STAATSI\4'INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/4894 Thema: Pegelmessstationen an Wasserkraftanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie, in welchem Umfang und durch wen werden die Mindestwasserabflüsse an sächsischen Wasserkraftanlagen, insbesondere den Kleinwasserkraftanlagen, überprüft? Die Ein ha ltu ng der wasserrechtl ich festgesetzten M indestwasserfü hru ngen an Wasserkraftanlagen nach S 21 des Sächsischen Wassergesetzes(SächsWG) in Verbindung mit $ 33 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden an den Wasserkraftanlagen durch nicht angekündigte Begehungen durch die zuständigen unteren Wasserbehörden (SS 109 Abs. 1 Nr. 3, 110 Abs. 1 SächsWG) in der Regel einmal jährlich (Regelübennrachung) überprüft. Darüber hinaus können anlassbezogene Kontrollen, zum Beispiel aufgrund von Niedrigwasser in trockenen Sommermonaten, Beschwerden oder auch Nachkontrollen, erforderlich sein. Die behördl iche Übenruachu ng erfolgt durch Sichtkontrolle (Fotodoku mentation ) des einzuhaltenden Wehruvasserstandes anhand der Staumarke ($ 19 SächsWG) mit Pegellatte. Frage 2: lnwieweit gab es in Sachsen Ansätze/Projekte, bei denen die Einhaltung der Mindestwassermengen kontinuierlich überwacht bzw. durch technische Einrichtungen dauerhaft sichergestellt wurde? Frage 3: Durch wen, in welcher Zeitspanne und an welchen Einrichtungen / Anlagen wurden diese Projekte durchgeführt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 15. April 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014',1.50t19t5166 Dresden, /.f.O{. lOrtt lag der I I Deutschen Einhe¡t I t 'll: I Ill Freistaat 'I or.-o3, Sachsenro.zor6 -q) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befînden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang ftir elektronisch s¡gniêñe sow¡e fUr verschlùsselte elektronische DokumêntêSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 lm Zeitraum von 2001 bis 2005 wurde auf lnitiative des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) das Projekt ,,Kontinuierliche Wasserstandsmessung zur Kontrolle des ökologischen Mindestwasserabflusses an Wasserkraft anlagen" d urchgefü hrt. Die Projektbearbeitung erfolgte durch die damalige Staatliche Umweltbetriebsgesellschaft , Messnetzbetrieb Wasser in Chemnitz. Folgende Wasserkraftanlagen waren Bestandteil des Projektes: Nr Wasserkraftanlage Gewässer Flusskm Ort Landkreis 1 Remse Zwickauer Mulde 62,08 Remse Chemnitzer Land 2 Papierfabrik Wolkenburg 51,27 Wolkenburg Chemnitzer Land 3 Hammermuhle Wolkenburg 48,99 Wolkenburg Chemnitzer Land 4 Amerika 40,71 Penig OT Amerika Mittweida 5 Biebermühle Arnsdorf 39,23 Penig OT Arnsdorf Mittweida þ Papierfabrik Lunzenau 33,22 Lunzenau Mittweida 7 Lunzenau Erben Küblers 31,72 Lunzenau OT Schlaisdorf Mittweida 8 Stein Chemnitz 5,27 Stein Mittweida 9 Plecher Erla Schwarzwasser 1 7 27 Erla Aue- Schwarzenberq 10 Freitag berg Schwarzen- 14,36 Schwarzenberg Aue- Schwarzenberq 11 Hennersdorf Zschopau 63,09 Hennersdorf Freiberg 12 Wilischthal Wilisch 0,70 Amtsberg OT Wilischthal Mittlerer Erzqebirqskreis 13 Görsdorf Flöha 31,50 Pockau Mittlerer Erzqebirqskreis 14 Hohenfichte 10,79 Leubsdorf Freiberg 15 Eckert Nossen Freiberger Mulde 50,1 0 Nossen Meißen 16 Niederstriegis 36,17 Niederstriegis Döbeln 17 Körnermühle Wilde Weißeritz 29,44 Schmiedeberg OT Ammelsdorf Weißeritzkreis 18 Rabenauer Grund Rote Weißeritz 1,275 Freital Weißeritzkreis 19 Rasenmühle Lotzdorf Große Röder 75,24 Radeberg Kamenz 20 Mühle Pratzschwitz Wesenitz 1,26 Pirna Sächsische Schweiz 21 Schmidhammer Rathmannsdorf Lachsbach 1,80 Rathmannsdorf Sächsische Schweiz Seite 2 von 4 STAATSNIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ 22 Rätzemühle Spittwitz Hoyerswerdaer Schwarzwasser 39,1 0 Göda OT Spittwitz Bautzen 23 Leuba Apeltmühle Lausitzer Neiße 171,02 Leuba Löbau-Zittau Frage 4: Welche Kosten wurden für diese Projekte vom Freistaat Sachsen übernommen? Die Projektkosten betrugen 285.474 Euro und wurden vom Freistaat Sachsen finanziert. Frage 5: Welche Ergebnisse resultierten aus diesen Projekten und warum wurden diese nicht weitergeführt? lm Abschlussbericht heißt es dazu unter anderem ,,Ausgehend von der Zielstellung des Projektes ,,Kontinuierliche Wasserstandsmessung zur Kontrolle des ökologischen Mindestwasseraóflusses an Wasserkraftanlagen" lassen sich die wesentlichen Erkenntnisse wie folgt zusammenfassen: a a a a a Die unterschiedliche eingesetzte Messtechnik der einzelnen Firmen ist sehr gut für die kontinuierliche Erfassung von Wasserständen geeignet. Die Messwerte können sicher erfasst, gespeichert und per Datenfernübertragung zeitnah abgerufen werden. Die Genauigkeit der Messwerterfassung der Sensoren beträgtt 0,5 Zentimeter. Die Messwerte wurden zeitlich hoch diskretisiert alle fünf Minuten gespeichert, um Wasserstandsschwankungen genau erfassen zn können. Die eingesetzte Messtechnik muss aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten anlagen- und standortspezifisch ausgewählt werden. Die Auswahl der optimalen Messgerätekonfiguration hinsichtlich des Messverfahrens, der Stromversorgung und der Datenfernübertragungstechnik muss standortkonkret erfolgen. Die Eignung des Messstandortes Wehrteich beziehungsweise Ausleitungsstrecke hängt wesentlich von der Art der baulichen Anlage und der Ausstattung mit Regelorganen (regelbares Wehr, Grundablass, Fischaufstiegsanlagen (FAA)) ab. Ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Messstandortes stellt die erreichbare Messgenauigkeit dar. Die überuviegend im Wehrteich gewonnenen Daten haben sich hinsichtlich der Überuvachung der Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses (ÖMWA) als nur bedingt aussagekräftig enruiesen. Bei den meisten Anlagen müsste neben dem Wasserstand im Wehrteich auch der Öffnungsgrad der Regelorgane und die Abgabe über die FAA überwacht werden. Voraussetzung für eine korrekte messtechnische Erfassung der Wasserstände sind konstante Messbedingungen (zum Beispiel unverändertes Messprofil). Bei der Kontrolle des OMWA in der Ausleitungsstrecke ist die Gültigkeit von Wasserstands-Durchfluss-Beziehungen durch regelmäßige Durchflussmessungen zu überprüfen. Seite 3 von 4 STAATSIVINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 a a Ausgehend von den gewonnenen Daten wurden die Kontrollhöhen von den beteiligten Betreibern häufiger als zunächst erwartet unterschritten, ohne dass dabei in jedem Falle auf eine Nichteinhaltung Oes ÖtVlWn geschlossen werden konnte und kann. Dauer und Höhe der Unterschreitungen können nur unter Beachtung der vorhandenen Regelorgane, der Messunsicherheit und der natür- I ichen Niedrigwasserperioden interpretiert werden. Die messtechnische Überuvachung des OMWA wird durch eine Vielzahl in der Vollzugspraxis anzutretfender Festsetzungsvarianten erschwert. Die Voraussetzung für die Kontrolle Oes ÖlUWn sind zweckmäßige und vor Ort leicht überprüfbare Festsetzungen. Dazu gehört das Vorhandensein von nivellitisch eingemessenen Staumarken/Stauklammern beziehungsweise Pegellatten." Das Projekt lief planmäßig aus. Eine Weiterführung war aus finanziellen Gründen nicht möglich. Die Messtechnik wurde größtenteils abgebaut und in die Hochwasser- Störreserve der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) überführt. Die Weiterführung des Projektes war außerdem nicht erforderlich, weil der rechtliche Rahmen (siehe Antwort zu Frage 1) und der Ermessensspielraum für die unteren Wasserbehörden als ausreichend erachtet wurde. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2016-05-12T09:46:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes