STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Plalz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4850 Thema: Geflüchtete im sächsischen Strafoollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Geflüchtete verbüßen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten Haftstrafen? (bitte nach JVA, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen . Dabei ist anzumerken, dass als ,,Geflüchtete" ausländische Gefangene aus Nicht-EU-Ländern zum Stichtag 18. April 2016 erfasst wurden. Ob es sich bei diesen tatsächlich um Personen handelt, die aus anerkannten Gründen im Sinne des Asyl- und Ausländerrechts geflüchtet sind, ist den Justizvollzugsanstalten und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz in der Regel nicht bekannt. w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) '1040E-KLR-1 187/16 Dresden, J. uaizoto Ët r Hl[tË WANDET HINTER GITTERN 3@ Jahre Gcfängnis Waldhcim 30O Jåhrc sächs¡khe Voll:ugsgachichtc Hausanschrlft: SächslBches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 0l 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang tiber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang lür slektron¡sch sign¡srte sow¡e für verschlüssêlte elektronisch6 Dokumentô nur über das Elektron¡schs Ger¡chts- und V6rwaltungsposlfachi nähere lnformationsn untêr wW.sgvp.de Seite 1 von 12 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Auch wird der Aufenthaltsstatus e¡nes ausländischen Gefangenen den Anstalten in der Regel nicht mitgeteilt. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf Recherchen in den Gefangenenpersonalakten , insbesondere Urteilen und Haftbefehlen, soweit diese Aussagen hierzu enthalten. Diese Aussagen können wiederum auf ungeprtiften Angaben der Gefangenen beruhen. Der Begriff ,,Aufenthaltstitel" i.S.v. $ 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz umfasst die Aufenthaltserlaubnis, die Aufenthaltsgenehmigung sowie die Niederlassungserlaubnis . - Justizvollzugsanstalt Bautzen - Justizvollzugsanstalt Chemnitz - Justizvollzugsanstalt Dresden Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekannt) Libanon 2 unbekannt Libyen 3 1 Aufenthaltsgestattung 2 unbekannt Tunesien 4 2 Duldungen 1 Abschiebungsanordnung 1 Feststellung der Ausreisepflicht Herkunftsland Anzahl der Gefanqenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Serbien 1 1 Feststelluno der Ausreisepflicht Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Albanien 1 unbekannt Algerien 7 2 abgelehnte Asylanträge 2 Duldungen 1 befristeter Aufenthaltstitel 1 Aufenthaltsgestattung 1 unbekannt Armenien 1 1 Aufenthaltsgestattung Georgien 3 2 Duldungen 1 Aufenthaltsoestattuno lndien 3 1 Aufenthaltstitel 2 abqelehnte Asvlanträoe lrak 1 1 Aufenthaltssestattunq Seite 2 von l2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi\!:lv Libanon 2 2 Duldungen Libyen I 6 unbekannt 2 Aufenthaltsgestattu ngen Marokko 3 1 unbekannt 1 Duldung 1 Aufenthaltsgestattung unbekanntMoldau 1 Pakistan 1 unbekannt Russland 3 1 unbekannt 2 Duldunqen Serbien 2 unbekannt 1 Aufe nth altsoestattu noSomalia Tunesien 19 1 abgelehnter Asylantrag 7 Duldungen I unbekannt 2 Aufenthaltsgestattungen (1 abgelaufen) 1 "unqültiqer" Aufenthaltstitel Türkei 5 2 unbekannt 2 Duldungen l "unqültiqer" Aufenthaltstitel Ukraine 1 Dulduns 1 DuldunoUsbekistan Vietnam 4 unbekannt - Justizvollzugsanstalt Görlitz - J ustizvollzugsanstalt Leipzig m it Krankenhaus Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Tunesien 4 2 Duldungen 2 unbekannt Albanien 1 unbekannt Libyen 2 1 Aufenthaltsgestattung 1 Duldunq Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt)Herkunftsland Anzahl der Gefangenen 2 1 Duldung 1 Aufenthaltsoestattunq Afghanistan Albanien 2 1 unbekannt 1 Feststellunq der Ausreisepflicht Algerien o 3 Duldungen 2 unbekannt 1 Aufenthaltstitel 3 Aufenthaltsqestattunq Eritrea 1 1 unbekannt Seite 3 von '12 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTìZ Freistaat SACHSENlw 1 Duldung 1 unbekannt 1 befristeter Aufenthaltstitel 1 Aufenthaltsgestattu ng 2 Aufenthaltstitel lrak 6 4 3 unbekannt 1 befristeter Aufenthaltstitel lran Kosovo 2 2 unbekannt Libanon 1 1 unbekannt Libyen o 2 Duldungen 3 unbekannt 4 Aufenthaltsqestattunqen Marokko I 1 Duldung 5 unbekannt 3 Aufenthaltsqestattunoen Pakistan 2 1 Duldung 1 ..unqültioe/' Aufenthaltstitel Somalia 1 1 Dulduno Sudan 1 1 Aufenthaltstitel Syrien 3 1 befristeter Aufenthaltstitel 2 Aufenthaltsgestattungen Tunesien 33 10 Duldungen 9 unbekannt 1 befristeter Aufenthaltstitel 2 Aufenthaltstitel 1 0 Aufenthaltsgestattu ngen 1 Feststelluno der Ausreisepflicht - J ugendstrafvollzugsanstalt Reg is-Breitingen - Justizvollzugsanstalt Torgau Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt)Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aloerien 1 1 unbekannt Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Algerien 3 2 Duldungen 1 Aufenthaltstitel 1 1 AufenthaltstitelBosnien und Hezegowina Georgien 3 2 Aufenthaltstitel 1 Dulduns Ghana 1 1 Aufenthaltstitel I 1 Duldunqlndien lrak 3 1 Duldung 2 Aufenthaltstitel Seite 4 von 12 STAATSMTNTSTERTUM I ffi= DER JUSflz I ffil\ry Freistaat SACHSEN - Justizvollzugsanstalt Waldheim - Justizvollzugsanstalt Zeithain Kosovo 2 2 Aufenthaltstitel Libanon 1 1 Duldung Libven 1 1 Dulduno Marokko 2 2 Duldunqen Mazedonien 1 1 Duldunq Russische Föderation 1 1 Duldung Somalia 1 1 Aufenthaltstitel Tunesien 2 2 Duldunqen Ukraine 1 1 Duldung Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekannt) Libyen 3 Aufenthaltsgestattu ngen 1 aboelehnter Asvlantrao 4 lrak 3 3 Aufenthaltsqestattunoen Tunesien 5 1 Aufenthaltsgestattung 4 abqelehnte Asvlanträqe lran 1 1 Aufenthaltsqestattuno Algerien 2 2 abselehnte Asylanträge Kosovo 1 1 aboelehnter Asvlantrao Georgien 1 1 Aufenthaltsqestattu no Marokko 1 1 abqelehnter Asylantras Vietnam 1 1 aboelehnter Asvlantrao Afshanistan 2 2 abqelehnte Asvlanträqe Kuba 1 1 Aufenthaltssestattuns Herkunftsland Anzahl der Gefangenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Afghanistan bzw. vermutlich Afqhanistan 2 1 Duldung 1 Feststellung der Ausreisepflicht Albanien I 1 befristeter Aufenthaltstitel Algerien 2 1 abgelehnter Asylantrag 1 Dulduno Bosnien und Herzegowina 2 1 Aufenthaltstitel 1 unbekannt Georgien 5 4 Aufenthaltsgestattungen 1 Dulduns lndien 1 1 Dulduno lrak 2 1 Duldung 1 Aufenthaltstitel lran 3 2 Duldungen 1 Aufenthaltstitel Seite 5 von 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi\ry Kosovo 3 1 befristeter Aufenthaltstitel 1 unbekannt 1 Feststellung der Ausreisepflicht Libven 1 1 Feststellunq der Ausreisepflicht Marokko 2 1 Duldung 1 aboelehnter Asvlantraq Herkunft ungeklärt, mutmaßlich Palästina 1 1 Aufenthaltsgestattung Russland 1 1 Aufenthaltstitel staatenlos 1 1 Feststellung der Ausreisepflicht Tunesien 6 2 Aufenthaltsgestattu ngen 4 abselehnte Asylanträge Türkei 3 1 Aufenthaltstitel 2 unbekannt Unklare Herkunft 1 1 unbekannt Vietnam 1 1 Dulduno - Justizvollzugsanstalt Zwickau Herkunftsland Anzahl der Gefanqenen Aufenthaltsstatus (soweit bekan nt) Dominikanische Republik 1 1 Aufenthaltstitel Kosovo I 1 Dulduno Marokko 2 1 Duldung 1 unbekannt Tunesien 2 1 Duldung 1 unbekannt Ukraine 1 1 befristeter Aufenthaltstitel Frage 2: Wie viele Sprachmittlerlnnen stehen den JVA zur Verfügung? (bitte nach JVA, Añzah I der S prachm ittlerl n nen i n klusive S prach kom petenz aufschlüssel n). Den sächsischen Justizvollzugsanstalten stehen keine eigenen Dolmetscher zur Verfügung . Sind Übersetzungen notwendig, werden die Angebote des freien Marktes genutzt, Seite 6 von 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 3: Gibt es für Geflüchtete in den JVA die Möglichkeit an lntegrations- und Sprachkursen teilzunehmen? (bitte nach Kursträgerschaft, JVA und lnanspruchnahme aufschlüsseln ) Eine Teilnahme Geflüchteter an den in den Justizvollzugsanstalten angebotenen lntegrations - und Sprachkursen, insbesondere Alphabetisierungsmaßnahmen, ist nur möglich, wenn der Aufenthaltsstatus des Gefangenen geklärt ist, da die Förderung dieser Maßnahmen über den Europäischen Sozialfond (ESF) erfolgt und dessen aktuelle Vergaberichtlinien dies voraussetzen. Gleiches gilt für Kurse, deren Trägerschaft beim Berufsfortbildungswerk (bfw) bzw. dem Christlichen Jugenddorf (cjd) liegt. Hinsichtlich des aktuellen Kursangebots wird auf die nachfolgende Darstellung verwiesen: Anstalt Name und Träqer des Kurses Teilnehmerzahl JVA Bautzen Alphabetisierungskurs - bfw I JVA Chemnitz JVA Dresden JVA Görlitz JVA Leipzig m. Krankenhaus Deutsch als Zweisprache für Gefansene mit Miqrationshintersrund - bfw I JSA Resis-Breitinsen Alphabetisierunqskurs - cid I JVA Torgau 11Deutsch für Ausländer - JVA Pädaqoqischer Dienst JVA Waldheim - Arbeitsbezogene Grundbildung für funktionale Analphabeten - bfw - Arbeitsbezogene Grundbildung für Analphabeten mit Migrationshintersrund -bfw 14 JVA Zeithain JVA Zwickau Frage 4: Welche weiteren lìlaßnahmen ergreifen die JVA um den speziellen Bedürfnissen geflüchteter Gefangener Rechnung zu tragen? Grundsätzlich stehen alle in den sächsischen Justizvollzugsanstalten angebotenen Maßnahmen allen Gefangenen, unabhängig von ihrer Herkunft, Kultur und Religion zur Verfligung . Seite 7 von 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Religiöse, kulturelle und sprachliche Besonderheiten, beispielsweise die Teilnahme am Ramadan für muslimische Gefangene sowie der Empfang fremdsprachiger TV-Kanäle, werden im Rahmen der vollzugsorganisatorischen Möglichkeiten beachtet und ermöglicht. Die Bekanntgabe von lnformationen erfolgt mehrsprachig, im Rahmen der Verpflegung stehen verschiedene Kostformen zur Verfügung. ln der Justizvollzugsanstalt Dresden wird darüber hinaus ein muslimischer Gesprächskreis von Ehrenamtlichen angeboten. Die Fachdienste aller Anstalten bieten außerdem Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, insbesondere im Hinblick auf die Stellung von Asylanträgen und der Klärung von damit im Zusammenhang stehenden Problemen, und arbeiten eng mit der zentralen Ausländerbehörde zusammen. Frage 5: Wie viele straffällig gewordene Geflüchtete wurden in den Jahren 2014,2015 und 2016 aus den sächsischen JVA heraus ausgewiesen bar. abgeschoben? (bitte nach Jahren, JVA, Zielland der Ausweisung/Abschiebung und Ausweisungsgründen /Straftatbeständen aufsch lüssel n) Zur Beantwortung der Frage wird auf nachfolgende Übersichten verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grunde der jeweiligen Ausweisung den Justizvollzugsanstalten nicht immer bekannt sind, sodass teilweise Fehlmeldungen erteilt wurden. Aus den Justizvollzugsanstalten Görlitz und Zwickau erfolgte in den Jahren 2014 bis 2016 keine Ausweisung oder Abschiebung. Seite 8 von 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw J ustizvollzuganstalt Bautzen - $ 456a StPO von Deutschland ausgewiesen wird Justizvollzuganstalt Chemnitz J ustizvol lzugsanstalt Dresden ner werden kann, wenn der Verurteilte aus Jahr Anzahl der Absch ¡ebungen nach Begangene Straftat 2014 2015 1 1 Algerien Italien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO. Abschiebung - Verstoß gegen das BtMG - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2016 Jahr Anzahl der Abschie - bungen nach Begangene Straftat 2014 2015 1 Serbien Ausweisung i.V.m. S 456a StPO - schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung , Diebstahl und Hehlerei 2016 Jahr Anzahl der Abschie - bunqen nach Begangene Straftat 2014 2 Türkei Ausweisung i.V.m. $ 456a SIPO - versuchter Totschlag - Körperverletzuno 1 Weißrussland Ausweisung i.V.m. $ 456a SIPO - räuberische Erpressunq 1 Tunesien Ausweisuno i.V.m. S 456a StPO - Diebstahl 2015 1 Algerien Ausweisung i.V.m. S 456a SIPO - Diebstahl mit Waffen I Georgien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - räuberischer Diebstahl Seite 9 von 12 srAArsMrN*r'Rru# I W îXëiisurl 1 Tunesien Ausweisuns i.V.m. S 456a SIPO - Sachbeschädiquns 1 Türkei Ausweisung i.V.m. $ 456a SIPO - versuchter Totschlag 1 Tschechien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 2016 1 Ukraine Ausweisuno i.V.m. S 456a StPO schwerer Raub 1 Türkei Ausweisung i.V.m, $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG J ustizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus J ugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen Jahr Anzahl der Abschie - bungen nach Begangene Straftat 2014 1 Belgien Ausweisung i.V.m, $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 1 Litauen Ausweisung i,V.m. $ 456a StPO - räuberischer Diebstahl 1 Niederlande Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 1 Polen Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2015 1 Tunesien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - gefährliche Körperverletzunq 1 Russische Föderation Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Räuberische Erpressung I Italien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das Aufenthaltssesetz 1 Ukraine Ausweisung i.V.m. S 456a StPO - Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz 2016 Jahr Anzahl der Abschie - bungen nach Begangene Straftat 2014 2015 1 Marokko Asylantrag zu rückgenommen - Körperverletzung, räubersicher Diebstahl 2016 Seite 10 von 12 STAATSMTNTSTERTUM I ñF DER rusÏz i ËLwl\ry Freistaat SACHSEN J ustizvollzugsanstalt Torgau J ustizvollzugsanstalt Waldhei m Justizvollzugsanstalt Zeithain Jahr Anzahl der Abschie - bungen nach Begangene Straftat 2014 2 Algerien Ausweisung i.V.m. $ 456a SIPO - Verstoß gegen das BtMG 1 Mazedonien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 1 Tunesien Ausweisuns i.V.m. $ 456a SIPO - Diebstahl 2015 1 Algerien Ausweisung i.V,m. S 456a SIPO - Verstoß gegen das BtMG 2016 2 Algerien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Körperverletzung - Verstoß gegen das BtMG 1 Tunesien Ausweisung i.V.m. S 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG Jahr Anzahl der Abschie - bunqen nach Begangene Straftat 2014 1 Algerien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 1 Tunesien Ausweisunq i.V.m. S 456a StPO - Körperverletzung 2015 1 Finnland Ausweisuno i.V.m. S 456a StPO - Diebstahl 1 Vietnam Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG 2016 1 Tunesien Ausweisung i.V.m. $ 456a StPO - Verstoß gegen das BtMG Jahr Anzahl der Abschie - bungen nach Begangene Straftat 2014 1 1 Marokko Tunesien Asylantrag abgelehnt Asylantrag abgelehnt - Diebstahl - Körperverletzung Seite 11 von 12 srAArsMrNrsrmrul, I W Freistaat SACHSEN 2015 1 Kosovo Antrag auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen Diebstahl, Wohnungseinbruchs - diebstahl 2016 1 Tunesien Ausweisungsverfügung - Vielzahl an Verstößen gegen das BtMG Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 12 von 12 2016-05-10T10:23:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes