STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4878 Thema: Hilfe für benachteiligte Menschen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 22. Februar d. J. in Berlin den offiziellen Startschuss für 88 Projekte gegen Armut und Ausgrenzung gegeben. Die Projekte werden mit Mitteln des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" (EHAP) und zusätzlichen Bundesmitteln gefördert. Mit den Projekten sollen neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder in die Gesellschaft integriert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel des EHAP ist die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Deshalb richtet sich der Fonds auch an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Projektmittel aus dem EU-Programm EHAP stehen Sachsen zur Verfügung? Frage 2: Gibt es durch den Freistaat Sachsen eigene erkannte Schwerpunkte zur Notwendigkeit der Hilfen für benachteiligte Menschen oder wird sich den 88 Projekten der beiden Bundesministerien angeschlossen? Frage 3: Welche Maßnahmen/Projekte unterstützen ausdrücklich neuzugewanderte Unionsbürger und deren Kinder im Freistaat Sachsen um sie in die Gesellschaft zu integrieren? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-16/325 ](esden, z_;Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welche Maßnahmen/Projekte unterstützen ausdrücklich wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Freistaat Sachsen um sie in die Gesellschaft zu integrieren? Frage 5: Welche Projektträger werden in Sachsen aufgrund welcher Maßnahmen mit wie vielen finanziellen Mittel gefördert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Das finanzielle Volumen für die gesamte Förderperiode beträgt rund 93 Millionen EUR. ln einer ersten Förderrunde fließen bis Ende 2018 rund 60 Millionen Euro in die 88 Projekte , die zwischen Dezember 2015 und März 2016 ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Projekte haben eine Laufzeit von maximal drei Jahren. Im Rahmen der Projektförderung werden auch drei sächsische Projekte gefördert: 1. "Mensch - komm mit!" Niedrigschwelliga Beratung für Menschen in Wohnungsnot in Sachsen (Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. Radebeul), 2. mobile Streetwork (SZL Suchtzentrum gGmbH Leipzig), 3. Anlauf- und Beratungsstelle für wohnungslose, straffällige Menschen (Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. Dresden). Weitere Informationen liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Bewilligungsstelle für den EHAP ist das Bundesverwaltungsamt, siehe hierzu unter folgendem Link: http://www. bva. bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV /Zuwendung_ The men/Themenbereich_Arbeit_Soziales/EHAP/EHAP _node.html. Mit freundlichen Grüßen ~~.&~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-17T15:01:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes