SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 0910101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/4915 Thema: Schulversuch "Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen (ERINA)" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden aktuell in den Modellregionen des Schulversuchs ERINA inklusiv unterrichtet (bitte aufgliedern nach Kita, Schule, Schulart und Klassenstufe )? Im Schuljahr 2015/2016 (Stand: 27. April 2016) werden insgesamt 244 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den am Schulversuch ERINA teilnehmenden Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien integrativ beschult. Anlage 1 weist die Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den teilnehmenden Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien aus. Mit Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fortsetzung des Schulversuchs "Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen" vom 14. Oktober 2015 werden die am Schulversuch beteiligten Schulen benannt. Trotz der engen Vernetzung der Schulversuchsschulen mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen sind diese kein Bestandteil des Schulversuchs. Kinder mit Behinderung, die in den kooperierenden Kindertageseinrichtungen betreut werden , werden im Rahmen des Schulversuchs statistisch nicht erfasst. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41 -0141 .50-60/4915/2 Dresden0()· Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: Wie hoch ist die Klassenstärke in den einzelnen Klassen, welche Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Schulversuchs ERI- NA unterrichten? Anlage 2 weist die Klassenstärke der Klassen aus, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Schulversuchs ERINA unterrichtet werden . Frage 3: Wie viele Schüler, die im Rahmen des Schulversuchs ERINA an allgemeinbildenden Regelschulen unterrichtet wurden, wechselten seit Beginn des Schulversuchs ERINA an eine Förderschule bzw. ein Förderzentrum (bitte nach Schulart und Klassenstufe differenziert angeben)? Anlage 3 weist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus, die seit Beginn des Schulversuches an eine Förderschule bzw. ein Förderzentrum im entsprechenden Förderschwerpunkt wechselten. Frage 4: Wie werden die laufenden Erkenntnisse/Ergebnisse aus dem Schulversuch ERINA in den Schulbetrieb der Modellregion ERINA integriert? Im Schulversuch werden unter wissenschaftlicher Begleitung lernzieldifferente Bildungsangebote insbesondere in der Sekundarstufe I und der Aufbau regionaler Kooperationsstrukturen von Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen erprobt. Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Schulversuch werden - entsprechend den konkret formulierten Arbeitsschwerpunkten -für das laufende Schuljahr erfasst und aktuell umgesetzt bzw. fließen in die Formulierung der Arbeitsschwerpunkte für das kommende Schuljahr mit ein . Die Arbeitsschwerpunkte orientieren sich an der Zielstellung des Schulversuchs sowie den daraus abgeleiteten Teilzielen . Diesbezüglich wird auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva-Maria Stange, Fraktion der SPD, Drs. 5/10104, zum Thema "Schulversuch Integration" vom 11 .09.2012 verwiesen . Frage 5: Wie wurden die unter Pkt. 4 genannten Erkenntnisse/Ergebnisse im Referentenentwurf zum neuen Schulgesetz berücksichtigt? Die integrative Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung ist aufgrund der aktuellen Rechtslage in den weiterführenden Schulen bisher nicht möglich . Die lernzieldifferente Unterrichtung wird derzeit ausschließlich im Schulversuch ERINA erprobt. ln Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird angestrebt, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf so viel gemeinsamen Unterricht an der Regelschule wie möglich und so viel Unterricht an der Förderschule wie nötig anzubieten . Die Förderschulen werden damit nicht abgeschafft, sondern die Zahl und die Wahl der Förderorte werden erhöht, indem der lernzieldifferente Unterricht auch an Oberschulen ermöglicht wird. Damit besteht mit lnkrafttreten des Gesetzes auch für Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung die Möglichkeit, Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN inklusiv an der Oberschule nach dem Lehrplan des jeweiligen Förderschwerpunktes zu lernen. Voraussetzung für eine gelingende Inklusion ist es- das zeigt der Schulversuch ERINA- dass an den Schulen die räumlichen, sächlichen und personellen Rahmenbedingungen zur sonderpädagogischen Förderung dieser Schüler vorhanden sind . Mit freundlichen Grüßen A1112L Brunhild Kurth Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4915 SV ERINA: Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den teilnehmenden Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien Tabelle 1: Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grundschulen im SV ERINA Förderschwerpunkt KST L GE Em.-Soz. E. KME Sp H s 1 6 7 5 3 2 5 12 4 3 2 3 6 7 3 3 1 4 8 7 1 3 Tabelle 2: Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Oberschulen im Schulversuch ERINA Förderschwerpunkt KST L GE Em.-Soz. E. KME Sp H s 5 8 4 9 5 9 1 6 8 8 7 1 7 3 10 16 1 4 2 8 3 2 11 1 9 1 4 2 2 10 2 1 1 Tabelle 3: Anzahl und Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien im Schulversuch ERINA Förderschwerpunkt KST L GE Em.-Soz. E. KME 5 1 5 6 1 2 7 1 8 4 9 4 3 10 2 11 1 1 12 1 Abkürzungsverzeichnis KST L GE Em.-Soz. E. KME Sp H s = Klassenstufe = Lernen = geistige Entwicklung emotionale und soziale Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung = Sprache Hören = Sehen Sp H s 1 1 1 1 1 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4915 SV ERINA: Klassenstärke der Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden Modellregion Radebeui/Moritzburg/Coswig Modellregion Bobritzsch-Hilbersdorf GS GS OS OS Kurfürst- OS GS Hilbersdorf GS Naundorf GS Ober- OS Nieder-KST Niederlößnitz "F. Schiller" Moritz-Schule Kötzschenbroda bobritzsch Radebeul Radebeul Kötitz Coswig Boxdorf Radebeul (einzügig) (einzügig) _(einzügig) bobritzsch 1a 16 23 21 21 1b 25 1c 1d 19 2a 18 20 17 2b 20 2c 24 18 2d 17 3a 19 20 15 13 3b 23 22 3c 21 4a 21 14 16 18 4b 5a 28 25 19 Sb 28 28 23 18 5c 26 6a 27 25 6b 25 18 6c 25 7a 29 28 24 17 7b 25 Ba 28 19 8b 27 Be 25 9a 28 24 9b 25 28 10a 28 24 10b 28 Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4915 Modellregion Oelsnitz/Vogtland Modellregion Leipzig GS GS "Am Karl- Julius-Mosen- Gymnasium GS Carl-von- lmmanuei-Kant- Friedrich-KST "Am Stadion" Marx-Piatz" OS OelsnitzN. Gymnasium OS 68. Schule Schule Schiller-Schule OelsnitzN. OelsnitzN. OelsnitzN. Markneukirchen Linne-Schule Gymnasium Gymnasium 1a 19 24 2a 17 24 3a 17 17 18 3b 19 17 4a 17 23 4b 15 22 24 5a 24 20 (KI. 5A1) 5b 21 24 27 27 25 (KI. 5A3) 5c 26 28 28 (KI. 5.1) 5d 18 26 6a 29 28 6b 27 28 28 6c 20 28 28 6d 28 7a 20 23 28 7b 26 24 7c 23 27 7d 24 26 8a 22 26 29 8b 27 8c 26 26 29 8d 15 9a 24 21 28 9b 24 28 25 (KI. 9.2) 9c 19 27 10a 27 10b 10c 26 JG11 119 105 JG12 102 L__ 104 Seite 2 von 2 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4915 SV ERINA: Beendigung der Integration im Rahmen des Schulversuches ERINA seit dem Schuljahr 2012/13 Lfd. Klassenstufe bei Schulart der Nr. FSP Beendigung der Integrations- Anmerkungen Integration schule Schuljahr 2012/13 1 Lernen 2 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 2 Lernen 1 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung Schuljahr 2013/14 3 Lernen 6 Oberschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 4 Lernen 2 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung Schuljahr 2014/15 5 Lernen 4 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 6 Geistige 4 Grundschule Wechsel an Schule für geistig Behin-Entwicklung derte 7 Geistige 4 Grundschule Wechsel an Schule für geistig Behin-Entwicklung derte Schuljahr 2015/16 8 Lernen 1 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 9 Lernen 1 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 10 Lernen 1 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 11 Lernen 3 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 12 Em.-soz. E. 1 Grundschule Wechsel an Schule für Erziehungshilfe 13 Lernen 3 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung 14 Em.-soz. E. 5 Oberschule Wechsel an Schule für Erziehungshilfe 15 Em.-soz. E. 6 Oberschule Wechsel an Schule für Erziehungshilfe 16 Lernen 6 Oberschule Wechsel an Schule zur Lernförderung Schuljahr 2016/17 17 Lernen 2 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung ab 01 .08.2016 18 Lernen 4 Grundschule Wechsel an Schule zur Lernförderung ab 01.08.2016 2016-05-17T13:41:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes