STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4963 Thema: Betrug von Sozialleistungen durch Leistungserbringer und Pflegebedürftige Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Bundeskriminalamt deckte Fälle des Betruges im ambulanten Pflegebereich durch vornehmlich russische Pflegedienste auf. Es wurden Leistung nach SGB V und SGB XI dokumentiert und abgerechnet, Pflegepersonal ohne geforderte Qualifikation beschäftigt und Pflegebedürftige simulierten Pflegebedürftigkeit" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung Betrugsfälle von Leistungsbeziehern nach SGB V oder SGB XI (Patienten/Pflegebedürftige oder ambulante Pflegeeinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen , Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospiz- und Palliativdienste) seit dem 01.01.2015 bis dato bekannt geworden? Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt geworden? (Bitte differenzieren Sie nach Leistungsbereichen und nach Leistungsempfängern) Eine statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Erbringung von Pflegeleistungen durch die sächsischen Staatsanwaltschaften erfolgt nicht. Auf die Beantwortung von Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs. 6/4973 "Sozialleistungen durch Leistungserbringer und Pflegebedürftige" wird verwiesen. Nach dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) verteilen sich die Fälle von Abrechnungsbetrug im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. April 2016 wie folgt: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-5272-20/13 Dresden, 23· Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Delikt Abrechnungsbetrug - davon Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen Sozialleistungsbetrug STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Fälle 2015 Fälle 2016 146 36 16 2 422 21 Eine Differenzierung nach Leistungsbereichen und Leistungsempfängern kann nicht vorgenommen werden. Überdies ist im Vorgangsbearbeitungssystem eine Unterteilung der Fälle nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) oder Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) nicht möglich. Fälle im Sinne der Anfrage können nur unter den vorgegebenen Ereignisschlüsseln des Betruges erfasst werden. Frage 2: Führt die Staatsregierung Untersuchungen durch, in welchem Umfang Sachsen bei den aktuell aufgedeckten Betrugsfällen betroffen ist? Was ist das Ergebnis der Untersuchungen? Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches stehen die Dienststellen der sächsischen Polizei mit denjenigen Behörden in Kontakt, welche die in der Anfrage erwähnten Verfahren wegen Betruges im ambulanten Pflegebereich führen. Bezüge nach Sachsen gibt es bislang nicht. Frage 3: Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, künftig derartige Betrugsmöglichkeiten zu erschweren oder zu verhindern? Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, künftig derartige Betrugsmöglichkeiten zu erschweren oder zu verhindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMl lSTERlUM FÜR SOZIAlES UND VER~RAUCHERSCHUTZ Die Frage nach etwaigen Maßnahmen berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , weil sie auf die Erlangung der Kenntnis über interne Willensbildungs- und Planungsprozesse in der Staatsregierung gerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-05-23T15:30:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes