SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4943 Thema: Werbepartnerschaft der Sachsenlotto GmbH mit der „Morgenpost " Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wusste die Staatsregierung vor dem Erscheinen der „Morgenpost am Sonntag" vom 08. November 2015 von einer Werbepartnerschaft zwischen der Sachsenlotto GmbH und der Morgenpost? Es besteht keine Werbepartnerschaft zwischen der Morgenpost und der Sächsischen LOTTO-GmbH. Gemäß ihrem regionalen Versorgungsauftrag schaltet die Sächsische LOTTO-GmbH in diversen regionalen Tageszeitungen Werbeanzeigen für das staatliche Wett- und Lotterieangebot. Die Geschäftsbeziehung zur Morgenpost ist insofern nicht herausgehoben. Die Anzeigenschaltung in der Morgenpost steht auch in keinem Zusammenhang mit der Berichterstattung vom 8. November 2015. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/44-W 9146/14/58- 2016/20226 Dresden, /h. Mai 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: Wenn nein, ab wann wusste die Staatsregierung von dieser Werbepartnerschaft und welche Maßnahmen im Sinne der Aufsichtspflicht im Bereich des staatlichen Glücksspiels wurden ergriffen? Entfällt. Frage 3: Welche organisatorischen oder personellen Konsequenzen wird die Staatsregierung aus diesem Fall ziehen, um zukünftig eine Berichterstattung unter Mitwirkung der Sachsenlotto GmbH zu verhindern, die einen werbenden Eindruck mit mangelnder Zurückhaltung und Aufklärung hinsichtlich der Suchtprävention bei Glückspielen hinterlassen? Die Sächsische LOTTO-GmbH hat nicht aktiv bei der Erstellung der Berichterstattung vom 8. November 2015 in der „Morgenpost am Sonntag" mitgewirkt. Der Wunsch nach öffentlicher Berichterstattung ging von der Morgenpost aus. Die Mitarbeit der Sächsischen LOTTO-GmbH beschränkte sich auf die übliche Übermittlung von angefragten Informationen und auf einen angefragten Interview- und Bildtermin. Insofern ist durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen als Veranstalter der Staatslotterien im Freistaat Sachsen auch keine rechtliche Bewertung zu Werbemaßnahmen im Sinne des § 5 Glücksspielstaatsvertrag zu treffen. Da kein Fehlverhalten vorliegt, ist auch nicht über organisatorische oder personelle Konsequenzen zu befinden . Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-11T13:42:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes