STAATSMIMiSTERIUM DES 1NNER1M Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9824 Dresden.7.Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4839 Thema: Kontrollbereiche am 4. April 2016 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit, mit welcher Dauer und aufgrund welcher Anordnung wurden am 4. April 2016 anlässlich des Demonstrationsgeschehens Kontrollbereiche in Leipzig, Dresden und anderswo in Sachsen eingerichtet ? (Bitte jeweils Datum des Beginns und des Endes der jeweiligen Kontrollbereiche, Tag der Anordnung, anordnende Stelle einschließlich Rechtsgrundlage angeben.) Frage 2: Welchen konkreten Raumausschnitt umfassten die Kontrollbereiche jeweils? (Bitte Straßenzüge angeben oder Karte beifügen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In Bezug auf Kontrollbereiche, die am 4. April 2016 in Sachsen zur Verhinderung von Straftaten nach § 28 Sächsisches Versammlungsgesetz eingerichtet waren, wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose lag der Entscheidung des Innenministeriums zur Anordnung bzw. Zustimmung zur Anordnung der jeweiligen Kontrollbereiche zugrunde? Zum Kontrollbereich in Chemnitz: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMITM1STER1UM DES 1MNERTM Freistaat SACHSEN Der Kontrollbereich in Chemnitz wurde eingerichtet, um Straftaten nach § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaft Dittersdorfer Weg 25 - 27 als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu befürchten sind. Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern in dem ehemaligen Pionierlager in Chemnitz-Einsiedel als Erstaufnahmeeinrichtung sind u. a. wegen der voransgegangenen Blockadeaktionen, Versammlungen und Mahnwachen gewalttätige Auseinandersetzungen rund um das Objekt zu befürchten. Die befürchteten Aktionen bergen aufgrund auch bundesweiter Erkenntnisse über Straftaten gegen Asylunterkünfte Gefährdungen bis hin zu Brandanschlägen. Außerdem besteht die Gefahr bevorstehender Straftaten nach § 28 SächsVersG, indem Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, bei zu erwartenden Versammlungen mit sich geführt und eingesetzt werden. Das benannte Objekt in Einsiedel bietet umfangreiche Angriffsmöglichkeiten, da es zu einem großen Anteil von Wald und unbeleuchteten Wegen umgeben ist. Die Beleuchtung des Objektes kann einen Angriff nur bedingt verhindern. Durch Kontrollmaßnahmen im Kontrollbereich können jedoch Personen frühzeitig erkannt werden, deren Ab- Sicht auf Sabotagehandlungen gegen die Asylbewerberunterkunft oder auf Angriffe gegen Asylbewerber im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte ausgerichtet ist. Zum Kontrollbereich in Leipzig: Der Kontrollbereich wurde anlässlich einer (wiederkehrenden) Versammlungslage rund um Legida-Veranstaltungen in Leipzig eingerichtet, um Straftaten nach § 28 Sächs- VersG zu verhindern. Grundlage für die Gefahrenprognose waren die Erkenntnisse aus dem Verlauf der vorangegangenen Veranstaltungen bzw. der Polizeieinsätze. Sowohl unter Versammlungsteilnehmern wie unter Störern befanden sich bei vergleichbaren Lagen gewaltbereite bzw. gewaltgeneigte Personen. Bei vorangegangenen Einsätzen wurden immer wieder Straftaten nach § 28 SächsVersG festgestellt, so dass diese auch in der Lage des 4. April 2016 zu befürchten waren. Zum Kontrollbereich in Meerane: Der Kontrollbereich in Meerane wurde eingerichtet, um Straftaten nach § 100a StPO und § 28 SächsVersG zu verhindern, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaft Seiferitzer Schulweg 10 als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu befürchten sind. Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des ehemaligen "HBG Ledigenwohnheims", Seifritzer Schulweg 10, 08393 Meerane und dessen Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung sind u. a. wegen der voransgegangenen Versammlungen im Raum Zwickau sowie den Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Neueinrichtung und dem Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften gemacht worden sind, auch Straftaten gemäß § 100a StPO etwa in Form von Brandanschlägen zu befürchten. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Aufgrund von Erfahrungen, die anlässlich von Versammlungen mit Asylbezug gemacht worden ^ ind, liegen weiter Anhaltspunkte für die Gefahr von bevorstehenden Straftaten nach § ^ 8 SächsVersG vor. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Waffen oder sonsjenstände , die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung ;he^1/geeignet oder bestimmt sind, bei zu en/vartenden Versammlungen mit sich UQÜ eingesetzt werden. tige G von S< gefühi Mit fn lichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage l (zu den Fragen l und 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/4839) Ort patum/Zeitraum des |8 SächsVersG Brüderstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße/ Emil- Schleicher-Straße/ Westring/ Am Gewerbepark/GutebornerAllee/Seiferitzer Allee/Höckendorfer Straße/ Seiferitzer Weg/MeeranerStraße/Niklasbusch/Glauchauer Straße/Chemnitzer Straße/Hermannstraße/Achterbahn/Brüderstraß Anlage 2 (zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/4839) "flWCM y^ ..f ^ . wia^ EINSIEDEL 'i. vv. r1..^ ^ »AsylBwWh Kontrollberelch Chemnltz.Elnsledel / y -.-Iftfl ^ '^^ '"«»uiM«mii«4lm,.