STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Ðr. Matthias Rößler Bern ha rd-von- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614932 Thema: Umgang mit verletzt aufgefundenen Wildtieren in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:,,Ansprechpartner ftir verletzt aufgefundene Wildtiere sind die Jagd- bzw. Naturschutzbehörden . Vereinzelt existieren zudem Stationen zur Bergung, Versorgung , Pflege und Wieder-Auswilderung verletzter Wildtiere." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Umgang mit aufgefundenen Wildtieren ist von allgemeinem lnteresse, da von dieser Situation jeder Bürger jedezeit und überall betroffen sein kann. Neben ethischen Ansprüchen sind dabei gesetzliche Regelungen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Jagdrechtes zu beachten. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat daher das Faltblatt ,,Hände weg von Wildtieren! - Wichtige lnformationen über den Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren" im Rahmen der verfassungsmäßigen Verpflichtung der Staatsregierung zur lnformation der Öffentlichkeit herausgegeben (siehe Anlage 1 ). Frage l: Welche lnformationen liegen der Staatsregierung über die Praxis im Umgang mit verletzt aufgefundenen Wildtieren in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor (Zuständigkeiten , Statistiken, lnformations- und Abgabemöglichkeiten , Pflege- und Auffangstationen etc.)? Von den Bürgerinnen und Bürgern werden zunehmend mehr vermeintlich hilflose oder verletzte Tiere aufgenommen. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21. April2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5171 Dresden, ]aot.¿a4 Tag der I I DcutschenEinheit¡FlYII*lisllI Fre¡stâatSachsent I o¡,-03.10.2016 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsm¡nister¡um ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu ereichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, '13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang fûr elektronisch s¡gn¡erte sowie fúr verschlùsselte elektronische Dokumentê (f)oo @ Seite I von 3 STÀÀTSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um dem Natur- und Artenschutzrecht oder dem Jagdrecht unterliegende heimische Wildtiere, Exoten oder auch domestizierte herrenlose Haustiere handelt. Es existieren keine gesicherten Zahlen zu diesen Vorgängen. Aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten liegen hiezu keine Angaben vor. Die für ein aufgefundenes Tier zuständige Behörde, in der Regel die Naturschutz- oder Jagdbehörde, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Verbleib des Ïieres. Dies kann das Verbringen in eine anerkannte Auffangstation, der Verbleib im Tierheim, beim Auffindenden oder auch das umgehende Rücksetzen an den Ort des Auffindens sein. lm Falle von dem Jagdrecht unterliegenden Wildtieren erfolgt im Regelfall die lnformation des zuständigen Jagdausübungsberechtigten, sofern dieser über eine konkrete Fundortangabe ermittelbar ist. Gegenwärtig sind der Staatsregierung die in Anlage 2 gelisteten Einrichtungen als Wildtierauffangstationen bekannt. Frage 2: Welche Erfassungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich verletzt aufgefundener Wildtiere existieren für öffentliche Stellen (2.8. Polizei, Feuelweh r, Ord n u n gsämter, Jagdbehörden, Veteri närämter etc. )? Für die aus Gründen des Tierschutzes aufgenommenen Wildtiere gilt, dass die untere Naturschutz- oder Jagdbehörde davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Wird den Rettungsleitstellen, der Polizei, den Feuerwehren, Ordnungsämtern und so weiter ein Wildtierfund oder Verkehrsunfall unter Beteiligung von Wildtieren gemeldet, informieren diese ihrerseits eine der beiden für Wildtiere zuständigen Behörden. Die weitere Zuordnung erfolgt intern entsprechend der konkret einschlägigen Zuständigkeit. Frage 3: Welche lnformationen liegen der Staatsregierung hinsichtlich der Heilung und kontrollierten Auswilderung verletzter Wildtiere in Sachsen vor? Zum Heilungserfolg und zur Wiederauswilderung gepflegter Wildtiere liegt der Staatsregierung keine Statistik vor. Sofern gemäß Zitfer lll Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa der VwV Jagdabgabe für die Pflege verletzter Greife und Falken zur Bestandssicherung in Wildtierauffangoder Pflegestationen Jagdabgabemittel beantragt und bewilligt werden, sind für diese Fälle Angaben zur Heilung und kontrollierten Auswilderung vom Antragsteller gegenüber der Bewilligungsstelle zu erbringen. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN# Frage 4: Wohin können sich sächsische Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden wenden, wenn sie ein verletztes, offenkundig herrenloses Wildtier gefunden haben und zur Versorgung und Pflege abgeben wollen? Die Bürgerinnen und Bürger können sich an das für den jeweiligen Fundort zuständige Landratsamt beziehungsweise die Kreisfreie Stadt wenden. Die unteren Naturschutz- und Jagdbehörden vermitteln entsprechende Hilfe. An Wochenenden und Feiertagen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Rettungsleitstellen wenden. Mit freundlichen Grüßen L u Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 STOP Hände weg von Wildtieren ! Dìese Rufnummern verbinden Sie mit den Jagd- und Naturschutzbehôrden und vermitteln Hilfe (2. B. Wildauffangstationen): Herau5qebef: 5åchsisches Staatsministeriun fùr LJmwelt und Landwlrtschaft, Postfach 10 05 10,01076 Dresden www.sm u l.sa chsen.de Redaktion: 5àchsisches Staatsministerium für lJmwelt und Landwirtschaft, Ref 36 Gestaltung und Satz: Heimrich Ét Hannot GmbH Fotos: Tltel: Pim Leijen, www.fotolÌa.de I Seite ?: Wolfqang Kruck, www,fotoliã.de; Schelliq, www.fotolia.de I Seite 3: lngo Bartussek, www.fotolia.dei Pim Leijen, www.fotolia.de I Seite 4: JeaRoRe, www.fotolia.de; lightpoet, www.fotolia.de I Seite 5: h¡tman1234, www.fotolia.de; Susanne Kiirth, www.shotshop.com, 5BS Druck: Union Druckerei Dresden GmbH Redakt¡onsschluss: 0ktober 2012 Auflagenhöhe: 10.000 Exemplare Påpier; Gedruckt auf 1000/o Recycling-Papier Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sâchsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01 127 Dresden Telefon: +49 351 2103672, Telefax: +49 351 2103681 E-Nlail: publlkationen@sachsen.de www.publikat¡one¡,sachsen.de Vertc¡lerh¡nwe¡s Diese lnformationsschrift wird von der Sãchsischen Staatsregierung im Râhmen ihrerverfâssungsmäßigen Verpflichtunq zur lnformâtion der Öf fentlichkeit herausgegeben . sie darf weder vo¡ Pãrteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs l\¡onaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlcn. Wichtige lnformationen über den Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren ,.¿ Stadt Chemnitz LRA Bautzen Stadt Dresden LRA Görlitz Stadt LeipziE LRA Meißen LRA Erzgebirgskreis LRA Sächsische Schweiz-0sterzgebirge LRA Mittelsachsen LRA Leipzig LRA Vogtlandkreis LRA Nordsachsen LRA Zwickau 0371 / 4880 03s91 / s2510 035i / 4880 03581 / 6630 0341 i 1230 03s21 | 72sO 03733 / 830 03501 / s150 03731 / 7990 03433 / 2410 0374 / 3920 03421 | 7s8O 0375 I 44020 ,rgl: \ An Wochenenden und an Feiertagen können Sie sich an die Rettungsleitstellen wenden. Ruf: 1 12 www.wa ld.sachsen,de _*.r: : jì¡. :?,*,$ I'l :- ., STAATSMINISTERìUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN "\ .-!,- ¡å. Der Umgang mit aufgefundenen Wildtieren ist von allgemeinem lnteresse, da von dieser Situation jeder Bürger jederzeit und überall betroffen sein kann. Neben ethischen Ansprüchen sind dabei gesetzliche Regelungen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Jagdrechts zu beachten. Das vorl ¡egende Faltblatt will über die Beantwortung verschiedener Fragen eine Hilfestellung beim Umgang mit aufgefundenen Wildtieren geben. L. - -::. i I .:..ì. :1.- l:-t. -:: -,".'ti.:'.i: .: -ì i::i- . - - .:. Zunàchst müssen S¡e ganz genau beobachten, ob das Tier wirklich in Not ist! Dazu sollten Sie den Fundort des verwaisten Tieres mindestens einen Tag unbeobachtet lassen, dam¡t das Muttertier ungestört zurückkehren kann. Ein Eingreifen des Menschen ist zwar aus ethischer Sicht nachvollziehbar , langfristig aber oft nicht zum Besten des Tieresl Seien Sie sich bewusst, dass Krankheit und Tod zum natürlichen Kreislauf qehören ! ,,... vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ..., verletzte, hilflose oder kranke Tìere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die ïiere sind unve[- züglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich selbstständig erhalten kônnen." Handelt es sich um Tìere der streng geschützten Arten [2. B. Eulen und Singvögel), ìst die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz zuständigen Behörde zu melden. (5 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz) Vìele Wildtiere gehören nach I 2 Bundesjagdgesetz oder 5 3 Sächs. Jagdverordnung zum jagdbaren Wild. Für diese Tiere gelten die speziellen Regelungen des Jagdrechts. Bekannte Beispiele sind: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Fúchse, Wildkaninchen, Feldhasen, Marder, Dachse, Waschbären , Taggreifvögel. Entdecken Sie verletzte, verwaiste oder tote Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, melden Sie dies dem zustãndigen Jäge¡ dem Landratsamt oder der örtlìchen Polizei. i{i:rì,i.ll;: - il,-¡ 1,,"r*i1¡i f'rr-rql:1. r",i:lr I Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Feld ein am Boden liegendes Kitz. Verlassen Sie sofort den 0rt! Die Ricke wird zu ihrem Kitz zurückkommen, sobald Sie weg sind. Fieptöne sind kein Anzeichen für eine aktuelle Oual des Tieres, sondern der Hilferuf an das Muttertier, weil sich das Kitz durch die Anwesenheit von Menschen bedroht fühlt. ;: i-¡ ci-: i i,l Ii il{: rr Fuchswelpen können lhnen an vielen Orten begegnen: Wald, Gärten, Parks, Feld, Wìesen. Hìlfe ist nur notwendig, wenn sich das Tier allein und abgemagert mehrere Tage an einem 0rt aufhält. Benachrichtigen Sie den zuständigen jäger oder das Landratsamt. Bitte nicht füttern! ir'iìi¡siìl¡ciii * ¡trlilL ;ìi¡¡,r-'at-i I Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Garten eìn am Boden liegendes kleines Wildschwein (Frischling) - vielleicht ist es verletzt. Verlassen Sie sofort den 0rt! Benachrichtigen Sie den zuständigen Jäger oder das Landratsamt. I Lr i:: Vermeintlich hilfsbedürftige lgel begegnen lhnen meist tagsüber in Gärten, Parks oder Friedhöfen. Belassen Sie die schnell selbstständig werdenden lgel in ihrer Umgebung. Wiegt der lgel weniger als 5009 sollten Sie ihn - lm eigenen Grundstück - mit gekochtem Geflùgelfleisch oder Katzenfutter (keine l\ililch) versorgen. '.",1q *i lm Wald, in Gärten oder in Párks sitzen sie vor lhnen und fliegen nicht weg: Junge Vögel, die bei lhren ersten Flugversuchen abgestürzt sìnd. Bei Erreichbarkeit können Sie diese wleder lns Nest oder vom Weg abseits setzen. Bitte nicht füttern! r,: /õi]cìl î.r:ir:'41!i: r- r..:. t:'r'-r Vö9el brauchen spezielle fachliche Pflege! Daher informieren Sie bei ihrem Auffinden die Polizei, das Landratsamt oder den Jäger. i:ir-ir1¡!r'rr;l'it|i * lii:i,-.i;./!ir :'ai. :-,¡.: :.- . Eichhörnchen können aus ihren Nestern (Kobel) fallen. Werden sie nach einer halben Stunde nicht von ihrer Mutter eingesammelt , legen Sie die Jungtiere mittels Handschuh in einen Pappkarton und wärmen diese mit Decke oder Handtuch" Bringen Sie die Tiere zu einer sachkundigen Stelle. Bitte nicht füttern! ','tfì-:iri,l::; :.ji:r r.lrìr.,.:-r'ì'*.r-ì:',:,ìi',,,, Bei Wildunfällen mit Schalenwild {2. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine ) haben die Fahrzeugführer dìe Pflicht zur Anzeige bei der Polizeidienststelle (5 2 Abs. 2 5ächs.JagdG). Anlage 2 Reg istrierte Wi ldtierauffangstationen Zoo Hoyerswerda Am Haag 20 02977 Hoyerswerda Naturschutzstation Neschwitz Park 1 02699 Neschwitz NFG Ökologische Station Borna-Birkenhain Am Lerchenberg 04552 Borna. Tierpark Eilenburg Am Stadtpark 3 04838 Eilenburg Tiergarten Delitzsch Rosental Nr.60 4509 Delitzsch Reptilienzoo Fernando Richter-Welt der Reptilien Feldstraße 3 04889 Beilrode, Ortsteil Döbrichau Wildpark Leipzig Koburger Straße 12 a 04277 Leipzig Mike Spitzner Tannenweg 7 08209 Auerbach OT Schnarrtanne Heimattiergarten Riesa Am Rathausplatz 1 01589 Riesa Falknerei Herrmann Pfaffengutstrasse 4 08525 Plauen Wildvogelauffangstati on Heike Theresia Jäkel Neue Hauptstraße I 09618 Brand-Erbisdorf OT Langenau 2016-05-20T11:17:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes