STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/490 Thema: PPP-Projekt Justizzentrum Chemnitz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46-W 2200/5/7/1/7-2014/ 69199 Dresden, $ . Januar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche Leistungen werden in welchem Umfang aktuell vom Bilfinger + Berger-Konzern bzw. von Tochtergesellschaften oder Drittunternehmen erbracht? (Bitte Leistungen aufschlüsseln nach Auftragnehmern.) Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Es werden folgende Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung wahrgenom men: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden • Betreiben technischer Anlagen, Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 • Inspektion, • Wartung, • Versorgung, • Entsorgung, • Reinigungsdienste, • Instandsetzung, minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. • sonstige Aufgaben (Energiemanagement, Umzugsmanagement). Kam Zugang verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf. Sachsen. de/eSignatur, html vermerkten Voraussetzungen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACH SEIM Zu den Tätigkeiten des einfachen Dienstes nicht hoheitlicher Art (Betrieb im engeren Sinne) gehören: • Wachdienste, • Poststellenbetrieb, • Verwaltungshilfsdienste (Aktentransport, Botendienst, Archiv, Lager, Kopierstelle), • Hausmeisterdienste. Die vertraglichen Regelungen des ÖPP-Vertrages sehen eine Begleichung der Aufwendungen des Auftragnehmers über einzelne Entgeltbestandteile (EBT) vor. Für die Betreibung des Justizzentrums Chemnitz sind folgende EBT definiert: EBT II: EBT III: EBT IV: EBT V: EBT VI: EBT VII: EBT VIII: EBT IX: EBT X: EBT XI: EBT XII: Betrieb und Instandhaltung baulicher und technischer Anlagen, Fernwärme, Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung/Niederschlagswasser, Reinigungsleistungen, Entsorgungsleistungen, Versicherungen, Sonstige Leistungen des Gebäudemanagements, Personalkosten für den Betrieb im engeren Sinne, Sachkosten für den Betrieb im engeren Sinne. Folgende EBT werden durch Arbeitsleistungen von Bilfinger HSG FM Ost GmbH (im Weiteren Bilfinger HSG) erbracht: EBT II: Leistung wird durch Bilfinger HSG selbst bzw. durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. EBT VII: Die Verantwortung obliegt Bilfinger HSG; die Erbringung der Leistungen erfolgt durch Dritte (Firma Secus Dienstleistungs GmbH). EBT X: Leistung wird durch Bilfinger HSG selbst erbracht. EBT XI: Leistung wird durch Bilfinger HSG selbst erbracht. EBT XII: Leistung wird durch Bilfinger HSG selbst erbracht. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie haben sich die Kosten für die unter 1. genannten Leistungen seit der Eröffnung des Justizzentrums 2009 bis heute entwickelt? (Bitte jährlich aufschlüsseln nach Art der Leistung und Auftragnehmer.) Die seit 2009 entstandenen Kosten sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Dabei beinhaltet der EBT I das Entgelt für die Finanzierung der in der Planungs- und Bauzeit erforderlichen Aufwendungen für Planungs- und Bauleistungen sowie die Stellung der Erstausstattung. Im Jahr 2010 sind zum EBT I noch Baukosten aufgrund von Projektänderungen hinzugekommen. Von der Summe der EBT II bis XII wird gemäß § 14 des Nutzungsrechts- und Nutzungsüberlassungsvertrages eine Instandhaltungsrücklage einbehalten (aktuell 5.000,00 €/Monat). Ergänzend ist anzumerken, dass die EBT II bis XII einer Indexierung unterliegen. Bislang erfolgte die Anpassung aufgrund einer Indexierung für folgende EBT: 2012: EBT II und EBT XI, 2013: EBT VII, EBT X und EBT XII, 2014: EBT XI. Weitere Kosten sind aufgrund von Objektänderungsanträgen entstanden. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand 16.12.14) EBTI 2.105.899,32 € 2.145.169,32 € 2.105.899,32 € 2.105.899,32 € 2.105.899,32 € 2.105.899,32 € EBTII 346.277,35 € 349.089,14 € 349.138,47 € 352.341,92 € 393.617,47 € 396.652,46 € EBT III 108.692,39 € 108.128,16 € 96.299,64 € 94.195,60 € 112.491,23 € 112.491,24 € EBT IV 159.826,14 € 158.979,24 € 168.867,96 € 167.298,35 € 182.871,24 € 210.577,70 € EBTV 3.847,07 € 3.827,04 € 3.827,04 € 3.576,81 € 4.044,83 € 4.044,84 € EBT VI 4.865,30 € 10.157,96 € 10.635,53 € 9.971,95 € 10.201,45 € 10.331,76 € EBT VII 232.500,49 € 231.179,88 € 231.179,88 € 259.139,54 € 243.990,47 € 243.761,28 € EBTVIII 16.100,24 € 16.009,56 € 16.009,56 € 14.962,77 € 16.009,56 € 16.009,56 € EBT IX 49.050,86 € 48.809,CMC 48.809,04 € 45.629,31 € 48.826,02 € 48.825,96 € EBTX 83.339,42 € 82.938,24 € 82.938,24 € 93.638,83 € 87.823,30 € 87.823,32 € EBT XI und XII 273.587,59 € 308.477,30 € 311.271,76 € 347.220,67 € 337.023,92 € 357.122,36 € Summe EBT II-XII 1.278.086,85 € 1.317.595,56 € 1.318.977,12 € 1.387.975,75 € 1.436.899,49 € 1.487.640,48 € Baukosten aufgrund von Objektänderungsanträgen 3.742,11 € 5.405,53 € 8.908,53 € 107.614,12 € 56.882,23 € 43.165,89 € Frage 3: Welche Evaluationsergebnisse liegen zum sächsischen PPP-Pilotprojekt Justizzentrum Chemnitz vor und welche Instrumente für ein Change Management beinhaltet das PPP-Projekt? Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- Baumanagement (SIB) hat 2007 einen internen vorläufigen Erfahrungsbericht „Projektvorbereitung, Ausschreibung, Vergabe“ sowie 2009 einen internen vorläufigen Erfahrungsbericht „Planung und Bauausführung, Betriebsbeginn“ gefertigt. Zunächst muss jedoch ein gewisser Zeitraum des Betriebes abgewartet werden, bevor eine konkretere Auswertung erfolgen kann. Die Vor- und Nachteile im Betrieb können erst nach einer gewissen Betriebsphase beurteilt werden. Dies gilt ebenso für den Lebenszykluskostenansatz. Grundsätzlich ist auch eine Teilkündigung der einzelnen Betriebsleistungen möglich. Der Nutzungsrechtsvertrag kann zum 31. Dezember des 10. und 15. Nutzungsjahres durch den Freistaat Sachsen gekündigt werden. Für diesen Fall sind die Entschädigungsansprüche des Vertragspartners in einer festen Summe vereinbart. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Die Nutzungsart kann jederzeit durch den Freistaat Sachsen geändert werden. Auch eine (teilweise) Nutzung durch Dritte ist grundsätzlich möglich. Frage 4: Welche qualitätssichernden und betriebswirtschaftlichen Maßnahmen wurden ausgehend von den Evaluationsergebnissen seit der Eröffnung des Justizzentrums 2009 ergriffen? Bereits im Vertrag mit der Projekt und Betriebsgesellschaft Justizzentrum Chemnitz GmbH (PBJC) wurden qualitätssichernde Maßnahmen vereinbart. Nach Eröffnung des Justizzentrums waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Ungeachtet einer Evaluierung erfolgt eine ständige Kontrolle des Auftragnehmers zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Vereinbarungen. Es erfolgt monatlich eine Prüfung und Wertung der Aufgabenwahrnehmung zur Störungsbeseitigung, den Reinigungsdienstleistungen sowie zur Ausübung der nicht hoheitlichen Tätigkeiten. Die Bewertung geschieht durch die Nutzer vor Ort. Die Auswertung der Ergebnisse und eine ggf. notwendige Sanktionierung (d. h. Anwendung der vertraglich vereinbarten Malusregelungen) wird durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement wahrgenommen. Quartalsweise findet eine Abstimmung des SIB mit dem Auftragnehmer zu den Ergebnissen der (vorbenannten) Bewertung unter Einbeziehung der Nutzer statt. Jährlich erfolgt eine gemeinsame Baubegehung des Auftraggebers und -nehmers zur Feststellung des baulichen Zustandes der Gebäudesubstanz. Zudem wird durch den Auftragnehmer ein Jahresbericht gefertigt, der alle wesentlichen technischen Veränderungen des vergangenen Jahres und einen Ausblick auf Änderungen des Folgejahres beinhaltet. Als zusätzliches Steuerungsmittel fungiert das sogenannte „Gremium B“ unter Federführung des SIB, Niederlassung Chemnitz, mit der Bilfinger HSG sowie den Nutzern. Seite 5 von 6 W3 STAATSM1N1STERHJM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Ein Lenkungsausschuss unter Federführung der Zentrale des SIB tagt mindestens einmal jährlich unter Teilnahme des Auftragnehmers sowie der Nutzer. Frage 5: Welche Erfahrungen und Ansätze im Hinblick auf Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Potenziale wurden aus den Evaluationsergebnissen abgeleitet zur Entwicklung einer langfristigen ÖPP-Strategie des Freistaates Sachsen? Eine abschließende Bewertung ist bisher noch nicht erfolgt. Auch aufgrund der ersten Erfahrungen mit dem ÖPP-Pilotprojekt wird zukünftig im SIB in stärkerem Umfang der Lebenszykluskostenansatz bei Errichtung und Betrieb von Immobilien umgesetzt. Darüber hinaus ist aktuell nicht beabsichtigt, weitere ÖPP-Projekte zu realisieren. Mit freundlichem Grüßen / ' / Pfbf.Dr, Georg Unland / Seite 6 von 6