SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 100910101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4947 Thema: Förderprogramme für allgemein- und berufsbildende Schulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit Hilfe welcher Förderprogramme, Erlasse und sonstigen Regelungen kann in Sachsen derzeit die personelle, sächliche und/oder bauliche Ausstattung von allgemein- und berufsbildenden Schulen unterstützt werden (z.B. für den laufenden Ganztagsschulbetrieb, das Produktive Lernen, Bereitstellung von Budgets zur Eigenverantwortung der Schulen, pädagogische Fortbildungen, Schulbausanierung)? Bitte die entsprechenden Förderprogramme, Erlasse usw. jeweils einzeln darstellen und den jeweiligen Förderumfang beschreiben. Frage 2: Welche der unter 1. dargestellten Programme, Erlasse und sonstige Regelungen sehen entsprechende Förderungen/Unterstützung nur für öffentliche Schulen oder Einschränkungen bei freien Schulen vor? Frage 3: Aus welchen Gründen werden bei den unter 2. aufgeführten Programmen, Erlassen und Regelungen freie Schulen nicht oder nur im eingeschränkten Maße berücksichtigt? Bitte für alle unter 2. genannten Programme, Erlasse und sonstige Regelungen gesondert begründen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Antworten ergeben sich aus der beiliegenden Anlage. Seite 1 von 2 ijSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/2/42 Dresden, ,41; h4: a,, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Es wird darauf hingewiesen, dass nur Maßnahmen aufgeführt sind, von denen die Schulen im Freistaat Sachsen flächendeckend profitieren können . Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4947 Forderung RL-Nr. Umfang der unelngeschrlnkt FOrderprogramm/Er1ass1Regelung (falls zutreffend) Beschreibung der Forderung FOrderung In 2016 zuglngllch fOr freie Begründung fOr Elnschrlnkungen bei freien Schulen (In€) Schulen? lla/nelnl Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur 01421 Förderung von Vorhaben zur 9.326.200 nein Die Einschränkung gilt nur im Zusammenhang mit der Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020 01422 a) Verbesserung des Bildungserfolgs: Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Förderung des lnklusionsassistenten (Ziffer II Buchst. Eder mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020) Schülern, lnklusionsassistenten b) 1 SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020). Hier sind ausschließlich der Berufsorientierung: Vorhaben zur Berufsorientierung , Praxisberater öffentliche Schulen, Ersatzschulen und Schulen gemäß § 11 Hinweis: In der Aufzählung sind nur die Vorhabenbereiche enthalten. die sich auf die Kleine Anfrage Abs. 3 SächsFrTrSchulG von der Förderung umfasst. Oie beziehen. Förderung wurde auf Schulen begrenzt, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 01500 Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung sowie Teilsanierung 56.857.000 nein Oie Einschränkung gilt gemäß Abschnitt III der Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen Schullnfra für diejenigen freie Träger entsprechender Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Schullnfra - FöriSIF) und Schulhorten sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene genehmigter Ersatzschulen, die gemäß § 14 des Gesetzes Ausstattung. Gegenstand der Förderung im Rahmen des EFRE und des für den über Schulen in freier Trägerschaft vom 4. Februar 1992 Freistaat Sachsen geltenden Operationellen Programms sind energetische Maßnahmen (SächsGVBI. S. 37), das zuletzt durch Artikel 10 des bei Bestandssanierungen einschließlich Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBI. S. 387) Energien als auch die Errichtung von energetisch innovativen Neubauten in Form von geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch Schulgebäuden, Schulhorten und Schulsporthallen. Bei Neubaumaßnahmen werden den Freistaat Sachsen noch nicht bezuschusst werden und energetisch innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert. bevorzugt in Zusammenarbeit 1 deren Wartefrist noch nicht abgelaufen ist. mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Förderrichtlinie des SMK über die Gewährung einer Zuwendung 01560 Schaffung der Voraussetzungen für integrative Unterrichtung von Kindern und 200.000 nein Fördermaßnahme existiert seit vielen Jahren, Begründung für für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und Jugendlichen, gefördert werden z. B. Sachkosten zur Finanzierung einer (geplant) damals erfolgte Einschränkungen liegen nicht vor, von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in behindertengerechten Ausstattung einschließlich der erforder1ichen Lehr- und Hilfsmittel, Überarbeitung der Förderrichtlinie ist beabsichtigt allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachausgaben für die Schaffung der behindertengerechten baulichen und räumlichen Sachsen Bedingungen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über 01740 Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die schulspezifisch, bedarfsorientiert und 2.000.000 nein Zuwendungsempfänger sind Schulträger eines öffentlichen die Gewährung von Zuwendungen für die sozialpädagogische unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Jugendlichen Beruflichen Schulzentrums, an dem in der Berufsschule ein Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr erarbeitet werden. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) eingerichtet ist. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft, die ein BVJ führen, erhalten die Zuwendung anteilmäßig in Rahmen der Finanzierung gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Mittelzuweisung. zur Förderung von Maßnahmen der Berufs- Oie zugewiesenen Haushaltsmittel sind ausschließlich für entstehende Ausgaben zur 102.000 nein Es handelt sich um eine Nachfolgefinanzierung der ESFund Studienorientierung am allgemeinbildenden Gymnasium Förderung von Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung am allgemeinbildenden Förderung für Maßnahmen der Berufs- und Studienorientie- Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft zu verwenden. Finanziert werden sowohl rung am Gymnasium. Der Gesamtumfang der ESF- Angebote zur Berufs- und Studienorientierung im Rahmen schuleigener Konzepte als Förderung für Maßnahmen der Berufs- und Studienorientieauch Projekte und Maßnahmen, die zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz sowie rung für alle Schularten lag im Förderzeitraum 2009 bis 2013 der Ausbildungsfähigkeit der Schüler beitragen. bei 24 Mio. €, davon entfielen im Durchschnitt ca. 1,2 Mio. € jährlich auf Maßnahmen für Schüler der Gymnasien. Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 ist sowohl eine Förderung mit ESF-Mitteln für reine Projekte der Studienorientierung als auch die Förderung von Gymnasiasten bei der Berufsorientierung nicht mehr möglich. Für die Förderung von Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium stehen im Haushaltsplan 201512016 nur noch begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus diesem Grund können derzeit nur Schulen in öffentlicher Trägerschaft gefördert werden. Interne Regelungen zur Aufteilung der Haushaltsmittel und zur Übernahme der Kosten für schulinterne Fortbildungen 750.000 nein Kosten für interne Fortbildungen des Personals an Schulen in Umsetzung der Maßnahmen (geplant) freier Trägerschaft sind über die Schülerausgabensätze nach SächsFrTrSchulG abgegolten 2016-05-17T13:43:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes