SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion der AID Drs.-Nr.: 6/4969 Thema: Kindertagesstätten mit flexiblen Öffnungs- und Betreuungszeiten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kindertagesstätten gibt es in Sachsen, die ein Betreuungsangebot außerhalb einer Kernzeit von 07 .00 bis 17 .00 Uhr vorhalten ? (Listen Sie bitte die einzelnen Einrichtungen sowie deren Trägerschaften auf und zeigen Sie bitte auf, wie das Angebot jeweils gestaltet ist.) Frage 2: Welche Kindertagesstätten halten ein 24 Stunden Betreuungsangebot vor und wie stellt sich die Auslastung dieser Einrichtungen dar? (Bitte einzeln auflisten) Frage 4: Gibt es Bedarfserhebungen, die aufzeigen, ob die Flexibilisierung der Öffnungs- und Betreuungszeiten in sächsischen Kindertagesstätten notwendig ist? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Im Freistaat Sachsen ist die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur der Kindertagesbetreuung eine Pflichtaufgabe der Kommunen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Hinsichtlich der Öffnungszeiten setzt das Land in § 5 SächsKitaG folgenden Rahmen: "Kindertageseinrichtungen sind unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberechtigten sowie der örtlichen Gegebenheiten offen zu halten; . . . Die Öffnungszeiten werden vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat, der Gemeinde und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt." Die Erhebung des Bedarfes hinsichtlich der Öffnungszeiten und die Gewährleistung des entsprechenden Angebotes ist somit eine Aufgabe der örtlichen Ebene. Seite 1 von 3 SSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.50-60/4969/2 Dresden,/( f . Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SJl:CHsEN Daten zu den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen werden durch die Bundesstatistik der Kinder- und Jugendhilfe nach § 98 ff SGB VIII bei den Einrichtungsträgern erhoben. Entsprechend der dort festgelegten Erhebungskriterien wird in der Statistik ausgewiesen, wie viele Kindertageseinrichtungen vor 7.00 Uhr öffnen, wie viele Kitas zwischen 16.30 und 18.00 Uhr schließen und wie viele Kitas nach 18.00 Uhr schließen. Danach öffneten am 1. März 2015 89,7 % der 2.894 sächsischen Kitas vor 7.00 Uhr. 89,3 % der Kitas schlossen zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr. 50 Kitas schlossen nach 18.00 Uhr. Eine Kindertageseinrichtung mit einer 24-Stunden-Betreuung gibt es laut Auskunft der zuständigen Betriebserlaubnisbehörde, dem Sächsischen Landesjugendamt, im Freistaat Sachsen nicht. Im Übrigen werden die Öffnungszeiten der Kitas vom Landesjugendamt statistisch nicht erfasst. Eine Auskunftspflicht der Kommunen gegenüber der Staatsregierung besteht hinsichtlich der erbetenen Angaben nicht. Frage 3: Ist der Ausbau von Angeboten im Bereich der Flexibilisierung von Öffnungs - und Betreuungszeiten sächsischer Kindertagesstätten seitens der Staatsregierung geplant? Gibt es Fördermöglichkeiten des Landes zum Ausbau des Angebotes in diesem Bereich - neben Bundesfördermitteln aus dem Programm „KitaPlus"? Im Jahr 2010 wurde die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch verlängerte Öffnungszeiten von Kitas im Koalitionsvertrag zur Regierungsbildung der CDU und der FDP aufgegriffen. Eine Arbeitsgruppe „Flexible Öffnungszeiten" unter Beteiligung der Kommunen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus konzipierte ein Landesmodellprojekt. Das Projekt „Flexible und längere Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen" bot Kita-Trägern in den Jahren 2012 bis 2014 die Möglichkeit, entsprechende Konzepte für ihre Kita aufzustellen und die Umsetzung zu erproben. Für das zusätzlich notwendige Fachpersonal wurden Landeszuschüsse ausgereicht. Die Förderung wurde dreimal bekanntgemacht. Es riefen insgesamt 16 sächsische Kindertageseinrichtungen Mittel ab. Im Jahr 2012 wurden von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ca. 36 T€ für den Förderzweck verwendet. Abgeflossen sind im Jahr 2013 ca. 47 T€, im Jahr 2014 ca. 56 T€. In Auswertung des Projektes wurde durch die beteiligten Kitaträger festgestellt, dass der breit gefächerte unregelmäßige Bedarf von Eltern geringer sei, als vorab artikuliert. Eine Planung sei kaum möglich, das Angebot sei nicht handhabbar und wirtschaftlich abzusichern. Regelmäßiger und planbarer Bedarf von Eltern mit langen Arbeitszeiten könne, sofern es sich nicht nur um Einzelfälle handelt, unter den gegebenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich abgesichert werden. Das pädagogische Konzept müsse angepasst sein. Das Kindeswohl setze Grenzen. Die Kinder benötigten Kontinuität und in den Kernzeiten sollten alle Kinder anwesend sein. Für kleine Kinder unter drei Jahren sei die Betreuung in Randzeiten besonders problematisch, sie seien oft ängstlich. Nicht alle Probleme könne man durch das Betreuungsangebot lösen. Die Wirtschaft müsse zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienpflichten innovative, flexible Arbeitszeitmodelle anbieten. Aus Sicht der Städte Dresden und Chemnitz werde der Bedarf auf verlängerte Betreuungszeiten überwiegend gedeckt. Bestehe ein Bedarf reg ional nur für wenige Kinder, könne Tagespflege das geeignete Angebot sein. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Eine Fortsetzung der Förderung längerer Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen durch den Freistaat Sachsen ist aktuell nicht vorgesehen. Seite 3 von 3 2016-05-20T11:15:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes