STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4921 Thema: Förderung von "Projekten zur Erinnerungskultur für den Ersten und Zweiten Weltkrieg als Teil der historisch-politischen Bildung im Freistaat Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sachlich-inhaltlichen Gründe führten zur Entscheidung der Staatsregierung die auszureichenden Fördermittel für Projekte der Erinnerungskultur, die ausdrücklich der historisch-politischen Bildung dienen sollen, dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zuzuordnen und dort namentlich dem Referat 44 (Grundsicherung , Soziales Entschädigungsrecht, SED- Unrecht)? Der Landtag als Gesetzgeber stellte die auszureichenden Fördermittel für Projekte der Erinnerungskultur, die ausdrücklich der historisch-politischen Bildung dienen sollen, bei Kapitel 0803 Titel 684 05 ein. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hatte für den Doppelhaushalt 2015/2016 keine Mittel veranschlagt. Die Zuordnung zum Referat 44 folgt der Geschäftsverteilung im SMS. Frage 2: Wie viel Projektmittel stehen in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung ? Für das Jahr 2015 standen 75,0 TEUR und für das Jahr 2016 stehen ebenfalls 75,0 TEUR zur Verfügung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/337 ljJesden, f' Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele Anträge mit wie vielen beantragten Mitteln wurden jeweils gestellt? Im Rahmen eines fnteressenbekundungsverfahrens wurden fünf Projektskizzen eingereicht . Aus dem Teilnehmerkreis des lnteressenbekundungsverfahrens wurden drei Anträge gestellt. Beantragt wurden 42.920,00 EUR, 3.350,00 EUR und 19.072,50 EUR. Frage 4: Wie viele Anträge wurden positiv mit wie vielen Mittel beschieden? Bisher wurde ein Projekt wurde in Höhe von 42.920,00 EUR bewilligt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-06T10:43:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes