STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACtiSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9841 Dresden.MMai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/4903 Thema: 10%-Regel bei Fußballspielen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Bei mdr-online hieß es am 17.02.2016 bezugnehmend auf das Spiel 1. FC Magdeburg gegen Hansa Rostock: ,Das Ost-Derby zwischen dem 1. FC Magdeburg und Hansa Rostock am 5. März wird wohl ohne Gästefans stattfinden. Wie Polizeisprecher Mike von Hoff mitteilte, hat der FCM einen Ausschluss der Hansa-Anhänger beim DFB beantragt. Die Polizei und die Stadt Magdeburg hatten dem FCM den umstrittenen Schritt empfohlen. Nun beraten die betroffenen Vereine und Fanvertreter nochmals die Sachlage. FCM-Sprecher Norman Seidler betonte, es handele sich um lediglich um eine Empfehlung der Polizei.' Bezugnehmend auf die Spiele der SG Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock (23.05.2015) und den 1. FC Magdeburg (31.10.2016) stelle ich folgende Fragen an die Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Personen und Institutionen sind in Sachsen am Prozess beteiligt , ob bei einem Fußballspiel die 10%-Regel für Gästefans ausgesetzt wird (bitte Prozess beschreiben), wer trifft die letztendliche Entscheidüng und welche Parameter müssen dazu erfüllt sein? Frage 2: Welche Parameter fließen generell in die Bewertung eines Spiels als Risikospiel ein? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 3: Welche Tatsachen haben konkret bei den beiden oben genannten Spielen der SG Dynamo Dresden dazu geführt, dass die 10%-Regel ausgesetzt wurde? Frage 4: Welche Parameter haben dazu geführt, dass die ursprüngliche Entscheidung keine Hansa-Fans in Dresden zu zulassen, revidiert wurde? Frage 5: Was hat sich an dem Prognoseverfahren seit der Verabschiedung des DFL- Sicherheitspapiers (12.12.2012) verändert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn sowohl die Einstufung von Fußballspielen als Risikospiele als auch die Entscheidung über daraus resultierende Maßnahmen, einschließlich einer möglichen Reduzierung von Kartenkontingenten, sind Gegenstand verbandsinterner Regelungen der Fußballverbände und fallen in die Zuständigkeit der Fußballvereine und -verbände, die hierzu Verantwortlichkeiten und Verfahren regeln. Auch schei Verafitw fen. ,1 \lfwef\n die jeweilige polizeiliche Lagebewertung regelmäßig wesentlich die Entäui ^gen der Verantwortlichen beeinflusst, werden sie vor dem Hintergrund der ^ortung für einen sicheren Veranstaltungsverlauf in eigener Zuständigkeit getrof- Mit fteuhdlichen Grüßen Markus Ulbig< Seite 2 von 2 2016-05-12T09:45:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes