SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4942 Thema: Werbeanzeigen der Sachsenlotto GmbH in der „Morgenpost am Sonntag" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Bericht des sächsischen Medienblogs Flurfunk vom 19. April 2016 hat der Presserat am 9. März über eine Beschwerde gegen die Ausgabe der MORGENPOST am Sonntag vom 8. November 2015 beraten . Der Beschwerdeausschuss sprach demnach eine Missbilligung wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 7.2 (Schleichwerbung) im Heft aus. Über vier Seiten und dem Titelblatt hatte die Redaktion das Schwerpunktthema ,Sachsenlotto' behandelt. Die Berichterstattung konnte dabei einen werbenden Eindruck hinterlassen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang schaltete die Sachsenlotto GmbH Anzeigen bei der in Dresden erscheinenden Morgenpost und den dazu gehörigen Publikationen? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/44-W 9146/14/57- 2016/20214 Dresden, 'J. Mai 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufunclfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. ""Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermer1den Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Im Jahr 2015 schaltete die Sächsische LOTTO-GmbH in der Morgenpost (einschließlich MOPO 24) insgesamt 13 Werbeanzeigen. 2016 sind bis zum Ende des 1. Quartals zwei Werbeanzeigen platziert worden. Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für diese „Werbeanzeigen"? Die Werbeaufwendungen für Anzeigenschaltung in der Morgenpost (einschließlich MOPO 24) im Jahr 2015 und 1. Quartal 2016 betragen in Summe 33.413,60€ zuzüglich Umsatzsteuer. Frage 3: Wie ist diese Form der Schleichwerbung durch ein durch den Freistaat mit der Durchführung der Staatslotterie beauftragten Unternehmens in Hinblick auf die mangelnde Zurückhaltung und Aufklärung in der Werbeanzeige bezüglich der Suchtprävention bei Glücksspielen rechtlich einzuordnen? Die unter Frage 1 dargestellten Werbeanzeigen sind als solche kenntlich gemacht und stellen keine Schleichwerbung im Sinne der Richtlinie 7.2 des Pressekodex dar. Sofern mit der Frage die Berichterstattung vom 8. November 2015 gemeint ist, so ist diese nicht der Sächsischen LOTTO-GmbH zuzurechnen. Der Wunsch nach öffentlicher Berichterstattung ging von der Morgenpost aus, die Sächsische LOTTO-GmbH hat angefragte Informationen bereitgestellt und stand für einen Interview- und Bildtermin zur Verfügung. Die Inhalte und die abschließende Gestaltung der Berichterstattung lagen allein in der Verantwortung der Morgenpost. Daher ist durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen als Veranstalter der Staatslotterien im Freistaat Sachsen auch keine rechtliche Einordnung von Werbemaßnahmen im Sinne des § 5 Glücksspielstaatsvertrag vorzunehmen. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 4: Welche Verantwortung trägt der Geschäftsführer der Sachsenlotto GmbH für den Inhalt der Werbeanzeigen? Die Verantwortung für die Geschäftsleitung der Sächsischen LOTTO-GmbH kommt generell der Geschäftsführung gemäß § 35 GmbHG zu. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-05-20T08:30:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes