STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4966 Thema: Impfstoffbevorratung und Vorrat an antiviralen Medikamenten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Impfstoffe und antiviralen Medikamente werden durch das Land Sachsen ständig bevorratet? Es werden keine Impfstoffe durch das Land Sachsen bevorratet. Im Rahmen der Pandemievorsorge ist das antivirale Arzneimittel Oseltamivirphosphat eingelagert. Frage 2: Welche Impfstoffe und antiviralen Medikamente werden durch den Bund bevorratet, auf die das Land Sachsen bei Bedarf zugreifen kann? Auf die Antwort zu Frage 2 der Drs.-Nr. 6/4972 wird Bezug genommen. Zwei Tetanusimpfstoffe sind Bestandteile des Basispaketes mit Sanitätsmateria L Antivirale Arzneimittel sind nicht enthalten. Frage 3: Unter welchen Bedingungen können die Bestände angegriffen werden? Können diese Bestände insbesondere angegriffen werden, wenn es zu Lieferengpässen seitens der Pharmaindustrie kommt und diese für allgemeine medizinische Zwecke außerhalb von Katastrophen , Pandemien, Verteidigungsfällen o. ä. verwendet werden? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Drs.-Nr. 6/4972 wird verwiesen. Die für die Pandemievorsorge eingelagerten antiviralen Arzneimittel können darüber hinaus nur dann eingesetzt werden, wenn eine andere bedrohliche übertragbare Viruserkrankung vorliegt, deren Ausbreitung eine sofortige und das Maß erheblich übersteigende Bereitstellung dieser spezifischen Arzneimittel erforderlich macht. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-16/385 Dresden, (2; Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 4: Wie viele Menschen können jeweils mit den unter Frage 1 und 2 aufgeführten Impfstoffen und antiviralen Medikamenten behandelt werden? Auf die Antwort zu Frage 4 der Drs.-Nr. 6/4972 wird verwiesen. Der Freistaat Sachsen bevorratet derzeit antivirale Arzneimittel für ca. 15% der Bevölkerung Sachsens. Frage 5: Wie oft und aus welchen Gründen wurden in den letzten 10 Jahren die bevorrateten Bestände angegriffen? ln den letzten 10 Jahren gab es keinen Zugriff auf die bevorrateten Bestände. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-18T10:44:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes