STAATSM1NISTER1UM DES 1NTMERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8226 Dresden. 's Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/4910 Thema: Information von Geflüchteten über die Abläufe in den so genannten Ankunftszentren und Zugang zu Beratung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Innerhalb weniger Tage sollen die in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Geflüchteten in die neu errichteten Ankunftszentren verbracht werden, um dort das .optimierte Asylverfahren' zu durchlaufen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden die Geflüchteten über die sie erwartenden Abläufe in den Ankunftszentren informiert? (bitte ggf. vorhandene schriftliche Informationsblätter zur Verfügung stellen) Frage 2: Wie wird gewährleistet, dass die Informationen in den notwendigen Sprachen und für Analphabetlnnen zur Verfügung gestellt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In den Ankunftszentren werden Prozesse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Asylantrags- und -bearbeitungsverfahren zusammengeführt. Die Organisation der Ankunftszentren und deren Prozesse liegen daher in der Verantwortlichkeit des BAMF. Es ist hier allerdings bekannt, dass das BAMF für die Termine in den Ankunftszentren Dolmetscher bereitstellt, die die Asylbewerber über den Ablauf des Asylverfahrens im Ankunftszentrum informieren. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen (LDS) informiert die Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen über die wahrzunehmenden Termine beim BAMF. Dies geschieht schriftlich und wird Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1UM DES 1NMERN Freistaat SACHSEN durch bei den Betreibern beschäftigte sprachkundige Mitarbeiter auch mündlich mitgeteilt . Frage 3: Wie und wann gewährleistet die Landesdirektion den Zugang der Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu Informationen darüber, "welche Organisationen oder Personengruppen einschlägige Rechtsberatung leisten und welche Organisationen ihnen im Zusammenhang mit den im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteilen, einschließlich medizinischer Versorgung, behilflich sein oder sie informieren können" (vgl. § 5 EU-Aufnahmerichtlinie)? Die LDS informiert die Asylsuchenden im Rahmen ihres Registrierungsverfahrens bei der ZAB mittels entsprechender Informations- und Formblätter in der jeweiligen Spraehe über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche die Asylsuchenden erhalten. Darüber hinaus stehen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Mitarbeiter der sozialen Betreuung der ZAB sowie weitere Betreuer zur Verfügung, die in den Fällen des medizinisehen Bedarfs, aber auch für sonstige Anliegen, die Aufnahme betreffend, die notwendige Unterstützung leisten. Frage 4: Werden in Sachsen bereits so genannte Ankunftsnachweise ausgereicht, wenn nein, ab wann ist dies geplant? Von d,er LDS werden derzeit noch keine Ankunftsnachweise ausgestellt ist. Die Einführung ^ ieses Systems bei der LDS ist für Mai 2016 geplant. Aller^ling^ stellt das BAMF in Sachsen bereits im Zuge seiner Registrierung von Asylsuchfendjfen Ankunftsnachweise aus. Mit freufidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-05-04T14:08:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes