SÄCHSISCHE STÄÄTSKÄNZLE1 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher; Fraktion DIE LINKE Drs. Nr.: 6/487 Thema: Subsidiaritätskontrolle zu Vorschlägen zu Beschlüssen und einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte Poststelle® sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.22.3~ Dresden, M .Januar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, Den Fragen waren folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Europäische Kommission hat am 28. November 2014 einen Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (COM(2014)0713), einen weiteren Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (COM(2014)0714) sowie einen Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung bestimmter Rechtsakte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (COM(2014)0715) an den Rat, das Europaparlament und die nationalen Parlamenten im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems überwiesen (Fristablauf 27. Januar 2015).“ SO GEHT SÄCHSISCH. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche (Vor-) Prüfungen hat die Staatsregierung in Hinsicht auf die o.g. EU-Rechtsetzungsvorschläge durchgeführt? Die genannten Dokumente wurden bislang nicht im Bundesratsverfahren umgedruckt. Daher wurde bislang auch von einer (Vor-)Prüfung der Hausanschrift: Dokumente abgesehen. sächsische staatskanziei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLE1 SACHSEN Freistaat Frage 2: Zu welchen Ergebnissen ist die Staatsregierung im Rahmen ihrer vorläufigen Prüfungen zur Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität insbesondere mit Blick auf die unter dem jeweiligen Punkt „3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGES" getroffene Feststellung „Die von dem Vorschlag erfassten Maßnahmen sind überholt, weil sie zeitlich befristet waren oder inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurden." gekommen? S. o. Antwort zu 1. Durch welche Prüfverfahren oder Mechanismen kann insbesondere ausgeschlossen werden, dass mit der Aufhebung der konkreten Einzelbestimmungen in den jeweils angeführten Rechtsakten und dem (bloßen) Verweis auf die Übernahme der Regelungen in anderen Rechtsakten Rechtslücken entstehen bzw. die Bestimmtheit der rechtlichen Regelungen aufgeweicht wird? In der bisherigen Praxis konzentrierte sich die Staatsregierung darauf, die Notwendigkeit neuer Regulierungen auf europäischer Ebene kritisch zu begleiten und nicht darauf, Maßnahmen des Bürokratieabbaus zu kritisieren. Ausweislich der Forderungen im Koalitionsvertrag will die Staatsregierung auch weiterhin an diesem Grundsatz festhalten. Darüber hinaus ergibt sich aus den in der Vorbemerkung genannten Initiativen der KOM unmittelbar, dass es sich entweder um nachweislich überholte Regelungen (COM(2014)0713 und COM(2014)0714) handelt, oder zumindest um Vorschriften, die als „überholt“ eingestuft werden (COM(2014)0715). Im Hinblick auf die oft kritisierte Zurückhaltung der Europäischen Union im Bereich der Aufhebung von Rechtsvorschriften erscheint es daher unsererseits unverhältnismäßig, die Vorschläge auf eventuell entstehende Regelungslücken hin vertieft zu überprüfen. Vielmehr bleibt es seitens der Staatsregierung zu bedauern, dass sich auch dieser im Zusammenhang mit dem REFIT Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung der EU vorgelegte Vorschlag in der Aufhebung überholter Vorschriften erschöpft, ohne tatsächlich einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Frage 3: V PL 6-■ Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2