STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCl-lERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4919 Thema: Förderprogramm für Medizinstudenten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der 33 Absolventen aus dem Förderprogramm "Studienbeihilfe " haben die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfolgreich absolviert und haben sich in Sachsen niedergelassen? Von den aktuell 50 Teilnehmern am Programm "Studienbeihilfe" haben inzwischen 34 ihr Studium abgeschlossen und absolvieren eine fachärztliche Weiterbildung. Bisher hat noch kein Teilnehmer die Weiterbildung abgeschlossen , sodass sich auch noch kein Teilnehmer als Hausarzt in Sachsen niederlassen konnte. Frage 2: Wann ist mit einem Studienabschluss der anderen 20 Studenten , welche Beihilfe aus dem Förderprogramm "Studienbeihilfe" mit einem Abschluss zu rechnen und ab wann stehen diese dann voraussichtlich als Allgemeinmedizinier zur Verfügung? Derzeit haben 16 Teilnehmer ihr Studium noch nicht abgeschlossen. 11 Teilnehmer erhalten noch Studienbeihilfe und befinden sich zurzeit überwiegend im Praktischen Jahr. Bei 5 Teilnehmern endete der Bezugszeitraum von Studienbeihilfe im Herbst des vergangenen Jahres. Diese werden voraussichtlich alsbald ihr Studium beenden. Unter der Annahme der Regel-Weiterbildungszeit (in Vollzeit) von fünf Jahren könnte mit einer Tätigkeit dieser Teilnehmer als Hausarzt in Sachsen frühestens ab dem Jahr 2021 bzw. 2022 gerechnet werden. (ij SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51 -16/357 Dresden, 1l_Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie viele Studenten haben sich 2015 für das Förderprogramm "Ausbildungsbeihilfe ", welches eine fast viermal so hohe Fördersumme für Medizinstudenten im Vergleich zur "Studienbeihilfe" vorsieht, beworben? Für den Jahrgang 2015/16 haben sich 32 Studenten um einen Förderplatz im Programm "Ausbildungsbeihilfe" beworben. Frage 4: Konnten alle verfügbaren Förderplätze besetzt werden? Frage 5: Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 4 und 5: ln den Studienjahrgängen 2013/14 und 2014/15 sind alle 20 Förderplätze besetzt. Im Studienjahrgang 2015/16 konnten bislang 18 der 20 verfügbaren Förderplätze besetzt werden. Das Besetzungsverfahren für diesen Jahrgang ist noch nicht abgeschlossen . Mit freundlichen Grüßen ~ara4sc A Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-12T13:51:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes