STAATSM1MSTER1UM DES 11MNERN Freistaat SÄCMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9839 Dresden ^ Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4891 Thema: Computer- und Internetkriminalität im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da sich die Fragen 2 bis 5 auf das Jahr 2015 beziehen, erfolgte die Beantwortung der Frage 1 auf Grundlage der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Fassung vom 1. Januar 2015. Ab dem Berichtsjahr 2016 werden Straftaten gem. § 263a StGB (Computerbetrug) weiter untergliedert. Frage 1: ....... ...... Wie" grenzt der Freistaat Sachsen Computer- und voneinander ab? Auf Grundlage der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung _der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in der Fassung vom 1. Januar 2015 werden unter dem Summenschlüssel 897000 - Computerkriminalität in der PKS folgende Deliktgruppen zusammengefasst: 516300 Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN 517500 Computerbetrug § 263a StGB - soweit nicht unter den Schlüsseln 516300 bzw. 517900 zu erfassen 517900 Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten 543000 Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung 674200 Datenveränderung, Computersabotage 678000 Ausspähen von Daten 715100 Softwarepiraterie (private Anwendung, z. B. Computerspiele) 715200 Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SÄCtiSETN Unter Internetkriminalität werden^solche Delikte^erstanden^beidjne^d^l^r^^r Rancunlgrvorbelreitung"ode7 Ausführung einer Ta^ eingesetzt wird ^rne^ ^J^m'tt ^'uundani^ht"nu7ehu£'ntergeordneter Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung vorlag. W?e9^1e Fälle der Verbreitung rechtswidriger Inhalte über das Internet sind den sächsischen Behörden im Jahr 2015 bekannt geworden? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates_SachsenJ^die ^a'a'tas'reg;leruünlg"ve'rpflichtet, Ragen einzelner Abgeordneter ^ der^pa^am^n^isc^ ^Tag'e;nünTchabe