STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSËN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smi.iustiz.sachsen.de* Aktenzeichen 10408-KLR-1242116 Dresden, ,î/.vaizorc Ët I WANDEL HINTER GITTERN 300 Jåhrc Gcfängnis Wàldhcim 300 Jahre sãchsís{hc Vollzugggcschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsministerlum der Justiz Hospitalstr. 7 01097 Dresden Briofpost über Dêutsche Post 01 095 Dresden www.iustiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Stra߀nbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *Zugang für êlektronisch signierte sowie für verschlüss€lte eloktronischê Dokumente nur übor das Elektronische Ger¡chts- und VeMaltungsposlachi nåhere lnformat¡onen unter www.egvp,dê w sAcHsrscHEs STAATSMrNrsrERruM DER JUSTTz Hospitalstr, 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von- Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/4901 Thema: Dienstrechtliche Konsequenzen gegen einen sächsischen Gefängnisdirektor Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Gefängnisdirektor einer sächsischen JVA hat ein Buch über den Strafuollzug veröffentlicht und n¡mmt in diesem Zusammenhang an öffentlichen Veranstaltungen teil." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwieweit haben welche Äußerungen des Direktors zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen geführt bzw. wurde überhaupt ein dienstrechtliches Verfahren eingeleitet? Frage 2: Wie werden diese dienstrechtlichen Konsequenzen begründet? (Bitte auch Rechtsgrundlage der Dienstpflicht bzw. nach Auffassung des Justizministers verletzte Dienstvorschrift angeben.) ü lll lËi Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: ln dem von der Fragestellerin genannten Fall wurden bislang gegen den betreffenden Beamten, der derzeit nicht im aktiven Dienst ist, keine dienstrechtlichen Maßnahmen erg riffen. I nsbesondere wurde ein Disziplinarverfah ren nicht ei ngeleitet. Frage 3: Wie wurden die Äußerungen des Direktors insbesondere vor dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit versus Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten in die dienstrechtliche Bewertung aufgenommen, insbesondere inwieweit wurde der Kritik entgegnet? Die Bewertung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Den Äußerungen wurde bisher ötfentlich nicht entgegnet. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2016-05-17T13:44:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes