STAATSMI1MISTER1UM ÜES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-0141.51/8217 Dresden.4 . Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4876 Thema: Ersatz von Sachschäden für sächsische Beamte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vom Sächsischen Landesamt für Steuern und Finanzen werden bei Anträgen auf Schadensersatz nach § 81 Sächsisches SächsBG nach Widerspruchschreiben aufgrund von Ablehnungsbescheiden Informationsschreiben wegen der derzeitigen Rechtslage verschickt (Anlage). Diese verweisen die Antragsteller darauf, dass die Sächsische Staatsregierung gegenwärtig eine Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes plant." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Staatsregierung diesbezüglich plant, in nächster Zeit das Sächsische Beamtengesetz so zu ändern, dass Sachschäden ohne Körperschaden wieder ersetzt werden können? Frage 2: In welchem Zeitraum plant die Staatsregierung dem Landtag eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzulegen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIT^ISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Rahmen der nächsten Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes wird eine Änderung des § 81 (Ersatz von Sachschäden) angestrebt. Ein Sachschadensersatzansprucji soll auch dann^ entstehen können, wenn das während einer Dienstreise eingetreterfe schädigende Ereignis nicht geeignet war, eine körperliche Gefährdung zu verursaphen / Ein Zeitpunkt für die Vorlage der Gesetzesnovelle steht noch nicht fest. freundlichen Grüßen Markus Ulbit Seite 2 von 2 2016-05-10T11:00:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes