STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1-0141.51/8230 DresdenM Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/4917 Thema: Arbeitsbedingungen in der Landesdirektion Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde für Arbeitsplätze innerhalb der Landesdirektion letztmalig eine Gefahrdungsbeurteilung gemäß §§ 6 ff. Arbeitsschutzgesetz durchgeführt und welche Rolle spielte dabei eine Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz? (Bitte nach "Abteilungen /Unterabteilungen getrennt darstellen.) Innerhalb^ der Landesdirektion Sachsen werden Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 6 ff Arbeitsschutzgesetz fortlaufend durchgeführt "und an aktuelle bestehende Gefährdungen und Belastungen angepasst. Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Gefährdungsg'ruppen (z. B. mechanische Gefährdung, biologische Gefährdung etc.). Die Beurteilung der psychischen Belastung ist neben den klassischen Feldern ein AufgabengebietdesÄrbeitsschutzes und damit regelmäßig Bestandteil der gesa'mten Gefährdungsbeurteilung . Frage 2: Für wie viele Arbeitsplätze innerhalb der Landesdirektion liegt derzeit keine dokumentierte Beurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vor? (Bitte nach Abteilungen/Unterabteil darstellen.) Die Landesdirektion befindet sich momentan im laufenden Prozess der Gefährdungsbeurteilung . Bislang liegen noch keine dokumentierten Beurteilungen der psychischen Belastung am Arbeitsplatz vor. In Einzelfällen wurden psychische Belastungen aufgezeigt, jedoch nicht im Rahmen der Gefährdungsanalyse . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str; 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Sfraßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VilN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Uberlastungsanzeigen wurden von Mitarbeitern der einzelnen Abteilungen der Landesdirektion seit 2012 gestellt? (Bitte nach Jahren und Abteilungen /Unterabteilungen getrennt darstellen.) In den Jahren 2012 und 2013 sind in der Landesdirektion keine Überlastungsanzeigen gestellt worden. In den Jahren 2014 bis jetzt waren es insgesamt 38 AnzeFgen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 2014 2015 2016 Abteilung 5: vier Uberlastungsanzeigen (UA) aus Referaten 52 L und 54 L Abteilung 2: 20 UA aus Referat 23 C - ZAB - sowie eine UA aus Referat 22 L und eine UA der Mitarbeiter aus Referat 22 DD Abteilung 1: eine UA aus Referat 15 Abteilung 2: eine UA aus Referat 22 DD Abteilung 5: eine UA aus Referat 53 L Abteilung 1: neun UA aus Referat 11, Registratur ZAB Frage 4: Wie hat sich der Krankenstand der Mitarbeiter der Landesdirektion seit 2012 entwickelt ? (Bitte ebenfalls nach Jahren und Abteilungen/Unterabteil darstellen.) Die Entwicklung des Krankenstandes seit 2013 ist der Anlage zu entnehmen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und volFständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die'hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen 'haben.' Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die "Pflicht £!LAbg^ordnetTn zur RücksK;htnahme auf die Funktions- "und ArbeitsfähTg keit" der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteile n,"was'i n ner^ halb derAntwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann.' Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACtiSETN Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Landesdirektion Sachsen gefährdet, weil es keine verfügbaren zusammengestellten Erhebungen für das Jahr 2012 gibt. Dies ist ursächlich auf die Zusammenführung der Landesdirektion Dresden, der Landesdirektion Leipzig und der Landesdirektion Chemnitz zur Landesdirektion Sachsen im Jahr 2012 zurückzuführen. In den einzelnen Dienststellen wurden vorher unterschiedliche Erfassungen vorgenommen , die nicht vergleichbar sind. Um eine Krankenstandstatistik für das" Jahr 2012 för die gesamte Landesdirektion Sachsen vorlegen zu können, müsste jede einzelne Personalakte der knapp 1.500 Mitarbeiter eing esehen werden und die vermerkten Kränkendsten nacherfasst werden. Diese Daten wären danach noch statistisch aufzubereiten . Bei einem Aufwand von ca. 20 Minuten je Personalakte und einer 40-St^lnden-Arbeitswoche würde ein Sachbearbeiter für die Recherche über zwölf Wocher //benötigen. Er stünde für die Kernaufgaben der Landesdirektion nicht bzw. nur sehijf/eing^schränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnisnjfäßic ^- sowohl personell als auch im zeitlichen Umfang. Mit freundlichen Grüßen ^ Markus Ulbic Anlage Seite 3 von 3 Kleine Anfrage 6/4917 zu Frage 4 Kalenderjahr2013 Abteilung MA Stand 01 062013 Anteil in % von Gesamt MA Ausfalltage2013 % 1 280 19,9 5.079 20 263 18,7 4.276 17 252 17,9 4.547 18 364 25,9 5.997 24 170 12,1 3.795 15 75 5,3 1.266 MA Gesamt 1.404 100 24.960 100 Kalenderiahr 2014 Abteilung MA Stand 1 62014 Anteil % von Gesamtzahl MA Ausfalltage2014 % 1 287 20,33 5.564 21 270 19,12 4.766 18 249 17,63 4.789 18 362 25,64 6.330 24 167 11,83 3.972 15 77 5,45 1.381 MA Gesamt 1.412 100 26.802 100 Kalenderiahr2015 MA Abt. 1-5 (ohne Bereich ASYL) Abteilung MA Anzahl Anteil % von Gesamtzahl MA Ausfalltage 2015 % Ausfalltage] 337 25,80 5.203 24 2 (ohne ASYL) 211 16,16 3.502 16 239 18,30 3.770 17 368 28,18 5.511 25 151 11,56 3.920 18 MA Abt. 1-5 (ohne Bereich Asyl) 1.306 100 21.906 100 inkl. MA Asyl (Ref. 23C) bis 30.09.2015 1.371 nkl. MA Asyl (Abt. 6) ab 01.10.2015-31.12.2015 1.487 MA Asyl (Ref 23) MA Stand 30 09 2015 Anteil % von Gesamtzahl MA Ausfalltage bis 30 09 2015 |%Ausfalltage| 01.01.2015-30.09.2015 65 4,74% 1207 6% aus Referat 23 wird ab 1 10 2015 Abteilung 6 MA Stand 31 122015 Anteil % von Gesamtanzahl MA Ausfalltage 1 102015- 31 122015 |%Ausfalltage| 01.10.2015-31.12.2015 181 12,17% 1903 9% 2016-05-12T13:55:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes