SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4950 Thema: Bewilligung einer freien Grundschule in Geithain Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist der Antrag auf Einrichtung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Geithain im Kultusministerium eingegangen? Der Antrag auf Genehmigung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Geithain ging am 30.11 .2015 in der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Chemnitz, ein und wurde von dieser am 02.12.2015 perE-Mail an die für die Bearbeitung zuständige Regionalstelle Leipzig weitergeleitet. Frage 2: Auf welche Schülerprognose beruht der Antrag und rechtfertigt die Prognose die Gründung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Geithain? Frage 3: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Kultusministeriums für die Einrichtung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Geithain ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Für die Genehmigung sind die im § 5 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchuiG) genannten Genehmigungsvoraussetzungen durch den Antragsteller zu erfüllen. Schulnetzplanerische Aspekte, wie z. B. Schülerzahlprognosen oder sonstige Gründe, die nicht im § 5 SächsFrTrSchuiG genannt sind, werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren einer Schule in freier Trägerschaft nicht geprüft und bewertet. Seite 1 von 2 5jSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50-60/4950/2 Dresden, ./ ~. Mai 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 4: ln welchem Zeitraum werden die Anträge auf Einrichtung einer Schule in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2016/ 2017 vom Kultusministerium bearbeitet und genehmigt? Die Bearbeitungsdauer für die Prüfung eines Genehmigungsantrages für eine Schule in freier Trägerschaft ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich. Sie hängt von der Qualität und Vollständigkeit des Antrages sowie der Komplexität des Vorhabens ab und damit auf Umstände, die die Genehmigungsbehörde nicht zu vertreten hat. Mit freundlichen Grüßen ~;~L ~-,. '"1, L Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-05-09T11:05:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes