SÄCH SISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4875 Thema: Anhörungsverfahren zum Mitwirkungsentzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wie viele Schreiben sind an Schulen versandt worden zur Einleitung von Anhörungsverfahren zum Mitwirkungsentzug? Frage 2: Für welche Klassen und Schulen sind entsprechende Anhörungsverfahren eingeleitet worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine Anhörung von Schulen ist im Verfahren nicht vorgesehen. Gemäß § 24 Absatz 3 SchuiG ist der Schulträger anzuhören. Folgende Schulträger wurden aufgrund Unterschreitens der Mindestschülerzahl bezüglich eines beabsichtigten Entzugs der Mitwirkung des Freistaates Sachsens an der Einrichtung von Klassen im Schuljahr 2016/2017 mit Schreiben vom 29.03.2016 angehört: Schulträger Schule Klassenstufe Gemeinde Niederfrohna Prof.-Dr. -Sterzei-Grundschule Klassenstufe 1 Niederfrohna Stadt Chemnitz Grundschule Altendorf Klassenstufe 1 Gemeinde Neukieritzsch Grundschule "4 Jahreszeiten" Klassenstufe 1 Deutzen Folgender Schulträger wurde aufgrund späteren Unterschreitens der Mindestschülerzahl bezüglich eines beabsichtigten Entzugs der Mitwirkung Seite 1 von 2 ljSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/4875/2 Dresden, D l . Mai 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN des Freistaates Sachsens an der Einrichtung von Klassen im Schuljahr 2016/2017 mit Schreiben vom 21 .04.2016 angehört: Schulträger Schule Klassenstufe Gemeinde Oßling Kastanienschule Oßling, Grund- Klassenstufe 1 schule Frage 3: Wie viel Zeit erhalten die betreffenden Schulen im Anhörungsverfahren für eine Stellungnahme? Die Schulträger erhielten die Möglichkeit, sich bis 11.04.2016, die Gemeinde Oßling bis 06.05.2016, zum beabsichtigten Entzug der Mitwirkung des Freistaates Sachsen an der Unterhaltung der Klassenstufe 1 an der jeweiligen Grundschule im Schuljahr 2016/2017 zu äußern. Auf Wunsch wurde der Gemeinde Neukieritzsch eine Fristverlängerung bis 29.04.2016 zugestanden. :?~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-05-06T08:27:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes