Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4899 Thema: Tempolimit 30 km/h als Präventionsmaßnahme für weniger Unfälle vor Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenwohnheimen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ Schwächere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs, vor allem Kinder, benötigen einen besonderen Schutz. Dementsprechend ist gerade in Gebieten, wo es zu einem hohen Aufkommen von Kindern kommt, eine besondere Vorsicht geboten. Dies hat die Verkehrsministerkonferenz am 16. und 17. April 2015 in Rostock sowie am 08. und 09. Oktober 2015 in Worms ebenfalls erkannt und die zuständigen Minister sollten eine Gesetzgebungsinitiative in die Wege leiten, um eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor Kindestagesstätten und Schulen zu realisieren. Diese Forderung wird seit längerem auch von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Lehrerinnen und Lehrern als eine wirksame Präventionsmaßnahme unterstützt. Nach Einigung der Verkehrsminister der Bundesländer am 14. April 2016, dass künftig vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen generell Tempo 30 gelten soll, stellen sich für mich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen sowie Seniorenwohnheimen im Freistaat Sachsen liegen an einer Hauptverkehrsstraße (Bitte nach den entsprechenden Einrichtungen sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten ordnen)? Seite 1 von 4 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwah l Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/10 Dresden, 1 7. MAI 2016 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fUr verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 2: An wie vielen dieser Hauptverkehrsstraßen liegt im Bereich der Kindertagesstätte, der Grund- oder weiterführenden Schule bzw. dem Seniorenwohnheim welche Geschwindigkeitsbegrenzung vor (Bitte ordnen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie der Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzungen und ob es sich um eine temporäre oder generelle Begrenzung handelt, bei temporärer Begrenzung bitte den konkreten Zeitrahmen der Begrenzung mit angeben)? Frage 3: Wie viele Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen und Seniorenwohnheime im Freistaat Sachsen liegen an einer Nebenverkehrsstraße (Bitte nach den entsprechenden Einrichtungen sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten ordnen)? Frage 4: An wie vielen dieser Nebenverkehrsstraßen liegt im Bereich der Kindertagesstätte, der Grund- oder weiterführenden Schule oder des Seniorenwohnheims eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor (Bitte ordnen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie der Höhe der Geschwindigkeitsbegrenzungen und ob es sich um eine temporäre oder generelle Begrenzung handelt, bei temporärer Begrenzung bitte den konkreten Zeitrahmen der Begrenzung mit angeben)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Nach Prüfung im eigenen Zuständigkeitsbereich und Abfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als auch des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) liegt eine Statistik im Sinne der aufgeführten Fragestellung in den jeweiligen Verantwortungsbereichen nicht vor. Selbst wenn es eine solche Statistik gäbe, würde diese nicht die Einrichtungen in freier Trägerschaft beinhalten können . Die Ausweisung von Tempo 30 - Bereichen unterliegt i. d. R. den kommunalen Verkehrsbehörden. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall , denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden . Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen . Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher geplant oder umgesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr insbesondere für Schul- und Kindergartenkinder sowie Senioren zu verbessern? Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr für Schul- und Kindergartenkinder sowie Senioren hat die Staatsregierung in den letzten Jahren verschiedene Projekte initiiert und bietet diese an . In Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sind dies die Verkehrserziehung im Vorschulbereich sowie die Verkehrserziehung in Grundschulen und für Senioren das Projekt „Mobil und Fit im Straßenverkehr". Darüber hinaus werden umfangreiche Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Umsetzung dieser Projekte erfolgt im Auftrag des SMWA durch die Landesverkehrswacht Sachsen e. V. Auch über das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) werden eine ganze Reihe an zielgruppenorientierten Projekten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Als Beispiel werden hier der Einsatz von Schülerlotsen vor Grundschulen , das Projekt „Sehen und gesehen werden" sowie das Projekt „S" der Mission Zero gGmbH, welches ein Fahrsicherheitstraining für Senioren ab 60 Jahre umfasst, genannt. Das Projekt „Sehen und gesehen werden" richtet sich gleichfalls insbesondere an Senioren. Hier werden Sehtests durchgeführt und gezeigt, wie Reflektoren an der Kleidung wirken . Bezüglich der Zielgruppe „Kinder" führt die sächsische Polizei gemeinsam mit dem ADAC Sachsen e. V. bzw. dem Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes e. V. jährlich wiederkehrende Verkehrssicherheitskampagnen wie z. B. „Blitz für Kids" bzw. „Die Schule hat begonnen!" durch. Beide Verkehrssicherheitsaktionen haben zum Ziel, die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu besonderer Aufmerksamkeit gegenüber Schülerinnen und Schüler im Umfeld von Grundschulen zu sensibilisieren , aber auch die Schulanfänger mit den Gefahren auf dem Schulweg vertraut zu machen. Auch die Radfahrausbildung in den Grundschulen stellt für die Polizei eine wichtige Schwerpunktaufgabe dar und soll dazu beitragen, dass sich die Kinder mit ihren Fahrrädern sicher im Straßenverkehr bewegen. Gemäß Gemeinsamer Verwaltungsvorschrift des SMK, des SMI und des SMWA zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern vom 20. August 1992 sollen zur Sicherung der Schüler auf dem Schulweg Schulwegpläne erstellt werden . Diese sind mindestens dort aufzustellen , wo sich für Kinder gefährliche Situationen ergeben können. Die Schulwegpläne sind von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit Schulträgern , der jeweiligen Schule und der Polizeidirektion unter Einbeziehung der örtlichen Verkehrswacht zu erstellen. In Vorbereitung auf den Schuleintritt ihrer Kinder werden Eltern regelmäßig informiert, unmittelbar vor Schulbeginn den Schulweg mit ihrem Kind einzuüben. Hierfür werden Eltern die aktualisierten Schulwegpläne zur Kenntnis gegeben. Zudem finden zu Schuljahresbeginn Verkehrssicherheitsaktionen unter Einbeziehung externer Partner, wie z. B. ADAC Sachsen, örtliche Verkehrswachten , DEKRA, TÜV, Polizei statt. Verkehrserziehung ist insbesondere im Primärbereich lehrplangebundener Unterrichtsgegenstand . Seite 3 von 4 Als Beispiele sind zu nennen: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN - Grundschule, Sachunterricht, Klassenstufe 1/2, Lernbereich 5: Begegnung mit Raum und Zeit, hier: Anwenden von Regeln zur Verkehrssicherheit auf dem Schulweg, Überqueren der Straße unter verschiedenen Bedingungen, Verhalten an Haltestellen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln Grundschule, Sachunterricht, Klassenstufe 1/2, Wahlpflicht 4: Kinder im Straßenverkehr, hier: Anwenden von Regeln zur Verkehrssicherheit, unterwegs mit anderen Kindern , Hindernisse auf dem Fußweg, Baustellen sowie Beurteilen von Gefahren beim Spielen in Straßennähe - Schule zur Lernförderung , Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht, Klassenstufe 1/2, Lernbereich 5: Die Welt um mich herum, hier: Übertragen von Wissen über die Bedeutung von Signalen und Zeichen auf das eigene Verhalten im Straßenverkehr, Überqueren der Straße, Ampel und Fußgängerüberweg, Gefahrenstellen, öffentliche Verkehrsmittel , Geräusche. Gemäß Bekanntmachung einer Empfehlung des SMS zu räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen vom 2. Juni 2005 soll der Zugang zu Kindertageseinrichtungen nicht direkt an verkehrsreichen Straßen oder Schienenwegen liegen . Zudem werden im Rahmen des in Verantwortung von Kindertageseinrichtungen liegenden Schulvorbereitungsjahres Kinder unter Einbeziehung der Eltern auf die Nutzung eines sicheren Schulweges vorbereitet. z;; Dr. Eva-Maria Stang~ Seite 4 von 4 2016-05-17T15:56:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes