STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeil und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/10 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Dresden, Drs.-Nr.: 6/4882 Thema: Förderprogramm Betreuung von Asylbewerbern bei Arbeits- ^ MAI 70]6 suche Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Sächsische Zeitung vom 12.04.2016 soll mit Kabinettsbeschluss vom gleichen Tag ein Förderprogramm in Höhe von 9,5 Millionen € ge¬ startet werden, aus welchem die Betreuung von Asylbewerbern bei der Jobsuche durch „Arbeitsmarktmentoren" finanziert wird. Ziel des auf drei Jahre angelegten Programms soll es sein, dass bis zu 1.200 Asylbewerber in Ausbildung und Beschäftigung gebracht wer¬ den. Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamllic Das Programm soll aus „zusätzlichen Landesmitteln" finanziert wer¬ den." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Richtet sich das Programm an alle Asylbewerber oder nur einen spezifischen Kreis? (z.B. Asylberechtigte; „Absolven¬ ten" von Sprachtests) Das Programm wird im Rahmen der Fachkräfterichtlinie gefördert und richtet sich an geflüchtete Menschen, die mindestens über einen nachrangigen Ar¬ beitsmarktzugang verfügen und bereits in sächsischen Kommunen unterge¬ bracht sind. Ausgenommen sind Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a Asylgesetz und Geduldete, bei denen Versa¬ gungsgründe nach § 60a Abs. 6 Aufenthaltsgesetz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorliegen. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIIIM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Teilnehmenden müssen darüber hinaus relativ arbeitsmarktnah sein, d. h. über Sprachkenntnisse und Kompetenzen verfügen, die es ihnen grundsätzlich ermöglichen, eine Berufsausbildung oder eine abschlussbezogene Qualifizierung mit Erfolg zu durchlaufen bzw. eine qualifikationsadäquate Beschäftigung tatsächlich auszuüben. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Integration weiblicher Flüchtlinge gelegt werden, Frage 2: Nach welchen Kriterien werden die „Arbeitsmarktmentoren" ausge¬ wählt? Die Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte erfolgt auf Basis der in den Projektanträgen getroffenen Aussagen anhand folgender Kriterien: fachliche Qualität des Antrages, administrative und fachliche Eignung des Antragstellers sowie Finanzie¬ rungsplan. Die im Rahmen der Projekte tätig werdenden Arbeitsmarktmentoren sollten folgendes Profil mitbringen: Motivation für die Arbeit mit dem Personenkreis, mehrjährige Berufs¬ erfahrung, Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz, kommunikative Kompetenz, Konfliktfähigkeit sowie Verständnis für rechtliche Zusammenhänge. Frage 3: Welche Betreuungsabläufe sollen mit dem Programm finanziert wer¬ den? Mit den Arbeitsmarktmentoren soll hülfe aus einer Hand geboten werden, die ganzheit¬ lich, flexibel und individuell auf die besonderen Bedarfe der beteiligten Menschen und Arbeitgeber eingeht. Bei der Begleitung und Unterstützung sollen insbesondere folgen¬ de Ansätze verfolgt werden: - Orientierung auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bieten; - Ermittlung des individuellen Förderbedarfs, basierend auf vorhandenen Kompeten¬ zen, Qualifikationen und Berufswünschen; - Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in Berufsausbildung, abschlussbe¬ zogene Qualifizierungen bzw. qualifikationsadäquate Beschäftigung schaffen; - beim Übergang in berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsausbildung, abschluss¬ bezogene Qualifizierungen bzw. qualifikationsadäquate Beschäftigung unterstützen; - Arbeitgeber bei der Vorbereitung von Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis¬ sen sowie bei der betrieblichen Integration geflüchteter Menschen unterstützen. Bei der Umsetzung der oben genannten Ansätze sind prioritär die bestehenden Instru¬ mente in Anspruch zu nehmen und die bestehenden Zuständigkeiten zu beachten. Frage 4: Aus welchen Landesmitteln soll das Programm finanziert werden und welcher Haushaltstitel wird dafür veranschlagt? Für die Finanzierung des Programms sind Landesmittel des Freistaates Sachsen vor¬ gesehen. Für das aktuelle Haushaltsjahr soll die Finanzierung aus dem Einzelplan 07, Kapitel 07 07, Titel 686 10-9 erfolgen. Für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 kann, auf¬ grund der laufenden Haushaltsverhandlungen, noch keine Aussage zum Haushaltstitel getroffen werden, da diesbezüglich ggf. Änderungen erfolgen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Werden diese Mittel außerhalb der Jobcenter und Arbeitsämter einge¬ setzt? Jobcenter und Agenturen für Arbeit sind als Zuwendungsempfänger nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-05-09T12:26:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes