SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 946 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4874 Thema: Strafzinsen für liquide Mittel des Freistaates Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten mussten die Krankenkassen im letzten Jahr (2015) erstmals Strafzinsen für liquide Geldmittel an Banken zahlen. Am 10.03.2015 wurde der Einlagezinssatz von -0,3 Prozent auf -0,4 Prozent erhöht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt für die Mittel des Kernhaushaltes des Freistaates Sachsen und dessen rechtlich unselbstständigen Nebenhaushalten . Frage 1: Musste der Freistaat Sachsen im Jahr 2015 Strafzinsen auf Geldbestände zahlen? Frage 2: Falls ja, auf welche „Vermögenspositionen" und in welcher Höhe? ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/51- 2016/18888 Dresden, b . Mai 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Die Negativzinsen sind auf Guthaben auf dem Bundesbankkonto sowie auf kurzfristige Geldanlagen in Höhe von insgesamt 131.041,25 EUR entstanden. Frage 3: Im Rahmen welcher Fristen hat der Freistaat seine liquiden Mittel angelegt ? Die liquiden Mittel wurden am Geldmarkt mit einer Frist bis zu neun Monaten angelegt. Ein Teil der sächsischen unselbstständigen Nebenhaushalte hat Mittel in langfristige Anlagen bis 2020 angelegt. Frage 4: Bei welchen Einrichtungen sind die in Frage drei genannten Mittel angelegt ? Die Anlage der Mittel erfolgt bei sächsischen Sparkassen, Landesbanken, deutschen Ländern, der Sächsischen Aufbaubank, der Deutschen Kreditbank AG und der Commerzbank AG. Darüber hinaus werden zur Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs Girokonten bei der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Postbank AG und der Hypo Vereinsbank geführt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-05-06T14:04:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes