STAATSTVlllMISTERIUTVI des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7453 Dresden^jf. Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/488 Thema: Beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen durch Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den Jahren 2014/2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verschiedenen Berichten und Beschlüssen des Bundesinnenministeriums zufolge, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2014 mit zusätzlichem Personal ausgestattet worden. Eine Erhöhung des Personalschiüssels ist fortführend auch für das Jahr 2015 geplant. Dazu wurde auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) folgender Maßnahmenkatalog des Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere veröffentlicht: • 300 neue Stellen für das BAMF - davon 200 bereits im Oktober • Bereitstellung von Personal aus anderen Arbeitsbereichen, • zeitweise Unterstützung durch Bedienstete von Bundespolizei und Bundeswehr, • Planstellenerhöhung im Regierungsentwurf 2015 der Bundesregierung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der in diesem Rahmen neu geschaffenen Stellen (bitte genaue Auflistung über Anzahl und Aufgabenbereich), entfallen dabei auf die Außenstelle des BAMF in Chemnitz? Frage 2: Aus welchen „anderen Arbeitsbereichen“ (bitte Auflistung über An-zahl/ehemaliger Arbeitsbereich/neuer Arbeitsbereich) wurde bisher Personal für die Außenstelle des BAMF in Chemnitz bereitgestellt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIIMISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Bedienstete von Bundespolizei und Bundeswehr unterstützen derzeit die Außenstelle des BAMF in Chemnitz? Frage 4: Wie viele zusätzliche Planstellen werden der Außenstelle des BAMF in Chemnitz im Jahr 2015 zugewiesen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf.) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen (sog. Organkompetenz) und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend aber der Fall. Sämtliche Fragen beziehen sich auf die personelle Ausstattung der Außenstelle des BAMF in Chemnitz bei der Bearbeitung von Asylan-~3dienstete von Bundesbehörden im laufenden Jahr bzw. im Jahr 2015. is sich um eine Entscheidung der jeweiligen Bundesbehörde, auf die der idlichen Grüßen achsen keinen Einfluss hat. Seite 2 von 2