STAATSMINISTCTIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9828 Dresden , 1.Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4848 Thema: Nachfrage zu Drs 6/3704 - Zwei Jahre Polizeiposten in Leipzig-Connewitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eine Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfrage auf Grundläge der Daten der PKS 2015 war im Januar/Februar 2016 noch nicht möglich. Die PKS wurde nunmehr veröffentlicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie war das Kriminalitätsaufkommen im gesamten Ortsteil Connewitz und konkret im Bereich Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaische Straße im Jahr 2015? (bitte nach Straftatbeständen aufführen) Frage 3: Wie ordnet sich das Kriminalitätsaufkommen in Connewitz quantitativ und qualitativ in das Gesamt-Kriminalitätsaufkommen in der Stadt Leipzig em und woraus leitet sich aus Sicht der Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines eigenen Polizeipostens in Connewitz ab? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Stadt Leipzig1: 73.614 Fälle Ortsteil1 Connewitz: 1.874 Fälle Bereich2 Wiedebachplatz/Biedermannstraße/Bornaische Straße: 194 Fälle Das Krimjnalitätsaufkommen nahm in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 um 7, 1 %, im Ortsteil Connewitzum 16,8 % ab. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkptätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Quelle: PKS Quelle: PASS STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftatenobergruppen Leben/ GesundheiÜ sexuelle Selbstbe- Stimmung Körperliche Unversehrtheit Diebstahl Besonders schwerer Fall des Dieb- Stahls Betrug Sonstige Straftatbestände Strafnebenge - setze Connewitz 175 312 499 211 615 53 Bornaische Straße/ Biedermann- Straße/ Wiedebachplatz 16 42 38 14 74 Der Rück9an9 der Kriminalität in Connewitz wird insbesondere auf die Einrichtung der Außenstelle des Polizeireviers Leipzig-Südost zurückgeführt. Diese Maßnahme hat sich insofern bewährt. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/13966 und auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 3 der Drs.-Nr. 6/1360, Anstriche 1 bis 5 des Abschnitts b), verwiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse gibt es über die Wohnsitze der Tatverdächtigen? (bitte wenn möglich je Straftatbestand und prozentual nach wohnhaft im ÖT Connewitz , in Tatortgemeinde, Sachsen, anderes Bundesland und sonstiges aufschlüssein ) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen "haben.' Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem" Parlament sowie semen einzelnen Abgeordneter so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- "und Arbeitsfähigkeit'der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen^was'innerhalb derAntwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Die PKS erfasst nicht den Wohnsitz der Tatverdächtigen im fragegegenständlichen Sinne Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern 1'.874 Ermittlungsverfah7en handisch ausgewertet werden. Der dafür insgesamt erforderliche Auft/vand'kann'nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über'einen mehrere Jage wahrenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauf- ?agen' Dieses personal stünde dann für Kernaufgaben des PolizeivolTzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige" Recherche Seite 2 von 3 STAATSA/]1N1STTLIM DES INNERN Freistaat SACHSEN ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage wird aus dem Inneren des Polizeipostens mit einer Videokamera in den öffentlichen Raum gefilmt und warum ist diese Maßnahme nicht für die Öffentlichkeit kenntlich gemacht? In einem Raum der Außenstelle des Polizeireviers Leipzig-Südost wurde eine Videokame ^a füi^Einsatzzwecke gelagert. Sie war während der Lagerung außer Betrieb. Da die v^n ^ üßen sichtbare Lagerung offensichtlich zur Irritation geführt hat, wurde die Kamera ^ o umgelagert, dass sie von außen nicht mehr sichtbar ist. Mit ffteuMichen Grüßen us Ulbig Seite 3 von 3 2016-05-09T10:17:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes