STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4920 Thema: Exotische Tiere in Tierheimen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Tierheimen bestehen Möglichkeiten zur vorübergehenden Aufnahme von exotischen Tieren insbesondere von Schlangen, Leguanen, Vogelspinnen, Skorpionen, Fröschen, Papageien und Schildkröten? (Bitte auflisten und den Arten zuordnen) Im Rahmen von artenschutzrechtlichen Beschlagnahmen von Tieren, die der EG-VO 338/97 und mithin dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, werden - vorausgesetzt es gibt artengerechte Unterbringungsmöglichkeiten - auch erfolgreich Tierheime in Sachsen für eine zeitweilige Unterbringung genutzt. ln Bezug auf die Unterbringung von Exoten im o.g. Sinne sind Tierheime i.d.R. sehr unterschiedlich vom Personal, dem entsprechenden Platz und artgerechtem Zubehör ausgestattet. Deshalb können hier keine Tierheime aufgezählt werden, die in der Lage sind, Exoten in o.g. Sinne aufzunehmen. Beispielhaft seien die Tierheime Leipzig und Meißen-Winkwitz genannt, die speziell Reptilien aufnehmen können. Viele Tierheime sind in der Lage, zeitweise Papageien oder Landschildkröten zu beherbergen. Frage 2: Welche Kosten für die Unterbringung der exotischen Tierarten treten auf? Es können Kosten für die tierärztliche Versorgung, für das Futter und die Unterbringung der Tiere entstehen. Da Tierheime in der Regel durch private Vereine betrieben werden, bestehen keine Kenntnisse über die Höhe der Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-16/346 Dresden, ~Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ konkreten Kosten der Unterbringung. Diese variieren auch je nach Tierart und Dauer des Aufenthalts und den Möglichkeiten der Betreiber. Anfallende Kosten bei Beschlagnahmen werden in aller Regel dem Verursacher auferlegt bzw. falls das nicht möglich ist, sind sie von den Landratsämtern zu begleichen. Die Kosten, die den Landratsämtern von Tierheimen in Rechnung gestellt werden, werden von den Landratsämtern zuerst beglichen und von diesen anschließend dem Verursacher in Rechnung gestellt. Frage 3: ln welchem Umfang können Setreiber von Tierheimen für die Bereitstellung artgerechter Unterbringungen für exotische Tiere staatliche Fördermittel erhalten? ln der Vergangenheit wurden im Rahmen der staatlichen Förderung im Bereich Tierschutz in Einzelfällen an Setreiber von Tierheimen Zuwendungen für die Bereitstellung artgerechter Unterbringungen für herrenlose Schildkröten und Futtermittel für Wildvögel bewilligt. Dies sind Einzelfallentscheidungen nach Ziffer 2.2 der Richtlinie des SMS zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes. Aus Sicht des Naturschutzes gibt es keine Fördermöglichkeit. Frage 4: Wie viele exotische Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen, wurden a. im Freistaat Sachsen seit 2012 beschlagnahmt, b. wo wurden sie untergebracht, c. welche Kosten sind dabei angefallen? Zu 4.a) Artenschutzrechtliche Beschlagnahmen und Einziehungen lebender Tiere im Freistaat Sachsen von 2012 bis 2015 (nur Arten der EG-VO 338/97 - Washingtoner Artenschutzübereinkommen )* Jahr Beschlagnahmen Beschlagnahmen Rechtskräftige Rechtskräftige Anhang A Anhang 8 Einziehungen Einziehungen Anhang A Anhang 8 2012 42 201** 29 268*** (davon 140 Dend- (davon 220 robaten) Dendrobaten) 2013 17 14 8 22 2014 25 47 25 38 2015 36 17 63 34 Summe 120 279 125 362 Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ *Die Einziehungen und Beschlagnahmen können nicht addiert werden, da sie jeweils Teilmengen voneinander sind. **teilweise Entwicklungsformen von Fröschen (Dendrobatidae) + Laich der nicht gezählt wurde ***durch Schlupf hinzugekommene Exemplare aus dem Laich Zu 4.b) Es bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten beschlagnahmte Tiere unterzubringen: 1. Sie werden vorübergehend beim Beteiligten belassen bis zur Klärung des Falls (nicht unüblich und besonders bei Nahrungsspezialisten angewandt). 2. Sie werden vorübergehend in geeigneten Einrichtungen (z.B. Tierheimen, Zoos, Museen, Veterinärmedizinische Fakultäten) untergebracht. 3. Sie werden sofort dauerhaft beim "Endabnehmer'' untergebracht (Zoos, geeignete Einrichtungen oder Züchter/Halter). Nur eine sehr geringe Anzahl der beschlagnahmten Tiere gelangt somit in Tierheime (z.B. 2012 wurden alle Dendrobaten jeweils beim Beschuldigten belassen und anschließend zur dauerhaften Unterbringung verteilt). Im Sinne des Tierschutzes wird versucht, den betroffenen Tieren möglichen Stress zu ersparen. Deshalb ist es in den meisten Fällen so, dass die beschlagnahmten Tiere vorerst in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben. Abschließend ist zu bemerken, dass Tierheime keine Stelle zur dauerhaften Unterbringung von Exoten sind. Insbesondere im Rahmen artenschutzrechtlicher Vergehen durch die Untere Naturschutzbehörde eingezogene Tiere werden nach Abschluss eines rechtskräftigen Verfahrens per Überlassungsvertrag dauerhaft in geeigneten Einrichtungen (Zoos, geeignete Einrichtungen oder Züchter/Halter) untergebracht. ln aller Regel werden die Tiere, falls sie sofort dem betroffenen Halter weggenommen werden, schon in diese Dauerunterbringungen vermittelt. · Zu 4. c) Es liegen der Staatsregierung keine Kostenaufstellungen vor. Die anfallenden Kosten bei Beschlagnahmen werden in aller Regel dem Verursacher auferlegt bzw. sind von den Landratsämtern nach Rechnungslegung durch die Tierheime zu begleichen (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 5: Wo bestehen Qualifizierungsmöglichkeiten zur Unterbringung und Pflege exotischer Tiere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tierheimen? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können an Lehrgängen zum Erwerb der Sachkunde für die Unterbringung und Pflege von Schlangen, Leguanen, Vogelspinnen, Skorpionen , Fröschen, Papageien und Schildkröten teilnehmen. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN Es gibt folgende bekannte Anbieter für die Lehrgänge: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ • BNA - Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, 76707 Hambrücken, • DGHT - Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V., 68055 Mannheim, • Veterinärverwaltung Hessen/ZZF, 65189 Wiesbaden • Institut Dr. Heidrich (IDH), Im Bogen 2, 14471 Potsdam. Mit freundlichen Gr/ 0.4 Barbara Klepsch Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-05-27T09:06:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes