STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9857 Dresden/rMai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4959 Thema: Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) in Sachsen l. Quartal 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Krjminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 27. April 2016 eingegangenen Meldungen der Polizeidienststellen für das erste Quartal und "haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Frage 1: Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität gab es im l. Quartal 2016 in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach "PMK-links", "PMKrechts '^, "PMK-Ausländer", "PMK-Sonstige" und nach Deliktgruppen sowie Straftatbestand!) Frage 2: Wie viele Gewaltstraftaten im Bereich der PMK wurden im l. Quartal 2016 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach "PMK-links", "PMKrechts ", "PMK-Ausländer", "PMK-Sonstige", Deliktgruppen, Straftatbestand sowie versucht und vollendet!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACtiSEIN Delikte der PMK 1. Quartal 2016 nach Phänomenbereichen und politisch motivierten Gewaltdetikten* -links- -rechts- -Ausländer- -Sonstige- Verw. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 284 1 28 Sachbeschädigung 71 86 27 Volksverhetzung 65 Beleidigung 11 19 23 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 24 17 Körpen/erletzung* 31 Bedrohung 12 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Brandstiftung* Nötigung Androhung Straftat Widerstand* gegen Vollzugsbeamte Diebstahl Verleumdung Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Lanctfriedensbruch* Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr * Raub* Verstoß gegen das Sprengstqffgesetz Hausfriedensbruch Üble Nachrede Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Belohnung und Billigung von Straftaten Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Sgrengstoffanschlag* rötungsdefikt* Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen d. politischen Lebens »/erbreit. Propagandamittel Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole \/erfassungsfeindliche Verunglimpfung von \/erfassungsorganen Verstoß gegen das Waffengesetz Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Versuch und Vollendung wird im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern mehrere hundert Fälle händisch ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage wahreren Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Recherche ist unverhältnism ^ßig/und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu lefeter Mit ffeui/idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-05-12T09:43:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes