STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .51 -16/315 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE 4oMai 2016 LINKE Drs.-Nr.: 6/4879 Thema: Kontrollen der Heimaufsicht des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen in Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeeinrichtungen wurden 2015 durch die Heimaufsicht des KSV kontrolliert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten}? Die Heimaufsicht kontrollierte im Jahr 2015 insgesamt 240 Pflegeeinrichtungen . Die Untergliederung der geprüften Pflegeeinrichtungen nach Landkreisen / kreisfreien Städten ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl kontrollierter Pflegeeinrichtungen Chemnitz, Stadt 18 Erzgebirgskreis 11 Mittelsachsen 21 Vogtlandkreis 11 Zwickau 25 Dresden, Stadt 33 Bautzen 22 Görlitz 32 Meißen 10 Sächsische Schweiz/Osterzgebirge 9 Leipzig, Stadt 25 Leipzig 10 Nordsachsen 13 Summe: 240 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie hoch war der Anteil der kontrollierten Einrichtungen an der Gesamtzahl der Heime? Der Anteil der von der Heimaufsicht kontrollierten Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) im Verhältnis zur Gesamtheit der zu prüfenden Einrichtungen hat im Jahr 2015 35,45 v.H. betragen. Frage 3: Wie viele Kontrollen erfolgten unangemeldet? Die Heimaufsicht hat in den heimaufsichtspflichtigen Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) im Jahr 2015 432 unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Frage 4: Auf welche wesentlichen Mängel wurde hingewiesen? Im Rahmen der Kontrollen hat die Heimaufsicht im Jahr 2015 auf folgende wesentliche Mängel hingewiesen: • Bauliche Mängel, • Mängel in der Personalausstattung und -einsatzplanung, • Mängel in der Medikamentenaufbewahrung, • Hygienemängel, • Mängel in der Pflege- und Betreuungsdokumentation, • Mängel in der Anwendung und Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen , • Mängel in der Pflege- und Betreuungsplanung. Frage 5: ln wie vielen Fällen kam es zu Sanktionen und wie sahen diese konkret aus? ln einem Fall hat die Heimaufsicht einen Bescheid mit Anordnung zum Personaleinsatz erlassen. Mit freundlichen Gr .. ßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-11T12:40:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes