Landesdirektion Sachsen beabsichtigt, bei Bedarf mit ausgewählten unteren Wasserbehörden direkte Abstimmungsgespräche zu führen. Frage 5: Ab wann stehen die wasserbehördlichen Handlungskonzepte der Offentl ich keit zu r Ei nsichtnahme zu r Verfüg ung? Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der wasserbehördlichen Handlungskonzepte existiert nicht. Unabhängig davon besteht grundsätzlich auf Antrag ein Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen bei den informationspflichtigen Stellen im Freistaat Sachsen nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUlG). Mit freundlichen Grußen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-05-03T11:26:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes