STAATSM1N1STER1UM DRS INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4957 Thema: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) in Sachsen 2015 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9858 Dresden, . Mai 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität gab es 201 Sin Sachsen ? (Bitte aufschlüsseln nach "PMK-links", "PMK-rechts", "PhflK- Ausländer", "PMK-Sonstige" und nach Deliktgruppen sowie Straftatbestand !) Frage 2: Wie viele Gewaltstraftaten im Bereich der PMK wurden 2015 festgestellt ? (Bitte aufschlüsseln nach "PMK-links", "PMK-rechts", "PIVIK- Ausländer", "PMK-Sonstige", Deliktgruppen, Straftatbestand sowie versucht und vollendet!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMnMISTBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Delikte der PMK 2015 nach Phänomenbereichen und politisch motivierten Gewaltdelikten* -l i n ks- -rechts- -Ausländer- -Sonstige- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 14 1.152 10 136 Sachbeschädigung 271 185 126 Verstoß gegen Versammlungsgesetz 266 114 53 Volksverhetzung 379 16 Körperverletzung* 168 152 37 Beleidigung 86 125 69 Bedrohung 84 30 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 28 39 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte * 55 12 Landfriedensbruch* 34 11 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 36 Diebstahl 14 13 13 Brandstiftung'* 15 18 Nötigung 19 Verleumdung 14 10 Hausfriedensbruch Raub* 8 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel 12 Verstoß gegen Sprengstoffgesetz 12 Androhung Straftat 13 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen d. politischen Lebens Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr * Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion * Verbreitung von Propagandamitteln Verstoß gegen Waffengesetz Üble Nachrede Verstoß gegen KunstUrhG Amtsanmaßung Urkundenfälschung Verfassungsfeindl. Einwirkung auf Bundeswehr u. öfftl. Sicherheitsorgane Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole Belohnung und Billigung von Straftaten Gewaltdarstellung Störung öffentlicher Betriebe Seite 2 von 4 STAATSTVI11N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Delikte der PMK 2015 nach Phänomenbereichen und politisch motfviertenGewaltdeßkten* -links- -rechts- -Ausländer- -Sonstige- Tötungsdelikt* 1 Verunglimpfung des Bundespräsidenten Ausspähen von Daten KunstUrhG Missbrauch von Titeln Sprengstoffgesetz Unterschlagung Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Bildung terroristischer Vereinigungen Falsche Verdächtigung Gefangenenbefreiung Sicherheitsgefährdendes Abbilden Verbotene Mitteilung über Gerichts- Verhandlung Nichtanzeige geplanter Straftaten Räuberische Erpressung* Vereinsgesetz Verletzung des Dienstgeheimnis Verstoß gegen Vereinsgesetz Verunglimpfung von Verfassungsorganen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Wählertäuschung Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Seite 3 von 4 STAATSTVI11N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Versuch und Vollendung wird im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern mehrere tausend Fälle händisch ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden,, Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen ehrenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Diese^/Pe.rsonal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur s^hr e^flgeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältni ^mäl^ig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht ^ u leisten. Mit fteunfdlichen Grüßen Mäi'kus Ulbig Seite 4 von 4 2016-05-12T09:44:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes