STAATSM1M1STER1DM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9826 Dresden.^Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4841 Thema: Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Taz-Online schreibt am 8. April: ,Die diesjährige Bilderberg-Konferenz wird in Dresden stattfinden. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der taz. Die Bilderberger tagen vom 9. bis 12. Juni in der sächsischen Landeshauptstadt. Aus dem Umfeld eines Teilnehmers wurde das Kempinski-Hotel Taschenberg-Palais im Zentrum der Stadt als Tagungsort bestätigt. Das Hotel, unweit der Semperoper gelegen, gilt als das luxuriöseste Hotel der Stadt.' (Quelle: http://www.taz.de/NULL/S5290671/)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und durch wen wurde die Staatsregierung bzw. die sächsische Polizei über die Organisation und den Tagungsort der diesjährigen Bilderberg-Konferenz im Dresdner Taschenberg-Palais informiert bzw. zur Absicherung angefragt oder beauftragt? Im Dezember 2015 erfolgte die Information über die Durchführung der Konferenz und den Konferenzort über den Local Organizer des Organisationsbüros der Bilderberger-Konferenz (Veranstalter) an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Frage 2: Welche Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes und welche Institutionen der Landeshauptstadt Dresden sind in die Vorbereitung zur Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz und zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Dresden während der Konferenz eingebunden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI11M1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SACtiSEIN Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden, zum Schutz von teilnehmenden Schutzpersonen des Bundes und der Länder sowie ausländischer Gäste während der Konferenz und zur Gewährleistung eines ungestörten Ablaufs der Veranstaltung sind die Polizei des Freistaates Sachsen, das Bundeskriminalamt und die Stadtverwaltung Dresden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit eingebunden. Die Gewährleistung der Sicherheit im Veranstaltungsbereich obliegt dem Veranstalter. Frage 3: Seit wann liegt ein Sicherheitskonzept für die Konferenz vor bzw. bis wann wird es erarbeitet und durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden? Die Erstellung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen obliegt gemäß § 43 Sächsische Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO) vom 7. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. Oktober 2014 (Sächs- GVBI. S. 647, 653), dem Veranstalter. Für Konferenzen dieser Größenordnung ergibt sich keine gesetzliche Verpflichtung für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemaß SächsVStättVO. Frage 4: Welche Dienststellen der sächsischen Polizei sind mit der Absicherung der Konferenz beauftragt und wie viele Polizeikräfte werden/wurden für die Absicherung eingeplant bzw. zusätzlich aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei angefordert? Die Polizeidirektion Dresden ist mit der Gesamteinsatzführung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen beauftragt und wird durch andere Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen unterstützt. Inwieweit Polizeikräfte anderer Bundesländer benötigt werden, ist noch nicht bekannt, eine belastbare Kräfteplanung liegt derzeit noch nicht vor. Frage 5: Wer trägt die Kosten des Polizeieinsatzes sowie des Einsatzes von Kräften anderer Behörden des Freistaates Sachsen zur Vorbereitung der Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz sowie für den Einsatz dieser Kräfte während der Konferenz ? Die Kq^ten/für den Polizeieinsatz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordni^ig t/ägt der Freistaat Sachsen. Mit fr^unlülichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-05-09T15:16:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes