SÄCHSISCHE STAATSKANZI-EI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd -von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 614918Thema: Entschließung des Bundesrates vom 18. März 2016 zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus Sehr geehrter Herr Präsident, Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50 I 34t 1 07 I Dresden, $ .v^izolø Tag der I I DeutschenEinheitlnl¡rl¡ilIr llI FreilaatSachsenI I or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz Bundesrates empfah¡ am 18. März 2016 dem Bundesrat, Entschließung zu fassen." des die Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates fasste die in den vorangestellten Ausführungen dargestellte Empfehlung am 29. Februar 2016. Die Entschließung bittet die Bundesregierung, das Halten bestimmter wild lebender Tiere in Betrieben an wechselnden Orten zu verbieten, Übergangsfristen für vorhandene Tiere vorzusehen, in einer Rechtsverordnung Anforderungen für das Halten von Tieren vorzugeben, die an wechselnden Standorten zur Schau gestellt werden, und Betreibe zu verpflichten, ein festes Quartier vorzuhalten, wenn Tiere an wechselnden Standorten zur Schau gestellt werden. Frage l: Wie war das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen im Bundesrat am 18. März 2016 zum Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, Thüringen -,,Entschließung des Bundesrates vom I 7. März 2016 zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus"? Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Die Staatsregierung veröffentlicht das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen zu den jeweiligen Bundesratssitzungen auf der Website http://www.sk.sachsen.deiBerlin.htm unter der Rubrik ,,Aktuelles aus dem Bundesrat". lm Übrigen hat sich der Freistaat Sachsen zur Frage des Fassens dieser Entschließung, die am 8. Februar 2016 beim Bundesrat eingegangen ist, enthalten. Frage 2: Sieht die Sächsische Staatsregierung das Wohl von bestimmten Tieren(insbesondere für Affen- nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde) als gefährdet âî, sodass die Bundesregierung eine Rechtsverordnung vorzulegen hat, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet? Die bestehenden Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gewährleisten zwar grundsätzlich das Wohl der wildlebenden Tierarten im Zirkus. Die Anforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Tieren regeln insbesondere $ 2 i.V.m. $ 11 Abs. 1 Nr. 8d TierSchG, ergänzt durch verschiedene Leitlinien (u. a. Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 7. Mai 2Q14). Durch $ 11 Nr. I d TierSchG ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig, in der durch Auflagen geregelt werden kann, wie die mitgeführten Tiere gehalten und transportiert werden müssen. Die Kombination aus gesetzlicher Regelung, Prüfung und Erteilung einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde sowie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierpfleger ermöglichen grundsätzlich eine tierschutzgerechte Haltung der Wildtiere. Eine generelle Gefährdung aller in der Fragestellung genannten Tierarten sieht die Staatsregierung nicht. Dennoch hat die Staatsregierung Zweifel, ob bestimmte der in der Aufzählung genannten Tiere wild lebender Arten in Zirkusbetrieben nachhaltig tierschutzgerecht gehalten werden können. Aus diesem Grund hat sich der Freistaat Sachsen bei der Abstimmung enthalten. Mit freundlichen Grüßen ì ft.r4 Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2016-05-09T11:06:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes