STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4961 Thema: Alleinerziehende mit Leistungsbezug nach SGB II Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Änderungen durch das geplante Gesetz zur Rechtsvereinfachung des SGB II haben u.a. auch Auswirkungen auf alleinerziehende Leistungsbezieher und Trennungskinder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Alleinerziehende in Sachsen erhalten aktuell Arbeitslosengeld II? (Bitte, falls möglich, aufschlüsseln nach Alleinerziehenden mit 1 Kind, mit 2 Kindern und mit mehr als 2 Kindern und nach Geschlecht des Elternteils) Frage 2: Wie viele Alleinerziehende in Sachsen erhalten aktuell Arbeitslosengeld II und sind erwerbstätig- also sog. "Aufstocker"? (Bitte, falls möglich, aufschlüsseln nach Alleinerziehenden mit 1 Kind, mit 2 Kindern und mit mehr als 2 Kindern und nach Geschlecht des Elternteils) Frage 3: Wie viele Personen sind leistungsberechtigte Elternteile, die also getrennt voneinander leben oder geschieden sind, die sich aber gleichberechtigt das Sorgerecht teilen und somit auch den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/380 Dresden, ~· Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: STAATSMINlSTE'RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ERSCl-1 UTZ Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen ~~en J.h/ Barbara Klepsc Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage zur Drs.-Nr. 6/4961 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen 224413 Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Jan 16 02.05.2016 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statlstik.arbeitsaqentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsaqentur.de/Navigation/Statistik/Statistlk-nach- Themen/Statistik-nach-Themen-Nav. htm I Zitierhinweis : Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder, Nürnberg, Mai 2016 Nutzungsbedingungen : ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten . Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden . Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachunq im Internet soll dies in Form einer Verlinkunq auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Januar2016 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Die Grundsicherungsstatistik SGB II greift für das Merkmal Alleinerziehend auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zu (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik, die das Merkmal Alleinerziehend auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese entstehen durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden . Deshalb sind die Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik zu den alleinerziehenden Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II zu den arbeitslosen alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Als alleinerziehend gelten Elternteile in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". alleinerziehende ELB dav. Merkmale insgesamt Männer I Frauen 1 2 3 Alleinerziehende insgesamt 36.228 2,710 in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschatten (BG) mit 1 Kind 21.623 2.027 in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern 10.539 539 in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern 4.066 144 dar. mit mit Anspruch auf Mehrbedarf Alleinerziehende insgesamt 34.516 2.420 in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind 20.526 1.824 in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern 10.118 470 in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern 3.872 126 dar. Alleinerziehende erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt 13.335 947 in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind 8.687 712 in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern 3.698 194 in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern 950 41 33.518 1 19.596 10.000 3.922 32.096 18.702 9.648 3.746 12.388 7.975 3.504 909 Erstellungsdatum. 02,05.2016, StatiStik-Service Sudost, Auftragsnummer 224413 © Sta!ist1k der Bundesagentur fur Arbeit 'l Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise -Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~~D II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 eLb nEf ab 2016 jl....E_s_Ls_j[ _ __ ELB ___ ___..~_[ _Ko_L-~.f _ _ N_E_F __ ..~....I N_E_s_Ls_j[~A_us.......J[ Dohne leistmgsanspndl ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ::ow::m~,o:~hln,o:io:::P Alt<>r<:rPnlnPr- wirrl PhPnf::ollo::: nPII in rli<> R<>ri~ht<>rc:t::ottlmn Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG 6.084.061 eLb 4.363.096 nEf 1.720.965 Messkonzept ab 2016 Personen in BG 6.245.123 RLB 5.929.693 ELB 4.327.206 NEF 1.602.487 SLB 70.358 AUS 142.146 KOL 102.927 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen . Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II ): h!tp://statistlk.arbeltsagentur.de/Naviqation/Statistlk/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherunq-Arbeitsuchende- SGBII/Methodenbenchte-Grundslcherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: Apri/2016 Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~~0 II in der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 eLb nEf ab 2016 IL._E_SL_B_JI _ __ E_L_a __ _~_I _Ko_L....J.I _ _ N_EF __ _,_I N_E_s_LB_Ji_A_us__Ji Dohne leistulgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ::111~n~~~hln~~<>n~n P<>""'nn<>n /All~\- hPic:niPI<:wPic:P AltPrc:rPntnPr- wirrl PhPnf::o/lc: ""'"in rlil'> RPrirhtPrc:t::ott11nn Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG 364.677 eLb 271.406 nEf 93,272 Messkonzept ab 2016 Personen in BG 373.558 RLB 352.597 ELB 269.294 NEF 83 .303 SLB 5.742 AUS 7.482 KOL 7.737 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II . Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http.//sta tistik.arbeitsagentur.de/Navigalion/Statistlk/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende- SGBII/Methodenbenchte-Grundsicheru ng-Arbeitsuchende-SG B 11-N av. htm I ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Stand: April 2016 Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen . Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird . Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen , die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl, Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang- Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne 4 ... , .. .. . . _ ... . .... _ •• · ' ~' "'''l""''o • -. ~ • -·· ... ..l.t ... '-- .. · • · - · - ·u ... --··- --- --•- A .... J .... t ..-· - •- - - -· '· __ "_ .J ... r- ....... . ~ v•- -- • .. u.. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) . Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen . Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen , werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach e Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seite 212 Bedarfsgemeinschaften (BG) können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften /C Qn_\ hilrfo"" ..,,,~.,I'V'I~on ..,ll,o Oo.rl.,l""f